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Re: ARGH SCH*§#& der ZWEITE UNFALL !

Verfasst: So 13. Jun 2004, 11:59
von Sven
also ich habe in der fahrschule gelernt, das man in so einem fall gar nicht überholen darf (knechti) !!!!!!!!!!
normalerweise hätte der golf als erstes überholen müssen, dann du !!!!!
falls er das nicht gemacht hat...dann musste eben hinten dran bleiben, meiner meinung nach....

Wenn der vor Dir keinerlei Anstalten macht zu überholen, obwohl die Möglichkeit besteht (übersichtliche Strecke...) und der zu Überholende (Traktor o.ä.) mit nervig langsamer Gechwindigkeit dahintuckert, wieso soll man dann hinten dran bleiben?
Es ist natürlich wieder was anderes, wenn man schon in einer Kolonne hinter dem Traktor herfährt.

Zu Foltis Fall:

Das is' doch sowas von schXXXegal, ob der Golffahrer geblinkt hat.
Seit wann gibt einem ein funktionierender Blinker das Recht, jegliche Verkehrsregeln zu mißachten und seinen gesunden Menschenverstand auszuschalten? :feuer:
Leider gibt es genug Autofahrer die das so machen! :wuetend:
Hab' schon mehr als einmal (hauptsächlich auf der Autobahn) wegen so einem Kamikaze-Fahrer voll in die Eisen gehen müssen. :erschrecken:

MfG, Sven. :wink:

Re: ARGH SCH*§#& der ZWEITE UNFALL !

Verfasst: So 13. Jun 2004, 13:38
von mika4real
fraglich ist ob es nachweisbar ist daß du du schon neben ihm warst als ausscherte, wenn dies so ist müsste die sachlage ja klar sein. evtl halt nochmal mit nem anwalt drüber schnacken oder einem sachverständigen der dies ja in einem gutachten nachweisen müsste. wenn du mit dem deinem letzen gutachter gut konntest evtl einfach mal da nachfragen und nachhaken ob du da irgendwelche chancen hast. weiß ja nicht wie groß der schaden an deinem wagen ist aber wenn nur ein ein paar jratzen am radlauf sind dann würd ich mir auch auch überlegen ob es den aufwand wert ist.

Re: ARGH SCH*§#& der ZWEITE UNFALL !

Verfasst: So 13. Jun 2004, 20:15
von Outlaw-KD
gute frage natuerlich isses die sache wert weil wenn er net um den sieg kaempt kommt der andere vielleicht noch auf die idee das foltis versicherung ihm seinen schaden bezahlt

Re: ARGH SCH*§#& der ZWEITE UNFALL !

Verfasst: So 13. Jun 2004, 20:38
von Jürgens Rocco
Mache Fotos von der Straße, wenn es geht in die Richtung die gefahren wurde. Und lege sie dem Schreiben bei. Natürlich auch für dich aufheben.

Jürgen

Re: ARGH SCH*§#& der ZWEITE UNFALL !

Verfasst: So 13. Jun 2004, 21:35
von Jürgens Rocco
Skizze ist wichtig mit Angaben wo welches Fahrzeug wie und in welche Richtung fuhr.
Hast du die Gegner Versicherung und deine Versicherung angerufen?
-welche Dienststelle hat den Unfall aufgenommen
-Uhrzeit des unfalls

Re: ARGH SCH*§#& der ZWEITE UNFALL !

Verfasst: So 13. Jun 2004, 22:02
von sciroccotim
da hat es wohl jemand auf dich abgesehen!

Re: ARGH SCH*§#& der ZWEITE UNFALL !

Verfasst: So 13. Jun 2004, 22:09
von Bernd
würd auch ne skizze mit beifügen, aber sollte schon gut übersichtlich sein!

BERND

Re: ARGH SCH*§#& der ZWEITE UNFALL !

Verfasst: So 13. Jun 2004, 22:48
von Reinhard
Hi Folti,

vielleicht solltest Du über Deiner Formulierung:
<<vor dem Golf fuhr ein sehr langsamer Traktor mit Anhänger (maximal 30 km/h).>>
noch einmal nachdenken. Ein sehr langsamer Traktor fährt keine 30 km/h, sondern maximal 20. Nur so ein Gedanke.

Viele Grüße:

Reinhard

Re: ARGH SCH*§#& der ZWEITE UNFALL !

Verfasst: Mo 14. Jun 2004, 22:53
von mika4real
würd ich nicht schreiben das kannst du hinterher noch klären ob du daß selber zahlst