Scirocco1980 hat geschrieben:EU-Gesetzgebung mal dahingestellt. Welchen Anreiz, welche Motivation soll dadurch in Ausländern geweckt werden die Sprache Ihrer Wahlheimat zu erlernen?
Da hast Du sicher nicht ganz Unrecht.
Ich bin selber Arbeitgeber, und ich stelle grundsätzlich niemanden ein,
der unsere Sprache nicht lesen + schreiben kann - und zwar unabhängig davon,
wo der- oder diejenige herkommt !
Aber: Kein Gesetz hindert mich daran, mir meine Bewerber auszusuchen.
Ich würde das ganze mal nicht so "hochkochen":
Das Gesetz sagt nur, daß der Arbeitgeber sich nicht diskriminierend verhalten darf.
Es schreibt ihm nicht vor, wen er einzustellen hat und wen nicht !
Das Gesetz enthält übrigens in den §§ 8 ff. AGG zahlreiche Ausnahmen "zugunsten" des Arbeitgebers.
Man muß sich als Arbeitgeber eigentlich schon ziemlich dämlich anstellen, um hier ernsthafte Schwierigkeiten zu bekommen... .
Scirocco1980 hat geschrieben:
Was auch noch erschwerend hinzukommt ist die Tatsache dass gerade in Deutschland ein enormes Interesse besteht, nach Möglichkeit jede noch zu fragwürdige EU-Gesetzgebung umgehend in die Tat umzusetzen. Diese Vorreitermentalität ist nachweislich in unseren Nachbarländern nicht so stark verbreitet. Dort ist aber auch der Nationalismus von einer anderen Qualität. Dort lautet oft das Motto: Ist das EU-Gesetz für unser Land gut, dann nehmen wir es an. Ist es aber uns ein Dorn im Auge dann probieren wir es solange wie möglich zu umgehen und anders auszulegen.
Hier unterliegst Du dem Mißverständnis, daß die Mitgliedsstaaten sich aussuchen könnten,
ob sie dem EU-Recht nun folgen wollen oder nicht. Dem ist nicht so:
Das in der EU Beschlossene ist in den allermeisten Fällen absolut verbindlich.
Je nachdem ob es sich um EU-Richtlinien oder EU-Verordnungen handelt,
MUSS das EU-Recht entweder per Gesetz oder unmittelbar umgesetzt werden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_%28EU%29
Ich bin auch kein Freund dieser Form der "Entmündigung".
Aber das ist nun mal leider die Realität...