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Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
Maixi
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Beitrag von Maixi »

Hallo Sciroccogemeinde,

brauch eure Meinung, ich hab ein Gewindefahrwerk verbaut und wollte nächste Woche zur Achsvermesssung und dann zum TÜV. Was meint ihr, kann ich nöch ein bissel runterdrehen oder lieber so lassen?
Radläufe sind nicht gebördelt, der Zustand der Karosse ist echt neuwertig, will da nicht unbedingt rummurksen und was versauen, verbreiterungen abmachen ist ja sone Sache :crazy:
Aber da geht noch was glaub ich, nur ist der Tüver damit zufrieden?

Gruß Maixi
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scirocco1979
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Beitrag von scirocco1979 »

Hallo Maixi,

je tiefer du schraubst desto mehr freut sich der TÜV! Dann kannste nämlich ein zweites Mal dort hinfahren und kostenpflichtig die Nachuntersuchung bezahlen!

Gruss.
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Rocco84er
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Beitrag von Rocco84er »

Hallo Maixi,

ich schließe mich Scirocco1979 an. Ich würde lieber warten bist du beim Tüv warst. Runter schrauben kannst Du ihn später immer noch.
Aber sieht schon mal sehr gut aus, tiefer würde ich gar nicht mehr gehn... =)
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Staatsfeind Nr.1
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Beitrag von Staatsfeind Nr.1 »

[quote="Rocco84er"]Hallo Maixi,

ich schließe mich Scirocco1979 an. Ich würde lieber warten bist du beim Tüv warst. Runter schrauben kannst Du ihn später immer noch.
QUOTE]

Und dann wird er angehalten und dei Polizei misst nach und stellt fest,das der Wagen tiefer ist,als vom TÜV abgenommen ---> Betriebserlaubnis erloschen.
Grüße aus Schleswig-Holstein :wink:

Scirocco 2 GT2,LC6V,95PS,Fächerkrümmer,Nockenwelle,bearbeiteter Zylinderkopf,70mm Tieferlegung,Vorn 7x14" ET 15 mit 185/50 R14,hinten 8x14" ET 25 mit 195/45 R14,elektrische Fensterheber,ZV,Weiße Rückleuchten,GT Scheinwerfern,Friedrich Motorsport ESD,weiße Tachofolien,30er Sportlenkrad,Scirocco Schriftzug im Seitenspiegel,Lederausstattung,Sitzheizung
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Rocco84er
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Beitrag von Rocco84er »

Stimmt... Die Polizei, die hab ich mal völlig vergessen... Sorry =)
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Mr.Burnout
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Beitrag von Mr.Burnout »

...in wieweit du noch runterdrehen kannst ergibt sich aus dem Gutachten des Fahrwerks...

Da gibt es den "geprüften Verstellbereich"... ;-)
Nur wenn du innerhalb dieses Bereiches bleibst wird eine Eintragung möglich sein. Auf den Bildern sieht es aber fast so aus als wärst du schon an der unteren Grenze. :lupe:
Mal abgesehen von den anderen üblichen Problemen bei Tieferlegung (Scheinwerfer, Kennzeichen, Bodenfreiheit, etc.)

Gruß
Stefan
"Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: Das ist technisch unmöglich!" ( Zitat von Peter Ustinov)

[SIGPIC]http.//www.scirocco-2.de/VaderSig.jpg[/SIGPIC] es gibt fast nichts was man nicht selbst machen kann...
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Sven
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Beitrag von Sven »

Hi!

Scheinwerfer-(Spiegel-)Unterkante: mind. 50cm (ab EZ 1988)
Unterkante vorderes Kennzeichen: mind. 20cm
Unterkante hinteres Kennzeichen: mind. 30cm

Die Fahrbarkeit ist dann noch ein Thema für sich.
Da gehen die Meinung weit auseinander, auch was die TÜV-Richtlinien bezüglich der Bodenfreiheit angeht.
Aber wenn du die oben aufgeführten vorgeschriebenen Mindestmaße einhalten kannst (was ich anhand der Fotos nicht glaube),
dürfte die Bodenfreiheit auch kein Problem sein.

MfG, Sven. :wink:
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Michas Rocco
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Beitrag von Michas Rocco »

Hallo,

du musst für eine erfolgreiche Eintragung genau genommen nur zwei Dinge beachten:

1. Dürfen deine Räder in keiner Situation schleifen
2. Müssen alle Auflagen, die im Gutachten des Fahrwerkes vermerkt sind eingehalten werden

Deine Felgen haben den Bildern zu Folge eine recht hohe ET, dadurch kann es bei schneller Kreisfahrt passieren, dass die Reifen an der Radhausschale schleifen. Hinten sollte es keinerlei Probleme geben. Wenn dein Fahrwerk eingetragen ist, wird entweder das Restgewinde vermerkt oder der Mindestabstand Radmitte bis Bördelkante. Beide Werte sind Mindestwerte, die nicht unterschritten werden dürfen. Zu tief würde ich nicht fahren, Hinten solltest du noch 1cm hochdrehen, dann sieht es besser aus und du kannst noch jemanden mitnehmen.

Was hast du für ein Fahrwerk eingebaut?
Mfg

Micha :wink:

[SIGPIC][/SIGPIC]

Scirocco GTX, 16V+, Baujahr 1988 "Paprika Rot"
Trabant 601, Baujahr 1986
Polo 86c Coupe, Baujahr 1988
LT 28, "Transporter", Baujahr 1991
Skoda Octavia Combi, Baujahr 2006
XS 750, 1T5, Baujahr 1977
EXC 250, Six Days, Baujahr 2013
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rugera
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Beitrag von rugera »

je tiefer du schraubst desto mehr freut sich der TÜV! Dann kannste nämlich ein zweites Mal dort hinfahren und kostenpflichtig die Nachuntersuchung bezahlen!
Hä?? Wenn er noch gar nicht beim TÜV war, kann er ja primär erstmal den TÜV geprüften Stellbereich ausnutzen. Vorausgesetzt der Reifen geht nirgends an. Wenns ordentlich runter soll, außerhalb des Verstellbereiches, machst du eine Abnahme nach §21. Besonders vorteilhaft ist es allerdings wenn der TÜV Prüfer kein Kontrollmaß einträgt, dann kannst auch nachher noch runterdrehen. Wurde erst am See wieder kontrolliert, haben zwar etwas entäuscht gewirkt, die blau/weissen- mussten mich aber dann doch schweren Herzens weiterfahren lassen.
Was ist Kennzeichenhöhe oder Mindestbodenfreiheit? :kaffee:
Maixi
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Beitrag von Maixi »

Fahrwerk ist ein FK Königssport härteverstellbar. Werd am Wochenende mal die Kennzeichenhöhe messen, meld mich dann nochmal....
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