Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

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Stephan
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AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Beitrag von Stephan »

Ja, das ist ja auch Pillepalle. Das war nur ein Beitrag meinerseits zu dem vorhergehenden.

Das die Schweller durch waren ist natürlich ne andere Sache. Allerdings, das man sich wegen dem Nockenwellenrad so anstellt. Leider passt da ja keine normale Abdeckung drüber. Vielleicht selbst war nett poliertes bauen oder aus Kohlefaser. Wenn Du das Nockenwellenrad aber nicht brauchst, weils technisch gesehen bei dir schlicht unnötig ist, naja, dann würde ichs auch nicht reinbauen.
MfG,
Stephan


Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
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Angel
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AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Beitrag von Angel »

ich habs reingebaut, da ich einfach zu wenig leistung hatte und ewig rumgesucht habe. gekostet hat es mich nichts also hab ichs einfach versucht. schlussendlich war es der jh-krümmer

gruß angel
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alibaba
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AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Beitrag von alibaba »

@ Angel

falls du es doch einbauen und eintragen lassen willst, schau mal unter "test-forum" .....KHL-.....würde ich dir empfehlen...


gruss yalcin
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