Fahrzeug in unwissenheit unter falschem Baujahr verkauft

Für alle Themen des Lebens
Benutzeravatar
Aki
Erfahrener Nutzer
Beiträge: 1486
Registriert: Di 20. Mär 2012, 19:46
Wohnort: 51674 Wiehl

AW: Fahrzeug in unwissenheit unter falschem Baujahr verkauft

Beitrag von Aki »

Hallo.

Das Produktionsjahr kann aber ein Händler der Marke anhand der Ramennummer ermitteln.

Bleibt aber trotzdem die Frage , wie lange der Verkauf bis zur Reklamation her ist und ob das Moppet in dieser Zeit genutzt worden ist ???????

Gruß Aki
RoccoGT1800
Benutzer
Beiträge: 389
Registriert: So 29. Mai 2011, 13:07

AW: Fahrzeug in unwissenheit unter falschem Baujahr verkauft

Beitrag von RoccoGT1800 »

Bisher hat er sich nicht mehr gemeldet.
Ja es ist um BJ2000 rum...

Nach 2 Tagen hat er sich schon gemeldet.
Benutzeravatar
Roccily
Erfahrener Nutzer
Beiträge: 1067
Registriert: Do 24. Nov 2005, 10:38

AW: Fahrzeug in unwissenheit unter falschem Baujahr verkauft

Beitrag von Roccily »

Mal ne bescheidene Frage,
bist Du Fachmann oder Händler o. Ä.? Ich gehe mal nicht davon aus. Also Laie evtl. mit etwas Erfahrung. Wichtig ist doch, wenn ein Fahrzeug ohne Papiere verkauft wird, wie man sich dazu äußert. Hast Du nun gesagt, das Moped ist BJ 2000, oder hast Du gesagt ich gehe davon aus, dass es BJ 2000 ist. Beim 1. würd ich sagen kann es Dir als Täuschungsversuch ausgelegt werden. Beim 2. hast Du keine exakten Angaben gemacht und eine eigene Einschätzung gemacht. Also muß er davon ausgehen, dass Du es nicht genau weißt. Dann kann er eigentlich nix machen. Eigentlich bezieht sich hier jedoch auf die Tatsache, dass er nen Zeugen dabei hatte. Wenn der bezeugt, dass Du gesagt hast, das ist BJ 2000, hast Du schlechte Karten. Auch wenns nicht stimmt. Also immer alles schriftlich in Zukunft. Damit es sowas nicht gibt. Und bedenke immer, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Niemals als Kaufargument eine Angabe machen, die nicht belegbar ist. Und wenn, dann das dazu schreiben. Nicht belegbar!!
Gruß

Roccily

:wink:
LocoRocco
Benutzer
Beiträge: 264
Registriert: Mo 21. Feb 2011, 21:29
Wohnort: Hannover

AW: Fahrzeug in unwissenheit unter falschem Baujahr verkauft

Beitrag von LocoRocco »

Wenn im Kaufvertrag vom Vorbesitzer ein Baujahr steht und du kein Händler bist, bist du nicht dazu verpflichtet nachzuprüfen, ob diese Angaben stimmen, wenn du das Teil weiterverkaufst.
Biete ihm doch einfach ne Rücknahme vom Moped an. Wenn er das nicht will, sieht man doch schon worauf er hinaus will. Damit kommt er dann bei keinem Gericht der Welt durch.

Schwieriger könnte es evtl. werden wenn der Zeuge aussagt, du hättest mündlich garantiert, dass es sich um das besagte Baujahr hendelt und du das Teil nicht zurücknehmen willst.
Wie Roccily schon sagt: IMMER ALLES schriftlich machen :)
Benutzeravatar
emissary
Beiträge: 935
Registriert: So 26. Nov 2006, 22:27
Wohnort: Essen, NRW
Kontaktdaten:

AW: Fahrzeug in unwissenheit unter falschem Baujahr verkauft

Beitrag von emissary »

Naja, also das was ihm bliebe wäre die Anfechtung basierend auf einem Eigenschafts-Irrtum...

Das ist aber generell arg schwierig, denn Du bist ja nunmal auch kein Sachverständiger, Händler oder dergleichen, bei dem man entsprechendes Wissen um die Nachprüfung anhand der Rahmennummer voraussetzen könnte...

Ja das mit der Bezeugung durch seinen Kumpel liefe letztlich auch auf Aussage gegen Aussage hinaus...

Aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe....

Wenn möglich lass Dich durch einen Juristen beraten (z.B. auch via ADAC o.ä.)
[SIGPIC][/SIGPIC]

Im Alltag: 1990er GT2 - Royalblau LA5U - GT Scheinis, ATS Cup 7x15 ET28 - JH - 95PS

Für den Sommer: 1988er GTX 16V PL - Zender Z400 - erstrahlt nun in viperngrün

blog.scirocco-essen.de
www.sciroccorudel-ruhrpott.de
Jetzt auch auf Facebook...
Antworten