flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?

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cxspark
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AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?

Beitrag von cxspark »

Was ihr sucht ist DIESE Wikiseite:
http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen

Ohne die entsprechende R xx Nummer auf den Leuchten ist das E-Prüfzeichen völlig uninteressant. Das sagt nur dass das elektrisch ok ist,
nicht dass ein Zulassung zur Fahrzeugbeleuchtung vorliegt.
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sciroccofreak willi
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AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?

Beitrag von sciroccofreak willi »

Mal wieder viel Nonsens was hier alles geschrieben wurde...

Punkt1:
Es ist erlaubt mit Nebelschweinwerfern & Standlicht zu fahren (einzige Bedingung ist, daß die Nebelschweinwerfer ein bestimmtes Maß vom Fahrzeugrand nicht überschreiten, quasi nicht zu weit in der Mitte angebaut sind)

Punkt2:
6000K hat nix mit einer Lichtstärke zu tun sondern mit Farbe des Lichts

Punkt3:
Die Nummer bei dem E-Zeichen gibt das Land an in dem der Artikel auf die Einhaltung der Vorschriften geprüft wurden und bedeutet nicht, daß dieses Teil auch nur da verwendet werden darf.

Punkt4:
Tagfahrlichter sollen heller sein als Standlichter (irgedwo stand mal 4x so hell), aber nicht so hell wie Abblendlicht

Mir ist auch schon mal aufgefallen daß im ebay viele E-geprüfte Lichter angeboten werden, bei denen im Titel was von Tagfahrlicht steht, in Wirklichkeit jedoch nur Standlichter sind.
Auf richtigen Tagfahrlichtern muß neben dem E-Zeichen auch noch "RL" stehen.
Richtige Tagfahrlichter brennen auch nur, wenn die Zündung an und das Abblendlicht aus ist. Beim Einschalten des Abblendlichts müssen die Tagfahrlichter verlöschen.
Es gibt nur die Ausnahme, daß das Tagfahrlicht gedimmt auch mit Abblendlicht brennen darf und dann die Funktion des Standlichts übernimmt (machen einige Auto so wie z.B. Audi)
'89 Scala, 95 PS, 310.000 km, eigentlich Alltagsauto (derzeit inaktiv)
'92er Corrado 16V, 256.000 km, derzeit Alltagsauto
'89 GTX, 95 PS, 260.000 km, Winterauto
'92 GT II, 95PS, 186.000 km Treffenmobil mit Klima
'92 GT II, 95 PS, 93.000 km, Liebhaberstück
'92 16V, 129 PS, 82.000 km, Liebhaberstück
'93 Corrado 16V, 355.000 km, Kinderwagen
'93 Corrado 16V, 119.000 km wieder fit
'94 Corrado VR6, 178.000km Pflegefall
'93 Corrado VR6, 216.000km
+ weiters
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rocco-olli
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AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?

Beitrag von rocco-olli »

Folti, mich wunderts dass gerade DU dich für son "Kirmes" intressierst. :gruebel:

Normalerweise werden Threadersteller solcher Themen von dir gesteinigt was das Zeug hält. :hihi:

Diese nachgerüsteten TFL sehen bei jedem Auto unpassend aus, je älter das Auto, desto unpassender diese TFL.

Für den Passat 3BG zB gibts TFL die fahrzeugspezifisch passgenau für die Stoßstangeneinsätze hergestellt wurden. Das sieht wie "ab Werk" aus und find ich ganz schick.

Wer die TFL ungebingt braucht, gibt halt ein paar Euro mehr aus, dann gibts die auch von Hella und anderen namhaften Herstellern und man ist auf der sicheren Seite.
Scirocco Scala, EZ 11/88, Nap-ESD, H&R Rebound 80 Gewindefahrwerk, 17" OZ Mito, US-Blinker, dreiteiliger GTS-Grill
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cxspark
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AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?

Beitrag von cxspark »

@Willi: Ich weiss nichts davon dass sich §17 geändert haben sollte, deshalb gehe ich davon aus, dass du dich als alter Nebelscheinwerferfreak irrst -).

Das Fahren mit NS ist nur unter den Bedingungen des §17 erlaubt. Manche moderne PKW haben dort anstelle der NS die TFL oder aber NS mit Zulassung als TFL/Kurvenlicht. Das ist aber etwas anderes:

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
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streets
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AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?

Beitrag von streets »

@cxspark
Beim fahren mit Neblis hat sich nichts geändert, ist nur erlaubt wenn es von den Sichtverhältnissen her erforderlich ist. Vielleicht hätte ich in meinem Posting erwähnen sollen das ich das Knöllchen natürlich bekam als es von der Sicht her nicht erforderlich war aber ich dachte das könnte sich jeder schon selbst zusammenreimen.
Heute wird man aber dafür eher nicht mehr angehalten da es durch die Tagfahrlichter nicht mehr so auffällt. Allerdings sind meine gelb was das unauffällige wieder aufhebt........


@sciroccofreak willi
Mir ist schon klar was Kelvin sind, nur musst du zugeben das 9000k deutlich intensiver als 3000k sind. Umgangssprachlich wird es dann stärker empfunden.
Ich werd demnächst mit Fußnoten arbeiten damit hier nicht alles auf die Goldwaage gelegt wird :noidea:
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AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?

Beitrag von Folterknecht »

naj aist zwar kirmes trägt aber schon zur sicherheit bei ...ich will nicht die ganez zeit mit abblendlicht rumfahren, das reduziert die lebensdauer der guten birnen ^^

also warum nciht tagfahrlichter in die frontschürze integrieren so wie ingelassene NSW ....

mal ne andere sache wenn bei einigen neueren fahrzeugen die NSW gedimmt als Tagfahrlicht fungieren. kann man das auch auf alte NSW adaptieren oder spielt da wieder mal der tüff nciht mit ..weil nicht geprüft etc ....
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Stephan
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AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?

Beitrag von Stephan »

Die Kelvinzahl gibt die Farbe an, nicht die Intensität(Lumen).
MfG,
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Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
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AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?

Beitrag von streets »

Fußnote zur Farbtemperatur damit die Diskussion aufhört
http://de.wikipedia.org/wiki/Farbtemperatur

Übrigens hat es schon einen Grund warum ich meine 8000k Xenons wieder aus dem Abblendlicht raus und ins Fernlicht gemacht hab wo nun 5000k arbeiten.
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Folterknecht
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AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?

Beitrag von Folterknecht »

haste h4 scheiwnerfer auf xenon umgebaut ???

8000k ist schon sehr sehr blau .... da sieht man doch nix mehr oder ^^
...bin dann mal weg
streets
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AW: flexible LED Tagfahrlicht streifen mit tüv ?

Beitrag von streets »

Was heißt umgebaut, die "Xenonbirnen" kann man für H4 passend kaufen. Musst nur alles korrekt anschließen, Steuergerät usw.
Mit 8000k sieht man schon ganz gut aber fürs Abblendlicht einfach zu hell, deswegen mein downgrade und da ich die 8000er nicht wegwerfen wollte sind sie ins Fernlicht gewandert.
Da gabs mal einen anderen Thread da hatten wir das schon mal diskutiert, ich mein ich hätte auch mal ein Bild gepostet. TÜV ist natürlich nicht drin aber dafür sehe ich jetzt Nachts wieder ordentlich.
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