An die Gewindefahrwerk Auskenner:) Ein paar Fragen dazu???!!!!

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Tobin
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AW: An die Gewindefahrwerk Auskenner:) Ein paar Fragen dazu???!!!!

Beitrag von Tobin »

denny hat geschrieben: Tüv ist ERSTNMAL noch egal!!!!!
Weil ich den Wagen derzeit nur mit Kurzzeitkennzeichen oder roter Nummer bewege!
Was macht das für ein Unterschied?
So darf man so oder so nicht auf öffentlichen Straßen fahren und die Kiste sollte dir normal sofort beschlagnahmt werden falls doch.
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Claas-GT
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AW: An die Gewindefahrwerk Auskenner:) Ein paar Fragen dazu???!!!!

Beitrag von Claas-GT »

Tobin hat geschrieben:Was macht das für ein Unterschied?
So darf man so oder so nicht auf öffentlichen Straßen fahren und die Kiste sollte dir normal sofort beschlagnahmt werden falls doch.

Wie schreibt Günni so schön... Lernen durch Schmerzen... :applause:
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Maik
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AW: An die Gewindefahrwerk Auskenner:) Ein paar Fragen dazu???!!!!

Beitrag von Maik »

IMG_1968.jpg
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Hey Denny!
Ich hab das GFW verbaut....
Lichtaustrittskante 50 cm über Fahrbahn gilt für FZ ab EZ.01.01.1988.

Ich hab das Restgewindeeingestellt,welches im Gutachten angegeben ist (ich hab cm im Kopf müsste aber nachsehen) und fahre 195/45/14....die 50 cm schaffe ich gerade so mit GT-Scheinwerfern und DE Linsen,da das Abblendlicht gemessen wird...Nur mein Kennzeichen vorne hält die 20cm von der Fahrbahn nicht ein,aber das kann man zur Abnahme ja "ganz hoch" im Halter montieren.

Zum fahren kann ich sagen,es macht Spass aber ich muss so schon aufpassen wo und wie schnell ich wo fahre....noch tiefer würde ich garnicht wollen.
Ich hab dir mal ein paar Bilder angehängt,der Wagen steht zwar auf einer schräge aber ich denke man kann es erkennen.
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rugera
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AW: An die Gewindefahrwerk Auskenner:) Ein paar Fragen dazu???!!!!

Beitrag von rugera »

Bei deinem GWF scheint auch die Kolbenstange nicht genug gekürzt zu sein,darum hast du diese Probleme. Manche lassen diese extra noch kürzen,um diesem Problem aus dem Weg zu gehen. Allerdings ist mir nur bekannt,das H&R und KW das anbieten mit TÜV.
Bei den H&R und KW Pendants sind nicht nur die Kolbenstangen gekürzt, sondern das Gehäuse ist ebenfalls gekürzt.
Und mit den TÜV Gutachten, dass ist meist ein großes Gerücht, da es kein "neues Gutachten" gibt, sondern man das FW mit dem normalen H&R Gutachten eintragen muss. Bei KW ist das wohl etwas einfacher, aber nicht grundlegend anders... Es gibt jetzt auch von FK kurze Varianten. ;-)
Lichtaustrittskante 50 cm über Fahrbahn gilt für FZ ab EZ.01.01.1988.
Deswegen lieber einen Scirocco vor diesem Bj. kaufen! :frech:
kann man den so noch fahren ohne Vorspannung???? Also rein technisch gesehen?
könnte man doch was unterlegen?
Wie schon beschrieben, Vorspannung fehlt! Fahren kannst du schon, wird auch nichts passieren, aber ist halt nicht Gesetzeskonform. :verlegen:
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