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Re: 50 cm Pflicht??-HILFE!

Verfasst: Fr 8. Aug 2003, 00:53
von Folterknecht
was ist denn wenn ein scirocco schon im serienzustand unter 50 cm hat ??? egal welches BJ ???? dann wurde das doch so bei der ABE zugelassen für das auto ?

Re: 50 cm Pflicht??-HILFE!

Verfasst: Fr 8. Aug 2003, 05:24
von Meiki
Also wenn ich die Serienbereifung vom Scirocco drauf mache, da sind ja auch die 155R13 und die 175/70/13 zugelassen, dann hängen die Scheinwerfer wohl unter 40cm.

mfg Meiki

Re: 50 cm Pflicht??-HILFE!

Verfasst: Fr 8. Aug 2003, 06:07
von Kenshii
Ich fahr noch einmal zu meinem TÜV-Ing. und versuche ihm etwas schriftliches für uns Roccofahrern aus den Rippen zu leiern was wir uns in die Handschuhfächer legen können. Nur hat der gute Mann (wie alle ausser mir) bis Ende August Urlaub :-( (
Versucht bis dahin die Kontrollen zu umgehen oder den fälligen TÜV-Termin zu überziehen.

Gruß Ken

Re: 50 cm Pflicht??-HILFE!

Verfasst: Fr 8. Aug 2003, 12:37
von Folterknecht
ist ja wohl auch ne frechheit autos die damals ABE bekommen haben die unter 50cm haben, plötzlich als "illegal" zu deklarieren ....

Re: 50 cm Pflicht??-HILFE!

Verfasst: Fr 8. Aug 2003, 21:37
von Sven
Ich versteh' das nicht.
Jedes zweite tiefergelegte Auto das hier rumfährt hat mit Sicherheit weniger als 50cm zwischen Boden und Scheinwerfer-Unterkante. Kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß die ganzen Eintragungen illegal zustande gekommen sind.
Das Gesetz scheint also nicht mal allen TÜV-Prüfern bekannt zu sein.
Aber wie soll Otto-Normalbürger (der nicht von früh morgens bis spät abends in der StVZO blättert) denn wissen, daß 1988 so ein absolut willkürliches, total schwachsinniges Gesetz erlassen wurde!? :-/ :-( (

MfG, Sven.

Re: 50 cm Pflicht??-HILFE!

Verfasst: Fr 8. Aug 2003, 22:30
von Andy
ich kenn mich ja mit der STVZO nicht ganz so aus, denke aber, dass auch hier so etwas wie Bestandschutz gilt.
Analog zu den 'neuen' Fuehrerscheinklassen. Da darf man ja auch weiterhin 7,5 Tonner fahren, wenn man den Fuehrerschein alte Klasse 3 erworben hatte.
Auf gut deutsch: was mal eingetragen ist, darf einem nicht so ohne weiteres per Gesetz zu Rueckbau verpflichtet werden
Meine pers. Meinung ohne irgendeine gesetzliche Grundlage oder was schriftliches.

Wenn mal einer Zeit und Lust hat, kann er ja unter http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi im Forum 'Dies und Das' mal stoebern - da wurde das mit Sicherheit schonmal gefragt

Re: 50 cm Pflicht??-HILFE!

Verfasst: Fr 8. Aug 2003, 23:21
von GTII Marcus
Hallo,

also ich hab einen GTII, mit original Fahrwerk, und original VW Stahlfelgen mit 185er Bereifung. Mit den normalen SW messe ich vom Boden bis zur Unterkante so um die 55 - 55,5 cm ! Mit US Scheinwerfern sind es sogar noch so um die 56 - 56,5cm ! Scheint also mit der 50cm Grenze zu stimmen.

Grüße

Marcus

Re: 50 cm Pflicht??-HILFE!

Verfasst: Sa 9. Aug 2003, 16:20
von Folterknecht
ich habe zwar nciht gemessen aber mein 86er 16V mit serienfedern ist schon tief genug das die räder mittlerweise durch ausgeleierte stossdämpfer bei bodenwellen schleifen .... :( scheiss fuldaer strassen übel übel da sind die scheinwerfer garantiert unter 50cm

was ist denn nun mit dem porsche wenn eintragung auch nicht gild für weniger als 50cm ?

Re: 50 cm Pflicht??-HILFE!

Verfasst: So 10. Aug 2003, 16:31
von benzzz
Miese Paragraphenscheisserrei - MIST ich muss zum TÜV !!! :-( (


Und was sagen die Jungens dann zu meinem Kamei Frontspoiler !? Mit dem is mein Nummernschild nur n paar cm von der Strasse entfernt !?!


"Da darf man ja auch weiterhin 7,5 Tonner fahren" - Ich darf sogar 12 Tonner fahren mit Anhänger und so ! Da hat sich damals wohl jemand im Amt vertan !?

Re: 50 cm Pflicht??-HILFE!

Verfasst: Mo 11. Aug 2003, 13:27
von Meiki
Ich glaube es gibt 3 verschiedene original Federn.

Der 16V hat auch stärkere. Ist halt auch schwerer durch größeren Kühler,Zylinderkopf,Stabi hinten dicker, man bedenkt Klimamodelle, wiegt ja auch was.

mfg Meiki