Hallo,
stand heute in ner Zeitung bei uns:
http://www.autobild.de/artikel/nicht-ge ... 76381.html
Gilt das dann für alle! Teile die man kaufen kann, also streng genommen würde man in Zukunft keine Rennsportteile oder Universalteile bekommen, weil die alle keine Zulassung haben?!
Gruß Chirstian
Urteil zum Verkauf von Autoteilen Ohne Prüfzeichen
- christian_scirocco2
- Erfahrener Nutzer
- Beiträge: 6767
- Registriert: So 28. Nov 2004, 13:28
- Wohnort: Münster
Urteil zum Verkauf von Autoteilen Ohne Prüfzeichen
Scirocco 2 GT2 16V
- Black Thunder
- Erfahrener Nutzer
- Beiträge: 1177
- Registriert: Sa 4. Sep 2004, 01:04
- Wohnort: Kaarst ( Rheinkreis Neuss )
- Kontaktdaten:
AW: Urteil zum Verkauf von Autoteilen Ohne Prüfzeichen
Ich hoff ja mal, dass das nur für sicherheitsrelevante Teile gilt.
Scirocco Airlines - Fly with me ...
[sigpic] [/sigpic]
seit 2003.........................1996-2001......................1992-1996
Scirocco / Corrado Reparatur-Wiki: << Klick >> Macht mit !
Scirocco- und Corradofreunde Niederrhein: Hier geht's zur Homepage
.
[sigpic] [/sigpic]
seit 2003.........................1996-2001......................1992-1996
Scirocco / Corrado Reparatur-Wiki: << Klick >> Macht mit !
Scirocco- und Corradofreunde Niederrhein: Hier geht's zur Homepage
.
- kogafreund
- Benutzer
- Beiträge: 995
- Registriert: Sa 23. Okt 2004, 14:41
AW: Urteil zum Verkauf von Autoteilen Ohne Prüfzeichen
Ruhig Blut, alles halb so wild !
Erstmal gilt die zitierte Entscheidung NUR zwischen den o.g. Parteien in diesem einen Rechtsstreit.
Das - fälschlich - oft bemühte Wort "Grundsatzurteil" gibt es in unserer Rechtsordnung nicht.
Und das OLG Hamm hat in Juristenkreisen einen...hüstel..."exotischen" Ruf.
Was das OLG Hamm im Einzelfall entscheidet, kann in Hamburg oder Bayern ganz anders aussehen.
Dennoch ist das Urteil eigentlich nur die logische Folge dessen, was ohnehin im Gesetz steht.
Der § 22 a StVZO regelt unmißverständlich, daß bestimmte Fahrzeugteile in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen.
Sind sie es nicht, dürfen diese Teile nicht angeboten werden (§ 22 a II StVZO).
Ehrlich gesagt: Ich finde das auch gut so.
Den Wortlaut der Vorschrift gibt es hier:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_22a.php
Erstmal gilt die zitierte Entscheidung NUR zwischen den o.g. Parteien in diesem einen Rechtsstreit.
Das - fälschlich - oft bemühte Wort "Grundsatzurteil" gibt es in unserer Rechtsordnung nicht.
Und das OLG Hamm hat in Juristenkreisen einen...hüstel..."exotischen" Ruf.

Was das OLG Hamm im Einzelfall entscheidet, kann in Hamburg oder Bayern ganz anders aussehen.
Dennoch ist das Urteil eigentlich nur die logische Folge dessen, was ohnehin im Gesetz steht.
Der § 22 a StVZO regelt unmißverständlich, daß bestimmte Fahrzeugteile in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen.
Sind sie es nicht, dürfen diese Teile nicht angeboten werden (§ 22 a II StVZO).
Ehrlich gesagt: Ich finde das auch gut so.
Den Wortlaut der Vorschrift gibt es hier:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_22a.php
Scirocco 2 GT, EZ 4/1986, flashsilber, schön tief u. 32er Raid-Lederlenkrad mit ohne Servo
[SIGPIC][/SIGPIC]

- Tomas Highway
- Benutzer
- Beiträge: 331
- Registriert: Mo 21. Feb 2011, 20:48
- Wohnort: Korschenbroich
AW: Urteil zum Verkauf von Autoteilen Ohne Prüfzeichen
Exotisch oder nicht, diese Entscheidung könnten auch andere Gerichte in gleichen/ähnlichen Fällen zur Vorlage nehmen, was - wenn sich das in den entsprechenden Kreisen herumspricht - zur Folge hat, daß diese Teile nicht mehr hier angeboten werden. Schließlich würden die Anbieter keine Geschäfte mehr machen, würden die verkauften Teile aufgrund dieser Entscheidung von den Käufern zurückgegeben werden können.
Einerseits ist es richtig, andererseits müßte der bisher erteilte Hinweis doch genügen.
Einerseits ist es richtig, andererseits müßte der bisher erteilte Hinweis doch genügen.
- kogafreund
- Benutzer
- Beiträge: 995
- Registriert: Sa 23. Okt 2004, 14:41
AW: Urteil zum Verkauf von Autoteilen Ohne Prüfzeichen
Genau das ist Sinn der Vorschrift des § 22 a StVZO.Tomas Highway hat geschrieben:Exotisch oder nicht, diese Entscheidung könnten auch andere Gerichte in gleichen/ähnlichen Fällen zur Vorlage nehmen, was - wenn sich das in den entsprechenden Kreisen herumspricht - zur Folge hat, daß diese Teile nicht mehr hier angeboten werden. Schließlich würden die Anbieter keine Geschäfte mehr machen, ... .
Fahrzeugteile, die ihrer Bauart nach objektiv für den Einsatz im Straßenverkehr bestimmt sind,
dürfen nur verkauft werden, wenn es ein Prüfzeichen gibt.
Wer solche nicht geprüfte Teile anbietet, begeht eine Ordnungswidrigkeit gem. § 23 StVG und riskiert eine Geldbuße bis 5000 €.
Die angebotenen Teile können behördlich eingezogen werden.
http://dejure.org/gesetze/StVG/23.html
Andere Gerichte würden sicher nicht auf das OLG Hamm zurückgreifen.
Sie zitieren einfach das Gesetz.

Rennsportteile, die objektiv nicht für den Einsatz im Straßenverkehr bestimmt sind,
fallen selbstverständlich nicht unter die genannten Vorschriften.
Scirocco 2 GT, EZ 4/1986, flashsilber, schön tief u. 32er Raid-Lederlenkrad mit ohne Servo
[SIGPIC][/SIGPIC]

- COB
- Erfahrener Nutzer
- Beiträge: 6671
- Registriert: Fr 3. Jul 2009, 12:29
- Wohnort: CHE/ERL
AW: Urteil zum Verkauf von Autoteilen Ohne Prüfzeichen
Aber jedes Urteil ist auch ein Präzendenzurteil, sprich jede folgende Gerichtssprechung zu ähnlich gelagerten Fällen kann und wird sich vorausgehende Entscheidungen in derartigen Fällen anschauen und zu Hilfe nehmen. Und dann muss man begründen, warum der eigene Sachverhalt nun gerade NICHT mit dem des Präzedenzfalles übereinstimmt. Und doch gibt es Grundsatzurteile, zB des BGH oder des BVG, diese sind idR nicht mehr anfechtbar und gelten uU dann auch allgemeinverbindlich. Diese werden hier aber vermutlich nicht zum Zuge kommen.kogafreund hat geschrieben: Das - fälschlich - oft bemühte Wort "Grundsatzurteil" gibt es in unserer Rechtsordnung nicht.
Die eigentliche Frage bleibt aber, wenn jemand vor hat, einen Nicht-STVZO Artikel zu kaufen, weiß er das doch vorher, dass dieser nicht STVZO ist, was soll dann das Geflenne im Nachhinein ?
Eigenverantwortung ist das Zauberwort, wenn einer mit nicht STVZO 100 W Lampen erwischt wird, dann kann der sich doch hinterher nicht beim Verkäufer beschweren. Jeder weiß doch, dass nur 55 W erlaubt sind und er hat die 100 W also bewusst gekauft, also vorsätzlich gegen die STVZO verstoßen.
Die VW-Horde: Scirocco GT (93-99) - Passat C (95-01) - Scirocco GTX (99-heute)
Die BMW-Horde: 525iT (01-07) - 540iT (07-heute) - 540iA (09-heute) - 528iT (10-heute) - 520dT (18-heute)
Haftungsausschluss: Alle gemachten Aussagen stellen lediglich die Sichtweise des Autors anhand der vorliegenden Informationen dar. Der Autor übernimmt keinerlei Haftung für die Befolgung gemachter Ratschläge und Hinweise. Jeder Halter ist für die Sicherheit seines Fahrzeuges vollumfänglich selbst verantwortlich und handelt somit immer eigenverantwortlich.
Die BMW-Horde: 525iT (01-07) - 540iT (07-heute) - 540iA (09-heute) - 528iT (10-heute) - 520dT (18-heute)
Haftungsausschluss: Alle gemachten Aussagen stellen lediglich die Sichtweise des Autors anhand der vorliegenden Informationen dar. Der Autor übernimmt keinerlei Haftung für die Befolgung gemachter Ratschläge und Hinweise. Jeder Halter ist für die Sicherheit seines Fahrzeuges vollumfänglich selbst verantwortlich und handelt somit immer eigenverantwortlich.
- kogafreund
- Benutzer
- Beiträge: 995
- Registriert: Sa 23. Okt 2004, 14:41
AW: Urteil zum Verkauf von Autoteilen Ohne Prüfzeichen
Nein und nochmal nein. Habe es selber damals im Studium auch schon erlebt:COB hat geschrieben: Und doch gibt es Grundsatzurteile, zB des BGH oder des BVG, diese sind idR nicht mehr anfechtbar und gelten uU dann auch allgemeinverbindlich.
"Der Senat gibt seine bisherige Rechtsprechung auf." Und schon löst sich alles in Luft auf.
Vor Gericht ist - bis auf Tarifverträge -

und ein Urteil bindet IMMER nur die am Rechtsstreit unmittelbar beteiligten Parteien.
Vor Gericht ist alles ist möglich. Manchmal läuft es anders als man denkt.

Beim Hausarzt und im angelsächsischen Raum dagegen sieht das wieder ganz anders aus.
Wir haben hier kein "case law".
Recht hast Du eigentlich. Und doch hilft diese dem Verkäufer der von Dir bemühten Glühlampen nicht:COB hat geschrieben:...Eigenverantwortung ist das Zauberwort, ...
Er muß damit rechnen, daß der zivilrechtlich geschlossene Kaufvertrag rückabgewickelt wird, weil er letztlich nach StVZO verbotene Gegenstände veräußert hat. ...
Scirocco 2 GT, EZ 4/1986, flashsilber, schön tief u. 32er Raid-Lederlenkrad mit ohne Servo
[SIGPIC][/SIGPIC]

- COB
- Erfahrener Nutzer
- Beiträge: 6671
- Registriert: Fr 3. Jul 2009, 12:29
- Wohnort: CHE/ERL
AW: Urteil zum Verkauf von Autoteilen Ohne Prüfzeichen
Stimmt irgendwie auch wieder. Allerdings bleibt es ein "Präzedenzurteil", an das sich im Folgenden andere Entscheidungen anlehnen können und idR auch werden, wenn die Fälle ähnlich gelagert sind.kogafreund hat geschrieben: und ein Urteil bindet IMMER nur die am Rechtsstreit unmittelbar beteiligten Parteien.
Da hast du Recht, das kann ich bestätigen.kogafreund hat geschrieben: Vor Gericht ist alles ist möglich. Manchmal läuft es anders als man denkt.

Nicht falsch verstehen, eigentlich ist mir das egal, ich verbaue solche Teile im Normalfall nicht, aber daneben ist so ein Vorgehen schon, eben weil es letztlich die Entscheidung des Käufers ist und auch bleibt, sein Fzg. mit quasi illegalen Teilen auszurüsten. Wäre dem nicht so, würde der Markt das regeln, denn wo keine Nachfrage, da kein Angebot.kogafreund hat geschrieben: weil er letztlich nach StVZO verbotene Gegenstände veräußert hat. ...
Die VW-Horde: Scirocco GT (93-99) - Passat C (95-01) - Scirocco GTX (99-heute)
Die BMW-Horde: 525iT (01-07) - 540iT (07-heute) - 540iA (09-heute) - 528iT (10-heute) - 520dT (18-heute)
Haftungsausschluss: Alle gemachten Aussagen stellen lediglich die Sichtweise des Autors anhand der vorliegenden Informationen dar. Der Autor übernimmt keinerlei Haftung für die Befolgung gemachter Ratschläge und Hinweise. Jeder Halter ist für die Sicherheit seines Fahrzeuges vollumfänglich selbst verantwortlich und handelt somit immer eigenverantwortlich.
Die BMW-Horde: 525iT (01-07) - 540iT (07-heute) - 540iA (09-heute) - 528iT (10-heute) - 520dT (18-heute)
Haftungsausschluss: Alle gemachten Aussagen stellen lediglich die Sichtweise des Autors anhand der vorliegenden Informationen dar. Der Autor übernimmt keinerlei Haftung für die Befolgung gemachter Ratschläge und Hinweise. Jeder Halter ist für die Sicherheit seines Fahrzeuges vollumfänglich selbst verantwortlich und handelt somit immer eigenverantwortlich.