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Re: höhergelegt Ölwanne???

Verfasst: Do 22. Jun 2006, 08:06
von Angel
letztens is auch ein g40 vor mir gefahren, in eine kleine senke rein und dort über er paar schienen. als er im schritttempo drüber ist musste ich herzhaft lachen. als er das im rückspiegel gesehen hat ist er erstmal rot angelaufen und dann mit 100 die ortschaftraus :hihi:

aber was hat das mit bj 88 zu tun? ich denk die richtlinie mit den 8cm höhe zu starren teilen gilt bei allen fahrzeugen?

gruß angel

Re: höhergelegt Ölwanne???

Verfasst: Do 22. Jun 2006, 09:19
von Pigga
Neenee, das mit den 8/11/wasweißichwieviel cm ist nur ne Richtlinie für den TÜV, aber kein Bestandteil der STVZO (falls doch bitte zeigen, ich konnts nicht finden). Es wurde aber im Zuge der EU Vereinheitlichung 1988 eine EU.weite Richtlinie in deutschland mit übernommen, nach der Fahrzeuge zwischen Scheinwerferunterkante und Fahrbahoberfläche 50cm haben müssen. Und das ist nunmal Gesetzestext schwarz auf weiß, und wenn Dein Auto neuer als 1.1.1988 ist können sie Dich deshalb auch belangen.
Andere Stillegungen laufen so nach dem Motto -wie du schon sagtest- "Ich finde aber Ihr auto ist zu tief...", und das ist im Grunde so ne Ermessensspielraum-Sache. Aber der Ärger ist dann meist so oder so vorprogrammiert. Aber ne rechtliche Grundlage gibts für die 8cm meines Wissens nicht. Das ist ja das DIlemma in deutschen Landen: Der Tüff trägsts ein, die Polente legts mit dem Tüffi "ihres Vertreuens" wieder still, du lässt es irgendwoanders wieder eintragen [....] usw. :-(
Pigga

Re: höhergelegt Ölwanne???

Verfasst: Do 22. Jun 2006, 09:41
von Eugen
50 cm Scheinerferhöhe gilt für Fahrzeuge ab EZ 01.88. Das steht im §50 und §72 stvzo.
Allerdings gilt für alle Fahrzeuge 8cm zu festen Bauteilen, speziell zur Ölwanne. Das steht tatsächlich nirgendwo im Gesetzestext. Aber es gibt neben dem geschriebenen Recht auch andere Rechtsformen. Sowas wie Gewohnheitsrecht etc. Im Falle der Bodenfreiheit hat sich der Gesetzgeber, die Ausführende Gewalt (Polizei) und der TÜV als Träger hoheitlicher Aufgaben, auf 8cm geeinigt. Somit sind 8cm fester Bestandteil der Rechtssprechung, egal ob eingetragen oder nicht. Es ist nicht zugelassen.
Das steht auch schwarz auf weiß in TÜV-internen Unterlagen und zwar im VdTÜV-Merkblatt 751.
Hier nochmal eine offizielle Stellungnahme zur dieser Frage vom KBA "Das Kraftfahrt-Bundesamt würde eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtieferlegungen, mit denen dieser Wert unterschritten werden kann, nicht erteilen. "
Alle Klarheiten beseitigt?

Gruß,
Eugen

Re: höhergelegt Ölwanne???

Verfasst: Do 22. Jun 2006, 09:50
von GTX
Und darf das VdTÜV-Merkblatt 751 nicht öffentlich eingesehen werden?

Re: höhergelegt Ölwanne???

Verfasst: Do 22. Jun 2006, 10:31
von Angel
vom namen merkblatt würd ich mal auf nein schließen. und danke eugen, für die genaue info.

gruß angel

Re: höhergelegt Ölwanne???

Verfasst: Do 22. Jun 2006, 11:16
von 53B
Wie kommt es den dann das ein 360 Modena von Werk aus nur 47cm von Lichtaustrittskante zum Boden hat? Gleiches recht für alle!

Re: höhergelegt Ölwanne???

Verfasst: Do 22. Jun 2006, 11:36
von Eugen
@53B:
fang doch nicht mit dieser leidigen Diskussion an. Recht haben und Recht bekommen sind 2 grundverschiedene Dinge. Wie kommt es dass der ABT auf seinen TT den Wischer in Mittelstellung haben darf und wir nicht? Die haben eine Sondergenehmigung. Ganz einfach. Außerdem bin ich mir sicher dass der Modena Linsenscheinwerfer hat und da wird bis zur Linse und nicht bis zum Glas gemsessen.

@GTX:
wenn DU ein Minirock anziehst und den Prüfer nett anlächelst....
Ne Quatsch, das Ding kann man beim TÜV einsehen, wenn man so scharf drauf ist, aber das bringt dir nix. Da steht halt drin "Mindestbodenfreiheit muss aufgrund Richterspruch XY 11cm betragen (das wurde mittlerweile nach unten geändert). Darauf ist bei Tieferlegung zu achten....,. Frühere Eintragungen sind zu streichen, wenn die Bodenfreiheit ungenügend ist bla bla bla.

Gruß,
Eugen

Re: höhergelegt Ölwanne???

Verfasst: Do 22. Jun 2006, 11:38
von Eugen
und so schaut eine Anweisung aus, wie sie auch für die Bodenfreiheit vorliegt, dazu gibts dann noch das VdTÜV-Merkblatt 751. In diesem Fall geht es um diese 2F2F Aluspoiler, die zum Glück verboten wurden...

Gruß,
Eugen

Re: höhergelegt Ölwanne???

Verfasst: Do 22. Jun 2006, 15:51
von hadef
man benötigt eigentlich kein merkblatt für sowas. es ist nämlich ganz einfach geregelt, dass ein auto über strassen fahren können muss ohne den verkehr zu behindern (egal ob tiefer oder blind oder doof oder...). und wenn einer mit schrittgeschwindigkeit um kanaldeckel eiert behindert er den verkehr.