Kraftfahrzeug ohne Brief wieder zulassen

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Roccomantic
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AW: Kraftfahrzeug ohne Brief wieder zulassen

Beitrag von Roccomantic »

Der letzte Tüv ist mindestens 10 Jahre her. Ich muss erstmal sehen was ich überhaupt mit dem Teil mache, aber zum schlachten ist er doch irgendwie zu schade.
88er Scala und 89er GT

Mit dem Scirocco kannst Du sofort losfahren, Du mußt ihn nicht vorher zum Essen einladen oder mit ihm ins Kino gehen.
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Haiko
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AW: Kraftfahrzeug ohne Brief wieder zulassen

Beitrag von Haiko »

Fireball hat geschrieben:Neuen tüv brauchts dann aber doch auch noch, wa. Ich geh mal davon aus, das der wagen schon länger nimmer vorgestellt wurde und deswegen ne vollabnahme braucht.

Vollabnahme in Deutschland erst nach 84 Monaten ( 7 Jahre ) Stilllegung erforderlich. Nur mal so zur Info...
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Fireball
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AW: Kraftfahrzeug ohne Brief wieder zulassen

Beitrag von Fireball »

Haiko hat geschrieben:Vollabnahme in Deutschland erst nach 84 Monaten ( 7 Jahre ) Stilllegung erforderlich. Nur mal so zur Info...

Danke, das wusste ich nicht, das es so lange ist. Hatte irgendwas von 4 jahren im hinterkopf. Das war wohl falsch. Aber da er sagt, das der wagen schon seit 10 jahren nimmer beim tüv war, dürfte meine vermutung trotzdem gelten.
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jenssbk
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AW: Kraftfahrzeug ohne Brief wieder zulassen

Beitrag von jenssbk »

Sollte trotzdem kein Problem sein! Nach so einer langen Standzeit gibt es aber vorher jede Menge zu tun in Sachen Verschleißteile wechseln! :zwinker:

Gruss

Jens
Suche nach einem Audi A6 Avant C4 oder 4B mit V6 Scheckheft und AHK unter 200000 km...
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Roccomantic
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AW: Kraftfahrzeug ohne Brief wieder zulassen

Beitrag von Roccomantic »

Der Wagen stand ja nicht, wurde nur immer mit Tagesplatten bzw. roten Kennzeichen bewegt.
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Mit dem Scirocco kannst Du sofort losfahren, Du mußt ihn nicht vorher zum Essen einladen oder mit ihm ins Kino gehen.
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ronin
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AW: Kraftfahrzeug ohne Brief wieder zulassen

Beitrag von ronin »

Vollabnahme nach sieben Jahren ist entfallen. Normaler Tüv drauf und gut...
Datt, watt ich hier an spachliche Extravaganz annen Tach am legen bin ist nich assi, datt is die Hochkultur vonne ruhrpöttische Sprache!

KRaft ist doof^^

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sausarus
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AW: Kraftfahrzeug ohne Brief wieder zulassen

Beitrag von sausarus »

so, da ich das gleiche grad am laufen habe, hier mal die mail vom kba:


Sehr geehrter Herr -,

Ihrem Antrag auf Bestätigung, dass das von Ihnen benannte Fahrzeug im ZFZR weder eingetragen ist, noch dass es gesucht wird (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung) kann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab 01.03.2007 nicht mehr entsprechen.

Mit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zum 01.03.2007 ist die Verpflichtung zur Vorlage der vorgenannten Bescheinigung für den die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragenden Bürger entfallen.

Nach § 12 Abs. 1 FZV können die Zulassungsbehörden in begründeten Einzelfällen beim Kraftfahrt-Bundesamt anfragen, ob das Fahrzeug im ZFZR eingetragen ist oder ob es gesucht wird. Diese Anfrage wird die Zulassungsbehörde in der Regel unmittelbar online bei Bearbeitung Ihres Antrages auf Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II vornehmen. Damit entfällt für Sie als Antragsteller die Entrichtung der KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 €.

Ihr Antrag auf Auskunft aus dem ZFZR wird daher nicht mehr bearbeitet. Sie werden gebeten, sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Kirsten Passern


Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
E-Mail: referat22@kba.de
Internet: http://www.kba.de
Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral.
"nein Schatz, das ist der gleiche Motor wie letztes mal!
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Joachim
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AW: Kraftfahrzeug ohne Brief wieder zulassen

Beitrag von Joachim »

Ergo kannste auch ohne Brief zur Zulassungsstelle und sagen das ist deiner, haste gerade gekauft, aber leider keinen Brief für bekommen. Legste im Zweifel noch den Kaufvertrag hin und gut. Bei Zweifel können die dann online eine Abfrage machen, ob das Auto "auf der Liste" steht.
Da sparste dann auch noch die Gebühren....man, es gibt wat geschenkt von Vadder Staat :-)
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Thommy
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AW: Kraftfahrzeug ohne Brief wieder zulassen

Beitrag von Thommy »

arpi hat geschrieben:man, es gibt wat geschenkt von Vadder Staat :-)
geklaute Autos oder wat? :gruebel:
was braucht man denn dann überhaupt noch um ein Auto zuzulassen? Einen gefälschten Kaufvertrag?
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GT-II, EZ 93, KW-Gewinde Var. 1, Ronal R39 7,5x16" ET 20 & ET0, Domstrebe vorne unten/oben & hinten, H4-Booster, Grillspoiler, Grillverbreiterungen, weiße Blinker, Bonrath Powerrohr :hihi:, original Gamma-Radio

GT-II, EZ92, 3P-Gurte hinten, beheizbare Waschdüsen, ZV, TA-Taugnix Gewinde, 6x15" Stahlus, Bra alá Victoria Secret, Verbreiterung entfernt, GT-Scheinwerfer mit DE-Linsen, weiße Blinker, JE-Design Integralblende, VOTEX-Dachreling, Gummiente an beiden Abschleppösen "hässliche Henriette"
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Joachim
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Beitrag von Joachim »

man, es gibt wat geschenkt von Vadder Staat :-)

bezog sich auf
Damit entfällt für Sie als Antragsteller die Entrichtung der KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 €.

und auf meinem Mist ist die Sache ja nun auch net gewachsen. Ich denke auch, das damit dann wieder Möglichkeiten geschaffen werden, die "schwarze Schafe" wieder für sich ausnutzen.
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