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Re: Darf der das ???

Verfasst: Do 25. Nov 2004, 16:14
von Stephan
Opfer? Das würde ja erst mal ein Delikt vorraus setzen...

Kann mir nicht vorstellen, dass man in GB jemanden wegen Unverschämtheit belangen kann.

Re: Darf der das ???

Verfasst: Do 25. Nov 2004, 16:44
von wölfchen
dann hatte es wohl damit zu tun, daß der Abschleppunternehmer der Schwager vom Polizisten war ? ;)

wie wäre es mit nem Pitbull im Auto ?
ob er dann auch noch so neugierig ist ?

Re: Darf der das ???

Verfasst: Do 25. Nov 2004, 20:40
von Tempest
>Opfer? Das würde ja erst mal ein Delikt vorraus setzen...

Nun gut, das bedeutet im Klartext, dass ich ab sofort bei jedem in sein Auto/Garage (wird doch wohl bitteschön nicht vom Gesetzesgeber als Wohnraum angesehen) /was mir sonst noch als Nichtwohnraum einfällt (Taschen, Gärten? usw.) ohne vorheriger Zustimmung herumschnüffeln kann, ebenso wie andere das bei mir können. Das kann doch wohl nicht wahr sein.

Hinzu kommt ja noch die Tatsache im hiesigen Fall, dass der Wachmann doch nicht blind gewesen sein kann und die beiden im nebenan stehenden Auto nicht gesehen haben kann.

Als Ingenieur ist mir das legale System manchmal einfach zu chaotisch ;-)

Tempest

Re: Darf der das ???

Verfasst: Do 25. Nov 2004, 20:52
von Stephan
Ähm Tempest, wir haben hier nicht von einer Durchsuchung gesprochen, sondern bloß von einem Hineinsehen (sogenanntes "In Augenschein nehmen"). Für ne Durchsuchung ist schon etwas mehr erforderlich und die steht dem Wachmann sicher nicht zu.



Beitrag bearbeitet (25.11.04 21:13)

Re: Darf der das ???

Verfasst: Do 25. Nov 2004, 21:30
von Folterknecht
am besten wäre da ne alarmanlage im auto gewesen dei man mit fernbedienung aktivieren kann ..der hätte ebstimtm gegugt wenn dei sirene/hupa angegangen wäre ;))) und dann hättet ihr behauotet die karre war zu und er hat sie aufgamcht wie auch imemr *g* denn wenn auto auf keien alarmanlage *gggg*

Re: Darf der das ???

Verfasst: Do 25. Nov 2004, 23:31
von Tempest
>sondern bloß von einem Hineinsehen

Dazu hätte er aber nicht die Tür aufzumachen brauchen! Das hat er aber, und zwar bei einem Gegenstand, der ihm gar nicht gehört.

Wie gesagt, ist leider zu hoch für mich, oder es liegt an der deutschen Sprache :lol:

Tempest

Re: Darf der das ???

Verfasst: Fr 26. Nov 2004, 18:08
von Ralle
Naja, sagen wir mal so:
Bei mir wäre er wahrscheinlich, aus Versehen, rein Zufällig, in mein Radkreuz gefallen..... :feuer:
Bei meinem Auto reagiere ich bisweilen etwas eigen........
Wer an oder in meinem Auto nichts zu Suchen hat, muss mit einer solchen Reaktion rechnen!

Re: Darf der das ???

Verfasst: Fr 26. Nov 2004, 20:18
von Stephan
Hi,
jetzt mal angenommen, der hätte wirklich in guter Absicht gehandelt. Dann hat er eventuell nur überprüft, ob das Auto verschlossen ist, um weitere Maßnahmen zu veranlassen, bzw. um das Auto zu verschließen. Stellt Euch mal vor, Ihr wärt so ein alter Nachtwächter, der Angst hat, dass einer bei ihm einbricht. Guckt ihr dann nicht argwöhnisch nach allem und jedem? Wenn da so ein paar "Jugendliche" 2 Autos abstellen und eventuell nen Bruch vorhaben, kann ich mir schon vorstellen, dass der mal etwas genauer gucken möchte. Immerhin steht man ja auf dem Grundstück, für das er verantwortlich ist. So mal aus der Sichtweise des Wächters.

Re: Darf der das ???

Verfasst: Sa 27. Nov 2004, 01:41
von MaierD
Gut, das muss man sicher auch so ansehen, Stephan; ABER wäre es so gewesen, dann hätte er sich sicher nicht so aufgespielt, wie er es getan hat. Und vor allem hätte er mich nicht so dumm angemacht, er hätte vielleicht gesagt: Oh, ist das Ihr Auto? Ich muss halt nach dem Rechten sehen und dann hätte sich auch niemand ungerecht behandelt gefühlt, oder? Und dann gäb's auch diesen Beitrag hier nicht...

Daniel

Re: Darf der das ???

Verfasst: Sa 27. Nov 2004, 11:12
von Stephan
>>Er hat dann gemeint, dass das sein gutes Recht ist und mich so abgekanzelt.

Jo mag ja sein dass er dich blöde angelabert hat, aber das konnte ich aus Deinem Beitrag oben nicht so ganz rauslesen. Ehrlichgesagt finde ich, dass wir das Thema langsam durchgekaut haben.