Tüvler spinnen doch

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
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Fireball
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AW: Tüvler spinnen doch

Beitrag von Fireball »

Das sehe ich auch so. Von daher würde ich ein protokoll auch behalten. Und falls dann mal was ist, dieses protokoll vorlegen und bei bedarf strafanzeige erstatten. Betrug ist da der vorwurf! Denn man bezahlt für eine leistung, von der man denkt, das sie auch verbindlich ist. Eine sicherheitsrelevante leistung! Denn eintragungen von fahrzeugteilen geschehen immer unter dem gesichtspunkt der sicherheit. Wenn hier zuerst eine sicherheit vorgegaukelt wird (und wenn es nur um die sicherheit geht, das einem kein bulle oder prüfer an die karre pissen kann) muss diese auch gewährleistet sein! Das prüfungsprotokoll ist ein amtliches dokument. Wenn dies nicht verbindlich ist, muss es sich ausserdem noch um urkundenfälschung handeln, weil es ja offenbar eine fälschung sein muss wenn es nicht verbindlich ist! Ich glaub alleine dafür gibt es in deutschland bis zu 2 jahre. Wenn einem eine plakette aus diesem grund verwehrt würde, sollte man sofort die bullen her rufen. Und die reporter von der bild und ähnlichen schmuddelblättern gleich mit. Das ist ein gefundenes fressen für die. Und den verbraucherschutz könnte man auch informieren.

Das wäre mal was, wenn der verbraucherschutz vor dem tüv warnt...
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scirocco1979
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AW: Tüvler spinnen doch

Beitrag von scirocco1979 »

Hallo Alu,


die "Daseinberechtigung" des TÜVs ist doch nicht darin begründet, daß Mängel gefunden werden müssen - die Mängel sind einfach da: "Jeder dritte fällt durch!" Das war so und es wird so bleiben! Schaut euch die Statistiken an, die Autos können oftmals garnichts dazu und sind gut: Meistens sind es Mängel aufgrund von nicht durchgeführter Wartung und Inspektion und der "Nichtreparatur" von Verschleißteilen: Die meisten Mängel sind in den Bereichen Fahrwerk/Lenkung, Bremse, Reifen und Beleuchtung angesiedelt.

Erklär mir doch bitte die Vielzahl der "Beleuchtungsmängel": Eigentlich müßten sie fast "Null" sein: in der StVO wird gefordert, daß vor Fartantritt die Beleuchtungsanlage des Fahrzeugs zu prüfen ist! Die meisten machen es nichtmal, wenn sie zum TÜV fahren!
Reifen und Bremsanlage (Scheiben und Beläge) sind Verschleißteile Diese werden teilweise bis über jedes erträgliche Verschleißmaß hinaus genutzt/mißbraucht und das mit einer stoischen Gelassenheit: Ist doch noch Luft auf den Reifen und wenn ich bremse, dann wird´s doch langsamer; an das Geräusch da vorne hab ich mich gewöhnt!
Bei Fahwerks- und Lenkungsteilen ist es dóch ähnlich: Da klappert was, aber ich fahr eh nie schneller als 80!
All dieses sind einfach verschleppte Wartungs- und Inspektionsmängel!

Natürlich ist sowas mít einer Reparatur verbunden! Und wer sich solches nicht "leisten kann", sollte ein kostengünstigeres Transportmittel als ein Auto wählen! Hier gilt: "Safty first!" Ein guter Freund (71-jährig) sagt dazu immer:" Fahrrad mit 3-Gang-Naben-Schaltung und Rüchtrittbremse bring euch auch vorwärts!"



Gruss.



P.S.: Der 71-jährige Freund betreibt eine eigene "Freie Werkstatt" und hinkt der Zukunft nicht hinterher: Aktueller Tester mit aktueller Software sind dort kein "Novum"!
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Stephan
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AW: Tüvler spinnen doch

Beitrag von Stephan »

@Fireball
mal ehrlich, das ist doch nicht Dein ernst, oder? Wenn ein Prüfer auf Grundlage der rechtlich geltenden Bestimmungen eine Abnahme durchführt und diese rechtlich in Ordnung ist. Dann ist das so lange alles ok, bis sich die Rechtslage ändert. Dafür kann der TüV Prüfer wohl recht wenig. Wenn es anschließend die Auflage gibt, etwas zu ändern, dann ist daran i.d.R. nicht der Prüfer schuld, der vorschriftsmäßig gearbeitet hat, denn er kann 1. nciht im Vorraus wissen, was sich rechtlich ändern kann und wird und ist 2. für rechtliche Änderungen weder verantwortlich noch zur Rechnenschaft zu ziehen. Der Prüfer prüft ja, wie gesagt, auf Gundlage geltenden Rechts. Richter entscheiden auch auf Grundlage geltenden Rechts. Ändert sich dieses, MUß der Richter anders entscheiden, sonst entscheidet die nächsthöhere Instanz anders. Von daher verstehe ich die Aufregung nicht. Gefallen tut mir auch so einiges nicht, aber mal ehrlich, ich glaube, es wäre mir nicht die vlt 5 Minuten verkürztes Leben wert, mich hier zu echauffieren.

Übrigens steht es JEDEM frei, sich im online Petitionsforum des Bundestages zu engagieren und solche Anliegen dort vorzutragen. Finden sich genügend Leute, wirds im Bundestag diskutiert.

Ich persönlich finde bei manchen Fahrzeugen entpsrechend breite Felgen auch schick. Diverses anderes auch. Aluheckspoiler können auf dem passenden Auto (nein, kein 3er BMW) auch toll aussehen. Erlaubt sind sie trotzdem nicht und jeder, der sie mal drauf hatte, MUßTE sie trotz ABE oder Eintragung wieder demontieren.

Wie Günter oben ja schon schrieb, ist es offenbar Sache des Prüfers. Ich kenne Kollegen, die es bemängeln, ich kenne aber auch viele, die so breite Felgen "voll geil" finden und denen es daher egal ist.
MfG,
Stephan


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Fireball
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AW: Tüvler spinnen doch

Beitrag von Fireball »

@scirocco1979
Die übertreiben aber im moment wirklich. Da hat der Alu schon nit unrecht. Am blechventildeckel der alten 827er blöcke bildet sich halt in 75% aller fälle nen tropfen öl, sobald der motor warm wird. Warum? Weil der deckel sich verzieht sobald er warm wird. Das war die letzten 30 jahre nicht schlimm, aber auf einmal ist das die größte umweltsünde die man je begehen könnte. Ein tropfen öl verseucht ja tausend liter wasser... bla bla bla. Es ist aber nun einmal so, das diese fahrzeuge mit diesem "konstruktionsfehler" ausgeliefert wurden. Sie wurden vom tüv auch damals schon untersucht und auch damals gab es diesen fehler. Der deckel schwitzt nunmal, das lässt sich nur ändern, wenn man nen deckel aus guss drauf montiert, den es natürlich original nicht dafür gab. Sprich man muss einen von nem fremden motor umbauen, was aber dann auch beanstandet wird, weil es dann heisst man hätte illegalerweise den motor getunt. Soll man nun wegen dieses fehlers alle 20 km ne neue ventildeckeldichtung verbauen oder was? Oder besser noch nen automatisches bremsenreiniger-sprühsystem, das den motor rund um die uhr sauber hält? Ach ne, das geht auch nicht, brandgefahr... Man iss immer der gefickte, das iss doch das problem.
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Stephan
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AW: Tüvler spinnen doch

Beitrag von Stephan »

Einfach nen anderen Prüfer suchen. Das alte Motoren gerne mal schwitzen ist hinlänglich bekannt und so lange die nicht tropfen hat es eigentlich noch nie jemanden gestört.

Als Hinweis, mit ganz wenig Dichtmittel auf der Dichtung bekommt man das dicht.
MfG,
Stephan


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Fireball
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AW: Tüvler spinnen doch

Beitrag von Fireball »

@stephan:
Das mag ja auch sein, wenn sich die rechtslage ändert. Aber wenn sie sich eben "nicht" ändert, sitzt man trotzdem in der gleichen scheisse, sobald es irgendjemandem nicht gefällt was man da verbaut hat. Egal ob es erlaubt ist oder nicht, man iss immer der idiot. Was soll man denn als normalbürger auch dagegen machen? Man lässt etwas eintragen, gut und schön. Aber wenn es 2 tage später ohne änderung der rechtsgrundlage von einem polizisten oder einem anderen prüfer anders entschieden wird, nur weil es im "ermessensspielraum liegt ob es erlaubt ist oder nicht, was macht man dann? NIX, das genau ist das problem. Niemand von uns ist in der lage sich gegen so ne scheisse zu wehren. Wenn der polizist meint, das auto muss vorgeführt werden, bezahlt man das abschleppen und den tüv! Sonst bekommt man die karre nichtmal wieder und jeden tag wird es teurer. Hier fehlt es einfach an sicherheit für den bürger! Eine eintragung muss verbindlich sein. Wenigstens solange wie sich das gesetz nicht ändert. Man bezahlt ja schliesslich auch dafür. Wenns nicht sicher ist, dann könnte man sich die eintragung sofort sparen und garnicht mehr zum tüv fahren. Wie es dann auf deutschlands strassen aussieht, das möchten wir alle nicht erleben.
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Stephan
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AW: Tüvler spinnen doch

Beitrag von Stephan »

Dann kann man das Ganze vom Gericht prüfen lassen. Solange das keiner macht gibts auch keine endgültige Rechtssicherheit.
MfG,
Stephan


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scirocco1979
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AW: Tüvler spinnen doch

Beitrag von scirocco1979 »

Hallo,


wenn die Basis einer Eintragung eine ordentliche und "fach-/und sachgemäße" Begutachtung war, so wird es dahingehend niemals Probleme geben - ich betone "niemals"!!!!


@ Fireball: Du bist sehr "schreibselig!" Ich hoffe, daß deine Beiträge aufgrund von übermäßigem "Drogenkonsum" oder "Alkoholmißbrauchs" zurückzuführen sind!??


Gruss.
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Fireball
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AW: Tüvler spinnen doch

Beitrag von Fireball »

@stephan:
Ein Gericht befasst sich überhaupt nicht damit. Das ist doch der witz. Eine anzeige wird da niemals am staatsanwalt vorbei kommen.

@scirocco1979:
Jedenfalls sind sie nicht auf übermässige Überheblichkeit zurück zu führen wie deine. Du bist echt der größte spinner mit dem ich je geschrieben habe. Hast du jemals nen standpunkt durchgesetzt, bei dem du nicht als erstes versucht hast den anderen zu denunzieren? Also die person an sich, nicht dessen argumente... Werd mal erwachsen.

Auch eine "fach-/und sachgemäße" Begutachtung wird immer wieder nach dem ermessensspielraum vollzogen werden. Weil es einfach für viele dinge keine feste regel gibt. Oder es gibt sogar mehrere regeln. Oder die regeln die da sind, sind kompletter schwachsinn. Und genau in dieser grauzone kann dir jeder polizist und jeder andere prüfer an die karre pissen. Es braucht nur einen davon, dessen kaffee morgens nicht gut geschmeckt hat und schon sitzt du in der scheisse. Jeder polizist kann dir jederzeit die karre abschleppen lassen, sogar bei originalem fahrzeug. Er muss ja nur "der meinung sein" das irgendwas nicht regelkonform iss, und meinung kann wieder viel bedeuten, kann auch bedeuten das das frühstück am gehren iss und man deswegen nen flaues gefühl hat. Sprich wenn der furz quer sitzt, reicht das als grund. Und die kosten für das abschleppen und vorführen beim tüv bezahlt man IMMER selbst. Bekommt man auch nicht wieder. Da wär ich echt mal gespannt, wie toll du das finden würdest, wenn du auf einmal 400 euro bezahlen müsstest, obwohl du alles eingetragen hast. Und wie toll du das finden würdest, wenn der prüfer deine teuer bezahlten eintragungen anzweifelt und dir deswegen die karre still legt, das würd ich auch gern sehen.
OSLer
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AW: Tüvler spinnen doch

Beitrag von OSLer »

Fireball hat geschrieben:Und die kosten für das abschleppen und vorführen beim tüv bezahlt man IMMER selbst. Bekommt man auch nicht wieder.

Da kann ich nur sagen/fragen: Falschen Anwalt gehabt?/! Dem ist nicht so.


Gruss
Lars
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