Tüvler spinnen doch

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
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Claas-GT
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AW: Tüvler spinnen doch

Beitrag von Claas-GT »

Naja... Kenne das ja schon mit irgendwelchen "Neuregelungen" oder neuen "Vorschriften"... Hatte das Problem auch damals mit meinem goldenen G60 Umbau... Waren ja keine Türgriffe mehr dran und der Tüff-Mann wollte mir trotz Eintragung keine Plakette geben, da ich ja keine Notöffnung dran hatte...

Wäre ja schade, wenn mir die Eintragung, bzw. später die Plakette verweigert werden würde... Die Felgen haben mir sehr gut gefallen und sehen auf dem Rocco auch sehr gut aus... Werd aber nochmal bei dem guten Mann vorstellig werden, er wollte sich das ja eh ansehen...
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scirocco1979
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AW: Tüvler spinnen doch

Beitrag von scirocco1979 »

Hallo,



hier schmeißt ihr einiges zusammen!


Folgendes ist grundsätzlich zu beachten:

Kombination eines Reifens mit einer Felge: Hier sind grundsätzlich die Normwerte zu beachten: ETRTO! Weicht die Rad-/Reifenkombination davon ab, sind gesonderte Nachweise zu erbringen: Dieses könnte eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers sein.

Änderung der Spurweite: bis 2% ist kein gesonderter Nachweis für die Festigkeit der Achsen gefordert! Das bedeutet, daß man beim Scirocco um ca. 15mm vergrößern darf mittels Spurplatten oder einer geringeren Einpresstiefe ohne daß ein Achsfestigkeitsnachweis erforderlich ist. Ist die Spurweitenänderung größer, so muß ein gesonderter Nachweis vorliegen. Dieser Nachweis kann aber durch "Vergleichsgutachten" erbracht werden, wie ein TGA eines Spurplattenherstellers (H&R, SCC, FK, ....) Dabei ist dann natürlich immer noch eine Eintragung im Einzelverfahren notwendig.

Der Radfreigang: Hier ist vom drehenden Rad zu Allem - bis auf Teile der Bremsanlage (darauf komme ich gleich) - 5mm Abstand gefordert bei der "statischen Prüfung" unter "Worst-Case-Bedingungen". Dieser 5mm-Abstand kann nur dann unterschritten werden, wenn bei einer "fahrdynamischen Prüfung" (also Fahrprobe) unter "Worst-Case-Bedingungen" nichts schleift! Zur Bremsanlage sind es nur 2mm mit der Maßgabe, daß darauf zu achten ist, daß bei einer Faust-/Schwimmsattelbremse - oder vergleichbares - (sowas ist die heutige gängige Bremsanlage) der Verschleiß von Bremsbelag und Bremsscheibe nahezu "Null" ist. welch eine Inkonsequenz: Ist dann nur noch eine Felge mit einer neuen Bremse intragbar!?

Die Radabdeckung: Hier wurden ja schon die "EU-Kriterien" kundgetan. Aber glücklicherweise gibt es ja noch die nationalen Kriterien, wonach nur die Reifenlauffläche ausreichend abgedeckt sein muß. Es ist völlig egal, nach welchen Kriterien eine ausreichende Radabdeckung erfolgt (EU oder national). Und ich möchte sogar behaupten, daß dessen Kriterien für die Bewertung von Vorder- und Hinterachse unterschiedlich sein dürfen! Mindestens kann ich aber verlässlich sagen, daß sich ein Prüfer/Sachverständige bei der Eintragung oder HU die Kriterien bezüglich einer ausreichenden Radabdechung aussuchen kann (EU oder national), wonach er prüft. Hierbei steht im Regelfall der Kunde mit seinem Fahrzeug im Vordergrund: Und bei einer sehr breiten Rad-/Reifenkombination können dann immer noch die Kriterien herangezogen werden, die zu einem negativen Ergebnis führen, obwohl bei richtiger Wahl der Kriterien durchaus ein positives Ergebnis möglich wäre. Im Regelfall weiß aber der Prüfer/Sachverständige - oder es ist offentsichtlich dem Fahrzeug anzusehen - , welche Methode der Prüfung der Radabdeckung im Sinne des Fahrzeughalters ist.

Wer´s als Prüfer/Sachverständiger nicht im Sinne des Fahrzeughalters bewertet, ist entweder unqualifiziert, haßt solche Fahrzeuge, will die Eintragung nicht machen oder scheint süchtig nach Streit und Eskalationen zu sein! Egal, wie auch immer, es ist einfach sein "Job" und auch solche Fahrzeuge gehören dazu!



Gruss.
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Stephan
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AW: Tüvler spinnen doch

Beitrag von Stephan »

Danke für die Aufklärung Günter :-) .
MfG,
Stephan


Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
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lenno
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AW: Tüvler spinnen doch

Beitrag von lenno »

Änderung der Spurweite: bis 2% ist kein gesonderter Nachweis für die Festigkeit der Achsen gefordert! Das bedeutet, daß man beim Scirocco um ca. 15mm vergrößern darf mittels Spurplatten oder einer geringeren Einpresstiefe ohne daß ein Achsfestigkeitsnachweis erforderlich ist.
Bitte einmal für die ganz dummen: Pro Rad oder pro Achse 15mm?
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COB
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AW: Tüvler spinnen doch

Beitrag von COB »

scirocco1979 hat geschrieben: ... der Verschleiß von Bremsbelag und Bremsscheibe nahezu "Null" ist. welch eine Inkonsequenz: Ist dann nur noch eine Felge mit einer neuen Bremse intragbar!?
Nö, wieso ? Völlig verständlich eigentlich und auch einleuchtend, wenn man sich die Funktionsweise einer solchen Bremse mal näher veranschaulicht.

PS: Die 2% Spurverbreiterung sind immer pro Achse, steht idR auch in den TGA für Zubehörfelgen so drin, bis dahin geben die Hersteller Gewähr.
Die VW-Horde: Scirocco GT (93-99) - Passat C (95-01) - Scirocco GTX (99-heute)
Die BMW-Horde: 525iT (01-07) - 540iT (07-heute) - 540iA (09-heute) - 528iT (10-heute) - 520dT (18-heute)

Haftungsausschluss: Alle gemachten Aussagen stellen lediglich die Sichtweise des Autors anhand der vorliegenden Informationen dar. Der Autor übernimmt keinerlei Haftung für die Befolgung gemachter Ratschläge und Hinweise. Jeder Halter ist für die Sicherheit seines Fahrzeuges vollumfänglich selbst verantwortlich und handelt somit immer eigenverantwortlich.
ALU
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AW: Tüvler spinnen doch

Beitrag von ALU »

Aus Erfahrung kann ich nur sagen das es manchmal auch an den Prüfern liegt. Wobei die manchmal gar nichts dazu können weil die Auflagen einfach verschärft wurden. Sie würden ja gerne ein Auge zu drücken aber es geht halt nicht weil die Vorschriften da sind. Jetzt stellt Euch mal vor es passiert was und dann kommt ein schlauer Mensch und sagt das Fahrzeug sei irgendwie nicht regelkomform obwohl es vom TÜV abgenommen wurde. Wer muß dann den Kopf hin halten. Genau der es abgenommen hat und es vieleicht gut meinte. Zumal auch die Statistik des TÜV stimmen muß und da waren in Vergangenheit zu wenig Sachen die vom TÜV Reklamiert worden sind. Schließlich muß der TÜV auch seine Darseinsberichtigung erklären und wenn weniger Reklamationen sind um so unnötiger wird er doch. Das heißt: Wir müßen strenger werden und auch öfters bemängeln !! Auch wenn es Sachen sind die vor 2 Jahren ohne Probleme durch gingen und jetzt beantstandet werden.
Habs doch selbst erlebt als ich vor 2 Jahren nicht durch den TÜV kam (trotz ABE) nur weil ein 32er Lenkrad drin ist. All die Jahre vorher war das Lenkrad drin mit Alus 195/50 R15 und kein TÜV hat sich daran gestört. Doch plötzlich hieß es die Abe gilt nur für die eingetragene Seienbereifung Alu 185/60 R14. Zumal die 195/50 R15 Alus schon seit 1996 eingtragen waren. Auch weiß ich schon seit Jahren das sich ab und zu mal ein kleiner Öltropfen bildet und der TÜV es nie bemängelt hat. Doch seit der letzten Prüfung wurde ein Ölverlust festgestellt. Danach ging ich in die Werkstatt und der Mechaniker lachte nur und meinte: Wenn das ein Ölverlust ist gebe ich mein Job auf und werde TÜV Prüfer.
Auch meinte er: Das als Ölverlust zu bezeichnen wäre wohl eine
Frechheit. Tja soviel zum Thema TÜV. Wenn ich daran denke was für ein paar Schrottkisten wir vor 10 Jahren über den TÜV bekommen haben und sehen dann was heute abläuft sollte man sich schon Gedanken machen. Klar Sicherheit geht vor aber ich kann nicht ein Auto von 1991 mit nem Auto von heute vergleichen.
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rocco-olli
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AW: Tüvler spinnen doch

Beitrag von rocco-olli »

Meine Borbet T 9" Walzen waren damals auch ein paar CM übergestanden. Die wurden mir auch ohne Probleme eingetragen. :super:

Aber meine jetzigen 185er Asphalttrennscheiben werden von den Kotis abgedeckt, im wahrsten Sinne des Wortes. :hihi:
Scirocco Scala, EZ 11/88, Nap-ESD, H&R Rebound 80 Gewindefahrwerk, 17" OZ Mito, US-Blinker, dreiteiliger GTS-Grill
Meiki

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Beitrag von Meiki »

kogafreund hat geschrieben: Der Prüfer verweigerte die Plakette und meinte ich solle mich dann an denjenigen wenden,
der mir diese Felgen eingetragen hat... . Ich habe deshalb andere Felgen montiert.
Da könnte ich dann sagen, ihren Chef können sie selber anrufen, denn der hat es eingetragen, so ziemlich alles bei mir.
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rocco-oal
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Beitrag von rocco-oal »

@scirocco1979

TILT :hihi: Wieder erschreckend aufklärend. :hihi: :super: Aber gut zu wissen!

Ja das mit dem "Ermessensbereich" ist ja immer so ne Sache. Am einen Scirocco hab ich rundum ohne meckern 195/50er Reifen auf 8x15" eingetragen bekommen und beim anderen hat der Prüfer "mal so getan" als ob ich ne Freigabe für die 205/50er für die gleiche Felge nur an der HA vorgelegt hab. Waren zweierlei Prüfer bei der gleichen TÜV-Prüfstelle. :noidea:
Mfg, Christoph.:wink:
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Kein Airbag + Kein ABS --> Keine Angst:hihi:

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Roadagain
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AW: Tüvler spinnen doch

Beitrag von Roadagain »

Hallo,

also Rückwirkende Änderungen finde ich echt unverschämt.
Wenn es eingetragen ist sollte, der Tüv Prüfer 100% verantwortlich sein.
Der Tüv nimmt es ab und der Halter ist Verantwortlich sich zu Informieren ob die Eintragung noch rechtsmäßig ist?

Das kann ja wohl nicht sein.

Der Fachmann trägt es ein, und der Laie ist verantwortlich.
Das ist alles nicht richtig.

Grüße
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1988'er Scirocco 2 16V - 2,0l - 9A
1986'er Scirocco 2 GTX - 1,8l - DX
2004'er Audi S4 - 4,2l - BBK
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