Re: Strafbefehl ohne Anhörung ?
Verfasst: Di 28. Okt 2003, 13:24
Hi,
Knechti, das kommt immer auf die innere Willensrichtung des Täters an. Wenn Du links fährst, weil Du einen ausbremsen willst, kann man über eine Nötigung nachdenken. Wenn Du links fährst weil Du einer bist, der einfach nicht mitkriegt, das rechts frei ist und in Deutschland ein Rechtsfahrgebot besteht, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit. Übrigens ist es laut aktueller Rechtssprechung so, dass es auch zulässig ist, das Bremslicht kurz aufleuchten zu lassen, wenn jemand zu dicht auffährt. Das heißt jetzt aber nicht, dass ihr dann eine Vollbremsung machen dürft. wie gesagt, das Bremslicht kurz aufleuchten zu lassen ist erlaubt.
MfG,
Stephan
Knechti, das kommt immer auf die innere Willensrichtung des Täters an. Wenn Du links fährst, weil Du einen ausbremsen willst, kann man über eine Nötigung nachdenken. Wenn Du links fährst weil Du einer bist, der einfach nicht mitkriegt, das rechts frei ist und in Deutschland ein Rechtsfahrgebot besteht, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit. Übrigens ist es laut aktueller Rechtssprechung so, dass es auch zulässig ist, das Bremslicht kurz aufleuchten zu lassen, wenn jemand zu dicht auffährt. Das heißt jetzt aber nicht, dass ihr dann eine Vollbremsung machen dürft. wie gesagt, das Bremslicht kurz aufleuchten zu lassen ist erlaubt.
MfG,
Stephan