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AW: Überführung zum Lackierer/Werkstatt, ohne Verkleidungen/Scheiben, was ist erlaubt
Verfasst: Mo 19. Aug 2013, 08:08
von streets
LOL also was hier immer wieder für Fragen aufkommen, unglaublich. Wenn das im Dorf wäre kann man ja sowas machen aber 30km? Das Geld für einen Hänger mieten wird doch wohl noch drin sein.
Überführung zum Lackierer/Werkstatt, ohne Verkleidungen/Scheiben, was ist erlaubt
Verfasst: Di 20. Aug 2013, 19:04
von Haiko
AW: Überführung zum Lackierer/Werkstatt, ohne Verkleidungen/Scheiben, was ist erlaubt
Verfasst: Di 20. Aug 2013, 19:55
von Borstel
Gude Haiko - hab ich bis ca. 1997 jedes Frühjahr bei der Probefahrt so gemacht und hat tatsächlich sogar bei uns im Ort (Ostharz) funktioniert. Heute sicherlich unvorstellbar. Gruss Torsten
AW: Überführung zum Lackierer/Werkstatt, ohne Verkleidungen/Scheiben, was ist erlaubt
Verfasst: Di 20. Aug 2013, 20:23
von Maik
Probefahrt sind auch keine 30 km und du wusstest was du tust :)
AW: Überführung zum Lackierer/Werkstatt, ohne Verkleidungen/Scheiben, was ist erlaubt
Verfasst: Mi 21. Aug 2013, 08:28
von elton_ch
innen ausgeräumt, ohne Scheiben - ja (selbst schon gesehen, A9 neuer Neoplan)
außen zerlegt - ich denk mal nicht
rote Nummern - nein (nur für Probefahrt)
AW: Überführung zum Lackierer/Werkstatt, ohne Verkleidungen/Scheiben, was ist erlaubt
Verfasst: Mi 21. Aug 2013, 12:59
von TRODB
Moin!
Eine rote 06er Nummer ist immer für Probe- und Überführungsfahrten zulässig.
Voraussetzung für Deinen Fall ist aber das das Fahrzeug im Fahrzeugscheinheft eingetragen ist
und das dazugehörige Fahrtenbuch vor Fahrtantritt vollständig (inkl. Der vollständigen Adresse des Fahrers) ausgefüllt ist.
Das Fahrzeug muss bei einer solchen Fahrt nicht der STVZO entsprechen. D. h. es ist kein gültiger TÜV & HU notwendig,
es dürfen auch Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen sein, die einer Eintragung bedürfen, diese aber noch nicht vorliegt.
Dass Fahrzeug muss bei einer solchen Fahrt jedoch VERKEHRSSICHER sein!!!
Das wiederum schließt Dein Vorhaben aus. Zur Verkehrssicherheit gehört neben funktionierenden Bremsen und Reifen
mit mind. der gesetzlich vorgeschriebenen Profiltiefe auch eine vollständige und funktionierende Beleuchtung.
Alle Räder müssen ordentlich Überdeckt sein, Scheiben müssen da, wo sie sich nicht vollständig versenkbar sind, auch eingebaut sein…
Der Missbrauch von Rotkennzeichen hat in der Regel den sofortigen Einzug Dieser durch das zuständige Straßenverkehrsamt zur Folge.
So wie du fahren willst stellt es einen Missbrauch da.
So, nun kannst Du entscheiden…
AW: Überführung zum Lackierer/Werkstatt, ohne Verkleidungen/Scheiben, was ist erlaubt
Verfasst: Fr 23. Aug 2013, 14:23
von Scirocco_Dom
okay, ich hol mir ne Fliegerbrille :D
Was warum, is des so schlimm? Dass gleich der ganze Zoo brüllt xD
Und ein aufwand ist das auch jemanden zufinden der mir das Gespann fährt (mit Anhänger darf ich nicht fahren)
mir ist klar dass die außen anbauteile dran sein müssen, hab ich auch geschrieben, mir gehts in erster Linie um die Scheiben,
da die nicht so einfach ein und ausgebaut werden können, ohne dass sie brechen oder den Gummi aufschneiden muss!
des is des, schade dann halt nicht...