Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

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Günni

AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Beitrag von Günni »

Freakazoid hat geschrieben:Ja..mit SRA und ALWR trägt das jeder Tüv ein...Du kannst mir gerne glauben, in diesen Sachen steht mein Wissen 90:10 gegen Deins...ist nicht böse..aber wenn man keine Ahnung..Du kennst den Rest sicher...

Kannst du lesen? Dann lies die Überschrift!!!

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Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe
Freakazoid
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Beitrag von Freakazoid »

Es gibt kein Illegalen Brenner ;) Sogar die 50€ Komplett Sets haben ne Zulassung gemäß E-Norm ;) Eine sogenannte Bauartzulassung..das heisst die dürfen ein Xenon Brenner sein...mehr auch nicht

Illegal ist Grundsätzlich nur der Einbau..solange er nicht vom Prüfer abgenommen wurde...
Gruß Ives

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W. Hass
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Beitrag von W. Hass »

Freakazoid hat geschrieben:Ja..mit SRA und ALWR trägt das jeder Tüv ein...Du kannst mir gerne glauben, in diesen Sachen steht mein Wissen 90:10 gegen Deins...ist nicht böse..aber wenn man keine Ahnung..Du kennst den Rest sicher...
Automatische Leuchtweitenregulierung und Scheiwerferreinigungsanlage haben nicht sooo viele oder?
Unter diesen Umständen liegt evtl. eine KBA-Zulassung für explizit ausgewiesene Fahrzeuge vor. Dann ist das was anderes.
Schau mal in der Bucht nach, was da so verkauft und dann auch eingebaut wird ... einige schreiben wenigstens den Hinweis "Im Geltungsbereich der StVZO nicht zugelassen" rein, aber das hindert wenige es trotzdem einzubauen. :crazy:
Wenn meine Erfahrung als Schadenregulierer mich nicht völlig täuscht, dann reguliert die Versicherung erstmal den entstandenen Schaden, holt sich aber in einer Regressklage das "ausgelegte" Geld vom Verursacher wieder. Ich denke das war es, was Günni aussagen wollte.
[LEFT]Greetz Willi
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Beitrag von COB »

Voodoo hat geschrieben: Wenn ich mit einem Auto fahre, dass nicht mir gehoert und auch nicht mit in der Versicherung bin, damit einen Unfall verursache, habe ich doch auch keinen Versicherungsschutz ...

Die VH läuft auf den Halter und das Fahrzeug, der Fahrer ist dabei solange egal, solange es keine Einschränkungen im Vertrag gibt, zB Fahrer unter 25, nur Familienangehörige usw...
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Beitrag von Freakazoid »

W. Hass hat geschrieben:Automatische Leuchtweitenregulierung und Scheiwerferreinigungsanlage haben nicht sooo viele oder?
Unter diesen Umständen liegt evtl. eine KBA-Zulassung für explizit ausgewiesene Fahrzeuge vor. Dann ist das was anderes.
Schau mal in der Bucht nach, was da so verkauft und dann auch eingebaut wird ... einige schreiben wenigstens den Hinweis "Im Geltungsbereich der StVZO nicht zugelassen" rein, aber das hindert wenige es trotzdem einzubauen. :crazy:
Wenn meine Erfahrung als Schadenregulierer mich nicht völlig täuscht, dann reguliert die Versicherung erstmal den entstandenen Schaden, holt sich aber in einer Regressklage das "ausgelegte" Geld vom Verursacher wieder. Ich denke das war es, was Günni aussagen wollte.

SRA gabs auch beim Scirocco z.B. Und ne ALWR gibt von Hella in Ultraschall Ausführung...diese hatte ich selber im Bora da der Wagen für die OEM ALWR zu tief war...
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Beitrag von COB »

Freakazoid hat geschrieben:Ja..mit SRA und ALWR trägt das jeder Tüv ein...Du kannst mir gerne glauben, in diesen Sachen steht mein Wissen 90:10 gegen Deins...ist nicht böse..aber wenn man keine Ahnung..Du kennst den Rest sicher...

Da kannst du aber lange drauf warten. Der Xenon Scheini wird erst legal, wenn er als Xenon scheini für den Rocco gebaut & als solcher auch geprüft wurde... solange da auf dem glas gross H4 steht, ist das pfusch und kein klar denkender TÜVer nimmt das ab...

Ist doch relativ simpel, oder ? Was deinen letzten spruch relativiert und dein wissen in nem unschönen licht erscheinen lässt... ;-)
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Beitrag von Freakazoid »

COB hat geschrieben:Da kannst du aber lange drauf warten. Der Xenon Scheini wird erst legal, wenn er als Xenon schini für den Rocco gebaut * geprüft wurde... solange da auf dem glas gross H4 steht, ist das pfusch und kein klar denkender TÜVer nimmt das ab...

Ist doch relativ simpel, oder ? Was deinen letzten spruch relativiert und dein wissen in nem unschönen licht erscheinen lässt... ;-)

Schade nur das das schon mit Tüv Stempel wiederlegt wurde ;) Aber egal...ich fahre Xenon...und werde es weiter fahren bis es was neues gibt...
Gruß Ives

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Beitrag von COB »

Freakazoid hat geschrieben:Schade nur das das schon mit Tüv Stempel wiederlegt wurde...
ich fahre Xenon...und werde es weiter fahren bis es was neues gibt...
Du meinst wohl eher, bis dir der freundliche Herr in grün/weiss mal die Rechnung für den erheblichen mangel aufmacht ?

PS: Der stempel ist dann wohl nicht das papier wert, auf das er gedrückt wurde. ;-)
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Beitrag von W. Hass »

Freakazoid hat geschrieben:Schade nur das das schon mit Tüv Stempel wiederlegt wurde ;) Aber egal...ich fahre Xenon...und werde es weiter fahren bis es was neues gibt...
Ich mache es mir einfach, Hier die Vorschrift.
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__19.html
Man beachte den Absatz (2) und (3). Wenn ein AAS feststellt, dass das vorgeführte Fahrzeug der StVZO entspricht. D.h. in der Summe der Teile kein erlöschen der Betriebserlaubnis vorliegt, ist in der Einzalfallprüfung das Fahrzeug für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen. ACHTUNG ! ! ! Stellt ein Ordnungshüter dies in Frage kann eine Prüfung von einer unabhängigen Stelle angeordnet werden und diese kann zu einem anderen Ergebnis führen. Es sind auch hier Menschen am Werk, die Vorschriften machmal so oder so auslegen.
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Beitrag von Freakazoid »

COB hat geschrieben:Du meinst wohl eher, bis dir der freundliche Herr in grün/weiss mal die Rechnung für den erheblichen mangel aufmacht ?

PS: Der stempel ist dann wohl nicht das papier wert, auf das er gedrückt wurde. ;-)

Der Nette Herr in grün/weiss oder blau/weiss kann garnix machen...schon garkeine Mängel bescheinigen ;) Unglaublich was manche Leute hier so als Wissen von sich geben...
Gruß Ives

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