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Verfasst: Mo 13. Aug 2007, 19:23
von FlipFlopSven
Der Eugen hat volkommen recht, was der TÜV sagt ist den grünen Männchen
schnuppe. Wenn du ne Tieferlegung eingetragen hast und dein Kennzeichen
tiefer als 20cm ist bekommst du ne Mängelkarte, das selbe mit den Scheinwerfern. Hab ich alles schon durch, ne Zeit lang haben die auch getönte Scheiben bis vorne inkl. Seitenscheiben eingetragen, biste allerdings
in ne Kontrolle gekommen mußtest du die vorderen entfernen egal ob eingetragen oder nicht, verstößt halt gegen geltende Auflagen.

Verfasst: Mo 13. Aug 2007, 19:40
von Stoke
@ Eugen:

Dann mach mich doch mal schlau: Was ist das für eine Geschichte mit der Erklärung und wo find ich die?? Evtl. kann ich mir dann die 25 km zum Tüver meines Vertrauens sparen!

Verfasst: Mo 13. Aug 2007, 19:58
von 53B
@Eugen: Das soll ja nicht gegen dich gehen. Es ist nur einfach ein weiteres Beispiel für soviele Sachen die in dem Staat einfach falsch laufen. Ich handel nach bestem Wissen und Gewissen. Somit sollte mir keiner was ankreiden können. Dein Mord Beispiel ist etwas weit hergeholt, sowas lernt man im Kindesalter, allerdings nicht welche Paragraphen für Fahrzeugkennzeichen gelten. Denke mal das einfach der Ansatz schon falsch ist, der TÜV ist nichts ganzes und nichts halbes, entweder kümmert er sich komplett um die Auflagen oder man lässt es komplett bleiben. In anderen Ländern funktioniert es doch auch.
Da sich ja sowieso nichts ändern lohnt das Diskutieren nicht. Es läuft einfach zuviel schief.

Verfasst: Mo 13. Aug 2007, 20:50
von SonexX
@ eugen und 53b: von beiden seiten schlüssig und friedfertig argumentiert, :top: an dieser stelle!

@ alle streithähne: nehmt euch mal nen beispiel dran ;)

sry fürs offtopic, aber musste mal gesagt werden

Verfasst: Mo 13. Aug 2007, 21:06
von Eugen
@Stoke:
ruf einfach bei Deinem TÜV Service Center an (so heißen die Prüfstellen mittlerweile), die können dir da am besten helfen. Die Erklärung zur stvzo bekommst Du im Fachhandel, das Buch kostet aber etwas über 100€ und ist so richtig fett. Außerdem ändert es sich fast täglich in bestimmten Bereichen. Im Kaufbetrag ist die Aktualisierung allerdings schon enthalten. Man bekommt dann immer die Neuigkeiten zugeschickt. Ich habe die Erklärung nicht da und komme in den nächsten Tagen auch nicht dran - bin jetzt nämlich fast 24 Stunden am Tag beim Schrauben.

@53B:
ich habe es auch nicht gegen mich aufgefasst, ich mache die Gesetze auch nicht und ich sage auch nicht dass sie richtig sind.
Ich bin aber nicht der Meinung, dass es in irgend einem anderen Staat der Welt besser oder schlechter ist als hier bei uns. Schlechter ist es in vielen, besser... die haben auch so ihre Macken. Es ist nicht alles Gold, was auf den ersten Blick glänzt.
Das Problem mit der Rechtssache ist, dass es abstrakt ist. Das heißt, das Recht muss alle Lebenslagen umschreiben. Das geht eben nur durch sehr abstrakte Formulierungen und auch Formen. Wir haben also unterschiedliche Vertragsarten (Kaufvertrag, Werksvertrag, Dienstvertrag etc.). Geht man zum TÜV, dann ist es ein Dienstvertrag, der Dienstvertrag hat aber eben die Eigenart, dass nur die Arbeit, nicht der Erfolg geschuldet wird. Das macht eigentlich Sinn. Stell dir vor, Du bist ein Unternehmensberater und wirst beauftragt ein Unternehmen zu beraten. Dann gehst Du da rein und merkst, da geht nix, wirtschaftlich am Ende, einfach keine Chance. Bis dahin hast Du aber möglicherweise 1000 Stunden gearbeitet. Dann kommt der Chef und sagt "kein Erfolg-kein Geld". Das kann eben nicht sein. Du hast gearbeitet, also muss es auch Geld geben. Das gleiche ist es mit dem TÜV.
Die andere Sache ist etwas ganz praktisches. Um das alles zu gewährleisten was man gerne hätte (100% technische und rechtliche Sicherheit), bräuchte ein Prüfer mehrere Wochen für ein einziges Auto. Dabei müsste man alles auseinanderbauen incl. Motor. Das geht natürlich nicht, deswegen ist die TÜV-Abnahme nur eine grobe Prüfung. Alleine schon deswegen kann die Haftung nicht auf den TÜV übergehen (Ausnahmen stellen da immer Fahrlässigkeit und Vorsatz dar).
Die Haftung der Prüforganisation wird dann auch noch durch das Gesetz mit der Eigentümerhaftung ausgeschlossen. Dieses Gesetz an sich ist ja auch richtig. Ist ja klar, wer außer dem Eigentümer bzw. dem Fahrer soll denn sonst für das Auto haften?
Vielleicht ist der Dienstvertrag und die Eigentümerhaftung nicht so 100% optimal für die Lebenslage TÜV-Untersuchung, aber man kann ja nicht zu jeder Situation Spezialverträge ausarbeiten.
Ok, das Mordbeispiel war zu krass. Aber geh zum Beispiel davon aus, dass Du dich selbstständig machst. Dann gehst Du zum Steuerberatuer und fragst "welche Rechtsform soll ich wählen". Der sagt von mir aus was falsches zu dir und Du musst dann im Extremfall mit Deinem Privatvermögen haften weil die Firma die falsche Rechtsform hatte. Meinst Du, dass dafür der Steuerberater haftbar gemacht werden kann? Das ist auch ein Dienstvertrag. Er ist der Experte, Du nicht, trotzdem haftest Du im Notfall. Das geliche gilt wenn Du einen Rechtanwalt mit Deiner Verteidigung beauftragst. Stell dir vor, er würde den Erfolg schulden....etc. etc.

Ich denke dass die Diskussionen hier sehr wohl etwas bringen. Selbst wenn es nur einen davon abhält Blödsinn zu machen und im Extremfall diesem einen viel Ärger erspart. Oder wenn der ein oder andere sich vor bzw. nach einer Eintragung informiert (es gibt zum Beispiel Rechtsforen mit professionellen Juristen) ob das alles so seine Richtigkeit hatte.
Ich stimme aber zu, dass bei weitem nicht alles optimal ist. Über manche Sachen kann man sich nur wundern.

Ich will hier auch niemanden zum guten Bürger bekehren, ich bin es auch nicht. Trotzdem denke ich, dass man in einem öffentlichen Forum keine Halbweisheiten bzw. falsche Aussagen veröffentlichen sollte. Hier lesen einfach zu viele Menschen mit. Wie gesagt, das Kennzeichen meines Roccos hat auch keine 20cm Abstand zum Boden und trotzdem werde ich hier immer wieder reinschreiben, dass das Kennzeichen 20cm haben muss.

Gruß
Eugen

Verfasst: Mo 13. Aug 2007, 21:28
von Rocco-GT2
Ich geb SonexX voll recht es macht Spaß mal ne sachliche Diskussion zu lesen,bei der nicht gestritten wird! :super:

Ich wär hat vorsichtig, wenn man auch och andere Sachen am Auto hat, die nicht astrein sind aber auch nicht gleich jedem auffallen. Wär ärgerlich, wenn sie dann wegen ner Versetzten Nummertafel gefunden werden...

Verfasst: Mo 13. Aug 2007, 23:10
von Flöhchen
Also mit dem versetzen des KEnnzeichens habe ich Erfahrungen. ICh fahr jan ormal Käfer, der is vorne aber schweintief und hat auch keine Stoßstangen mehr. So müsste ich das KLennzeichen auf die vordere Haube machen was mir aber nicht gefällt. Mein TÜV hat es mir dann links eingetragen, er meinte es muss eigentlich nicht eingetragen werden, aber so habe ich 2 Vorteile:

1. Ich hab jetz ein Nummernschild mit max. 40cm Breitse glaub ich und 12cm Höhe.. :D (ergibt SIG - Y 1 ) hihi..

2. Es kann hinterher keiner meckern weil es so komisch da links hängt und net mittig auf der Haube und somit ein normal langes gegangen wär .. grins..

Wäre überall Platz darf das Kennzeichen hängen wo es will solange es über eine bestimmte Distanz in einem bestimmten Winkel lesbar ist :-)

Gruß Flöhchen

Verfasst: Fr 17. Aug 2007, 12:14
von Stoke
Hi!
@ all: So grade beim freundlichen KÜS-Prüfer um die Ecke gewesen und mal nachgefragt, was so Sache is, wegen Kennzeichen versetzen! Naja, er erstmal mit mir zusammen ne halbe Stunde lang StvZo, FZV und die Erklärungen dazu durchgewälzt; Ergebnis: So wie ich es vorhabe, alles kein Problem! Bei anderen vorhaben, sollte man dann nur drauf achten, dass man halt, das übliche einhält: 200mm vom Boden, vertikalwinkel von 30° gegen die Fahrtrichtung, und Lesbarkeit bei einem Winkel von 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf ausreichende Entfernung! Solange das alles passt ist alles Tacko und man kann sich das Kennzeichen im Prinzip hinballern wo man lustig ist! :dance:

GEILO!

Verfasst: Fr 17. Aug 2007, 13:12
von Thommy
:super: dass du dich gekümmert hast!

klingt so, als ob meins dann doch legal is.

Um das was du vorhast zu realisieren musst du den kompletten Spoiler demontieren. Wenn ich mich recht entsinne entstehen dann 6 Löcher die ich zugespachtelt habe. Von hinten is das mit Glasfaser und Harz verstärkt. Ich bezweifle jedoch, dass das die beste Art und Weise is das Problem zu lösen.
Bin vor ein paar Tagen damit an einem Gulli hängengeblieben - da waren die untersten Löcher auf Grund der Spannungen wieder offen. Um ein lackieren wirst du wahrscheinlich auch nicht rumkommen.

Bin auf dein Ergebnis gespannt, sieht bestimmt Klasse aus.

MfG Thommy