Es ist Diebstahl, wenn er die Teile nichtmehr herausrückt.
Falsch ich such die Gesetzestexte raus,moment.Sollte Unterschlagung sein denk ich.
Betrug § 263 StGb
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bis zu 5 Jahre Haft
Unterschlagung § 264 StGb
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Auch bis zu 5 Jahre
Diebstahl § 242 StGb
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Auch 5 Jahre...eigentlich egal was es ist,Strafe bleibt im selben Rahmen.