Aber die Art und Weise finde ich einfach schlimm:
Mal eben den Gerichtsvollzieher schicken ohne vorherige Zahlungsaufforderung !
Mahn- und Vollstreckungsbescheid wurden - natürlich - angeblich im letzten Jahr an eine mir vollkommen unbekannte Anschrift
geschickt, wo doch meine jetzige Firmenanschrift seit 6 Jahren besteht.
Wenn die wirklich mich meinen würden, hätten die mir den Kram doch gleich an die Firmenanschrift schicken können, oder ?
Das Gericht ist dem gefolgt und hat das ganze mit einem kurzen Dreizeiler abgebügelt und nochmal klargemacht,
daß es rechtlich gar keine andere Möglichkeit gab, als die Zwangsvollstreckung einstweilen aufzuheben.
Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist jedenfalls wieder hergestellt.
