Freakazoid hat geschrieben:Ja..mit SRA und ALWR trägt das jeder Tüv ein...Du kannst mir gerne glauben, in diesen Sachen steht mein Wissen 90:10 gegen Deins...ist nicht böse..aber wenn man keine Ahnung..Du kennst den Rest sicher...
Automatische Leuchtweitenregulierung und Scheiwerferreinigungsanlage haben nicht sooo viele oder?
Unter diesen Umständen liegt evtl. eine KBA-Zulassung für explizit ausgewiesene Fahrzeuge vor. Dann ist das was anderes.
Schau mal in der Bucht nach, was da so verkauft und dann auch eingebaut wird ... einige schreiben wenigstens den Hinweis "Im Geltungsbereich der StVZO nicht zugelassen" rein, aber das hindert wenige es trotzdem einzubauen.

Wenn meine Erfahrung als Schadenregulierer mich nicht völlig täuscht, dann reguliert die Versicherung erstmal den entstandenen Schaden, holt sich aber in einer Regressklage das "ausgelegte" Geld vom Verursacher wieder. Ich denke das war es, was Günni aussagen wollte.
[LEFT]Greetz Willi
AKA: Torfrockschrat
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