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Re: nummernschild mittig???

Verfasst: So 18. Jul 2004, 21:35
von Stephan
Dann hab ichs im Kommentar zur StVZO oder in Ausführungsbestimmungen gelesen. Bin mir aber sicher, dass ich es gelesen habe und wir im Unterricht drüber gesprochen haben. Kann aber erst im August nachsehen, da ich wie gesagt im Urlaub bin.

MfG,
Stephan L.

Re: nummernschild mittig???

Verfasst: So 18. Jul 2004, 22:14
von Folterknecht
mmhh moment mal ..wie war das ... scheinwerfer höhe von 50 cm für scirocco gilt nicht da baureihe vor 88 oder so *g* wie istn das dann mitm nummernschild ! der komplette wagen wurde doch so damals abgenommen mit kennzeichen halter da unten ... wenn das jetz schon immer so tief war kann man ja nicht plötzlich von usn verlangen das man es an dei stosstange baut !

was ist denn mitm 911er porsche, der hat sein nummernschild sicher nicht auf der kofferraumhaube (vorne :) ) kleben !

Re: nummernschild mittig???

Verfasst: So 18. Jul 2004, 23:14
von MK_SCIROCCO_16V
und wie ist das mit hinten?

Re: nummernschild mittig???

Verfasst: Mo 19. Jul 2004, 13:25
von frittenfaehn
Hallo
Das Bosch Taschenbuch, Auflage 22 von 1998 gibt dazu folgendes her:
Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen (§60 StVZO)
- Das Kennzeichen hinten darf bis zu einem Winkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein.
- An schrägen Außenwänden können anstelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein
- Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° zur Längsachse auf ausreichende Entfernung lesbar sein (soviel zum Thema mittig ja oder nein)
- Abstände zum Boden: vorne min 200mm, hinten min 300mm
- Kennzeichen dürfen die Bodenfreiheit nicht verringern

Re: nummernschild mittig???

Verfasst: Mo 19. Jul 2004, 14:10
von sciroccotim
@MK_Scirocco_16V

Hinten muss das Nummernschild so weit ich weis 30cm über dem Boden sein

Re: nummernschild mittig???

Verfasst: Mo 19. Jul 2004, 16:28
von Eugen
Es gibt in der StVZO den §72, dort ist geregelt ab wann welches Gesetz gilt. Den Kennzecihenparagraphen gibts schon seit 1958 oder sowas und schon seit da an gilt, vorne 200mm und hinten 300mm. Durch den §72 wird übrigens der §51 aufgehoben (Scheinwerferhöhe), der §60 aber leider nicht.
Serienmäßig hat der Scirocco auch knapp 20cm vorne.
Folti, zeig mir den Porsche, der keine 20cm hat.


mfG,
Eugen



Beitrag bearbeitet (19.07.04 21:29)

Re: nummernschild mittig???

Verfasst: Mo 19. Jul 2004, 16:40
von MK_SCIROCCO_16V
so richtig schlau werde ich jetzt nicht mehr sehe nurnoch §§§§§§§§

wat denn nu ???

kann man oder kann man nicht das nummernschild "hinten" versetzen?

Re: nummernschild mittig???

Verfasst: Mo 19. Jul 2004, 20:36
von Eugen
Was gibts denn da nicht zu verstehen? Es sind doch nur 3 Paragraphen. Der eine ist die Scheinwerferhöhe und der wird für uns von dem anderen aufgehoben. "Der Aufhebungsparagraph" hebt für uns aber nicht den Kennzeichenparagraphen auf, weil dieser schon zu lange gilt. Alles klar?

Das heiß, Scheinwerferhöhe darf für die meisten Sciroccos ABE 116,116/1 unter 50cm liegen, bei den Kennzeichen müssen wir uns aber an geltende Gesetze halten und die besagen 200 bzw. 300mm Abstand zum Boden.
Gegen eine Vesetzung nach links oder rechts spricht rein gesetzlich nichts, nach unten auch nicht, solange man halt in dem Bereich von mind. 200 und 300mm bleibt.

Also wenn das nicht jeder versteht, dann geb ichs wirklich auf.

mfG,
Eugen

Re: nummernschild mittig???

Verfasst: Mo 19. Jul 2004, 20:46
von Sciroccoco2
Ich hab grad mal bei mir gemessen. Ich hab auch nur 17 cm.

Re: nummernschild mittig???

Verfasst: Mo 19. Jul 2004, 21:39
von Folterknecht
wieso dürfen dann neue spochtwagen weniger haben ????