Verkehrskontrolle-Rocco zu tief?

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
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Folterknecht
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Re: Verkehrskontrolle-Rocco zu tief?

Beitrag von Folterknecht »

mit nem tiefen auto kann man garkeinen überfahren nur vorne herschieben :zahnlos: und das mit der bodenfreiheit wird ja imerm schöner ! da muß ja jeder sportwagen ala ferrari und porsche aus dem verkejr gezogen werden ...und was vom tüv eingetragen ist ist ja wohl nicht zu bemängeln von den herrn grünen ! so sehe ich das !
...bin dann mal weg
Schrauber
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Re: Verkehrskontrolle-Rocco zu tief?

Beitrag von Schrauber »

immer freundlich bleiben! und den paragraph zeigen lassen!

ist doch schwachsinn das ganze,
was interessieren mich die vorschriften von 2003?
das auto ist schon was älter und auch die eintragungen
mit den damals 4cm bodenfreiheit wäre heute immer
noch legal. das mit den 50cm untem scheinwerfer gilt
doch erst ab Bj.86 oder so? (weiss nicht mehr genau);

bei mir haben die mal mit der taschenlampe unter die
ölwanne geleuchet: Zital: "ist wohl frisch gestrichen"
haben sich etwas geärgert WAR nämlich frisch gestrichen,
als ich dann die lampe haben wollte um bei denen mal
die ölwanne zu kontrolieren meinten sie nur: das kann ja
mal vorkommen son kratzer oder steinschlag........

ar&%§/$(/§§!!

gruss vom
schrauber!
Dominik
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Re: Verkehrskontrolle-Rocco zu tief?

Beitrag von Dominik »

Also, vorgeschriebene Bodenfreiheit 80 mm. Flexible Teile wie Schürzen und Stoßstangen werden nicht mit einbezogen!!!
Rocco II (Ratte aber macht sich) und Golf II 16V Doppelweber
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Folterknecht
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Re: Verkehrskontrolle-Rocco zu tief?

Beitrag von Folterknecht »

denen fällt immer neuer schwachsinn ein !
...bin dann mal weg
Rolf
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Re: Verkehrskontrolle-Rocco zu tief?

Beitrag von Rolf »

Äh, hallo? Wenn das Ding eingetragen ist (wie meine 80mm tiefer seinerzeit), dann ist das halt so. Kann der Mensch sagen was er will. Das ist zugelassen und Ende der Diskussion.

So einfach mach ich mir das :-) .

Rolf
Rolf
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Re: Verkehrskontrolle-Rocco zu tief?

Beitrag von Rolf »

:erstaunt: Was?? Wozu trag ich denn mein Auto ein, daß nichtmal ne Zigarettenschachtel drunter paßt, wenn die :cop: dann einfach sagen können, is nich? Wer ist denn hier der kompetente Prüfer?
Sowas...

Rolf
84er
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Re: Verkehrskontrolle-Rocco zu tief?

Beitrag von 84er »

Tüv ist nich gleich Tüv!
kenn so einen Fall mit Motorrädern(harleys) da hat der eine Tüv auch Auspuffe mit über 100 Phon eingetragen,
wurden dann von den grünen angehalten ,die haben die kisten mal eben konfesziert und zum anderen Tüv geschleift .
Und der hat gesagt iss nich,viel zu laut muß geändert werden.
Die kumpels mußten den ganzen scheiß auch noch bezahlen.
Stand vor ungfähr 2 jahren dick und breit in der motorrad zeitschrift

Also, was der eine einträgt muß beim anderen noch lange nicht durchkommen

liegt nämlich immer im ermessen des Tüv-Prüfers

die erfahrung haben sicherlich schon viele von uns gemacht

und deshalb: Fuc. for Tüv und :cop:
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RCV
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Re: Verkehrskontrolle-Rocco zu tief?

Beitrag von RCV »

Jupp, liest man schonmal in Mopped-Zeitungen von, z.B. wenn bei den Moppeds der Auspuff zu laut is, da interessierte die jungen Männer in Grün garnich, ob der Auspuff ne ABE hatte oder nich, der Auspuff wurde konfisziert und dann konnte man sehen, wie man ohne Pott nach Hause kam :aetsch: Hab ich vor einiger Zeit ma gelesen.

Ein Glück is das nich überall so, dass das Teil gleich beschlagnahmt wird, sowas is halt ansich nur da, wo viele Motorräder unterwegs sind.
[SIGPIC][/SIGPIC]
´86er Scirocco 2 GTX 16V, KR, jetzt mit 07er-Kennzeichen
´03er Toyota Yaris, 65 PS, Höllenmaschine & Alltagsschlampe
´91er Gilera Crono 125
´92er Honda NSR 125 JC20 x 8
´99er Piaggio NRG eXtreme 50 LC, frisiert :hihi:
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Vitamin53B
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Re: Verkehrskontrolle-Rocco zu tief?

Beitrag von Vitamin53B »

Also kann euch mal aufklären:

vor ca. 1 1/2 Jahren wurde ich von der Polizei aufgehalten. fuhr damals 14 Zoll, gewinde ganz unten, 2 cm bis zum schweller ,41 cm bis zur Scheinwerferunterkante, ALLES SO EINGETRAGEN!!!). Morgens um halb sieben auf dem weg zur arbeit also, kelle- rechts anhalten. Den genauen dialog will ich euch jetzt ersparen, da hier wohl auch jugendliche im forum unterwegs sind :grins:

Alles in allem, durfte ich nach einer halben stunde weiter fahren, mängelkarte, 3 punkte und Geldstrafe (entweder 80 Euro oder noch DM :doof: ). Ab zum Tüv, in meinem Fall die GTÜ, mängelkarte abstempeln lassen(ohne irgendwelche Veränderungen am Fzg), wegschicken fertig!

halbes jahr ruhe, dann TÜV! :kotz:

musste da auch meinen motor eintragen lassen und konnte deshalb nicht zur GTÜ sondern musste zum Tüv. Das erste mal hat er den rocco gesehen, und mich wieder nach hause geschickt. zu tief, kommt nicht auf den bremsenprüfstand. Gut, hab ich eingesehen, heimgefahren, hochgeschraubt, wieder hin.

:kotz: :kotz:

diesmal kam er zwar auf den Prüfstand, bemängelte die 48 cm zur scheinwerferunterkante und schickte mich nach hause! :kotz: :kotz: :kotz:

also, serienbereifung drauf, wieder hin, diesmal TÜV BEKOMMEN!!! :massa:

alles wieder umgebaut, 2 tage später: :cop: = gleiches spiel wie oben...

Soll heissen: die eintragung der tieferlegung ist immer sache des Tüv-prüfers, bekommst du 2 cm bodenfreiheit eingetragen, dann freu dich und trink mit dem prüfer ein :bier: ,

kommst du aber in eine kontrolle kann es sein das der bulle ein A....loch ist, dir ne mängelkarte ausstellt oder besser: dich zum nächsten tüv SEINES vertrauens schleppt und dir die Plakette runter kratzen lässt.
und das beste: du kannst nix dagegen machen, solang du die 50 cm bis zur scheinwerferunterkante nicht hast. das ist das einzige maß das relevant ist. (serie Scirocco II: 52cm)

Lösung:

ich fahre jetzt 16 Zoll :auto: , 50,5 cm zum Boden, 6 cm Bodenfreiheit, und die cops können garnichtsmehr machen :stinkefinger:

übrigens: das ganze dauerte 1 Jahr und kostete mich mit anwalt, neuen Felgen/Reifen um die 2000 Euro.

Gruß Bernd
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Chris80
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Re: Verkehrskontrolle-Rocco zu tief?

Beitrag von Chris80 »

ich glaube wir kürzen die sache mal ab. wer hat die unterlagen der neusten auflage rumliegen??

50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.


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Bild Interessiert doch eh keinen. gibs ein limit für den text?

Scirocco 1.8T jetzt mit 330 PS , White Cat X1 ,
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