Ad blocker detected: Our website is made possible by displaying online advertisements to our visitors. Please consider supporting us by disabling your ad blocker on our website.
brauch eure Meinung, ich hab ein Gewindefahrwerk verbaut und wollte nächste Woche zur Achsvermesssung und dann zum TÜV. Was meint ihr, kann ich nöch ein bissel runterdrehen oder lieber so lassen?
Radläufe sind nicht gebördelt, der Zustand der Karosse ist echt neuwertig, will da nicht unbedingt rummurksen und was versauen, verbreiterungen abmachen ist ja sone Sache
Aber da geht noch was glaub ich, nur ist der Tüver damit zufrieden?
je tiefer du schraubst desto mehr freut sich der TÜV! Dann kannste nämlich ein zweites Mal dort hinfahren und kostenpflichtig die Nachuntersuchung bezahlen!
ich schließe mich Scirocco1979 an. Ich würde lieber warten bist du beim Tüv warst. Runter schrauben kannst Du ihn später immer noch.
Aber sieht schon mal sehr gut aus, tiefer würde ich gar nicht mehr gehn... =)
[CENTER]Der Fahrer sucht sich nicht das Auto aus.
[SIGPIC][/SIGPIC] Das Auto sucht sich den Fahrer aus.[/CENTER]
ich schließe mich Scirocco1979 an. Ich würde lieber warten bist du beim Tüv warst. Runter schrauben kannst Du ihn später immer noch.
QUOTE]
Und dann wird er angehalten und dei Polizei misst nach und stellt fest,das der Wagen tiefer ist,als vom TÜV abgenommen ---> Betriebserlaubnis erloschen.
Grüße aus Schleswig-Holstein
Scirocco 2 GT2,LC6V,95PS,Fächerkrümmer,Nockenwelle,bearbeiteter Zylinderkopf,70mm Tieferlegung,Vorn 7x14" ET 15 mit 185/50 R14,hinten 8x14" ET 25 mit 195/45 R14,elektrische Fensterheber,ZV,Weiße Rückleuchten,GT Scheinwerfern,Friedrich Motorsport ESD,weiße Tachofolien,30er Sportlenkrad,Scirocco Schriftzug im Seitenspiegel,Lederausstattung,Sitzheizung
[SIGPIC]hintenlinks.jpg[/SIGPIC]
...in wieweit du noch runterdrehen kannst ergibt sich aus dem Gutachten des Fahrwerks...
Da gibt es den "geprüften Verstellbereich"...
Nur wenn du innerhalb dieses Bereiches bleibst wird eine Eintragung möglich sein. Auf den Bildern sieht es aber fast so aus als wärst du schon an der unteren Grenze.
Mal abgesehen von den anderen üblichen Problemen bei Tieferlegung (Scheinwerfer, Kennzeichen, Bodenfreiheit, etc.)
Gruß
Stefan
"Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: Das ist technisch unmöglich!" ( Zitat von Peter Ustinov)
Scheinwerfer-(Spiegel-)Unterkante: mind. 50cm (ab EZ 1988) Unterkante vorderes Kennzeichen: mind. 20cm Unterkante hinteres Kennzeichen: mind. 30cm
Die Fahrbarkeit ist dann noch ein Thema für sich.
Da gehen die Meinung weit auseinander, auch was die TÜV-Richtlinien bezüglich der Bodenfreiheit angeht.
Aber wenn du die oben aufgeführten vorgeschriebenen Mindestmaße einhalten kannst (was ich anhand der Fotos nicht glaube),
dürfte die Bodenfreiheit auch kein Problem sein.
du musst für eine erfolgreiche Eintragung genau genommen nur zwei Dinge beachten:
1. Dürfen deine Räder in keiner Situation schleifen
2. Müssen alle Auflagen, die im Gutachten des Fahrwerkes vermerkt sind eingehalten werden
Deine Felgen haben den Bildern zu Folge eine recht hohe ET, dadurch kann es bei schneller Kreisfahrt passieren, dass die Reifen an der Radhausschale schleifen. Hinten sollte es keinerlei Probleme geben. Wenn dein Fahrwerk eingetragen ist, wird entweder das Restgewinde vermerkt oder der Mindestabstand Radmitte bis Bördelkante. Beide Werte sind Mindestwerte, die nicht unterschritten werden dürfen. Zu tief würde ich nicht fahren, Hinten solltest du noch 1cm hochdrehen, dann sieht es besser aus und du kannst noch jemanden mitnehmen.
je tiefer du schraubst desto mehr freut sich der TÜV! Dann kannste nämlich ein zweites Mal dort hinfahren und kostenpflichtig die Nachuntersuchung bezahlen!
Hä?? Wenn er noch gar nicht beim TÜV war, kann er ja primär erstmal den TÜV geprüften Stellbereich ausnutzen. Vorausgesetzt der Reifen geht nirgends an. Wenns ordentlich runter soll, außerhalb des Verstellbereiches, machst du eine Abnahme nach §21. Besonders vorteilhaft ist es allerdings wenn der TÜV Prüfer kein Kontrollmaß einträgt, dann kannst auch nachher noch runterdrehen. Wurde erst am See wieder kontrolliert, haben zwar etwas entäuscht gewirkt, die blau/weissen- mussten mich aber dann doch schweren Herzens weiterfahren lassen.
Was ist Kennzeichenhöhe oder Mindestbodenfreiheit?