Moin Moin,
obwohl wir das Thema hier schon fast bis zum Erbrechen durch haben,
kommt mal wieder was ans Tageslicht:
http://cgi.ebay.de/Xenon-KIT-ABE-Gutach ... 255fd38a8d
Was soll das..??..
Gutachten für Xenon-Beleuchtung
- transmedic
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Gutachten für Xenon-Beleuchtung
viele Grüße vom Südhang des Teutoburger Waldes
Manni
Ich sah ein trauriges Gesicht langsam vorüber schweben, dann schlug der Herr auf dem Dach meines Wagens ein.
87er Scala... RE-Motor... Paprikarot...alles Original.... bis auf Kleinigkeiten... etwas tiefer... etwas böser..
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Manni
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- Stephan
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AW: Gutachten für Xenon-Beleuchtung
Leider kann man ihn nicht anschreiben, um darauf hinzuweisen, das diese Gutachten vom KBA 2002 wieder zurück gezogen, bzw. nicht verlängert worden und somit ungültig sind.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Stephan
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- transmedic
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AW: Gutachten für Xenon-Beleuchtung
habs mir gedacht, daß hier was faul ist.... aber irgendein Dummer wird wohl schon drauf reinfallen.
Danke, Stephan, für die fixe Antwort.
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Manni
Ich sah ein trauriges Gesicht langsam vorüber schweben, dann schlug der Herr auf dem Dach meines Wagens ein.
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Ich sah ein trauriges Gesicht langsam vorüber schweben, dann schlug der Herr auf dem Dach meines Wagens ein.
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- scirocco1979
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AW: Gutachten für Xenon-Beleuchtung
Vielleicht noch zur Ergänzung:
Für Beleuchtungseinrichtungen gibt es weder eine ABE noch ein Teilegutachten! Beleuchtungseinrichtungen müssen eine Bauartgenehmigung haben (national mit der doppelten Sinuskurve und einer Nummer oder nach ECE mit einem "großem E" mit einer kleinen Zahl unten als Indize in einem Kreis). Darüberhinaus sind natürlcih die Anbauvorschriften mit den entsprechenden "Auflagen und Beschränkungen" zu beachten. Beispielsweise ist ein für England vorgesehener Scheinwerfer nicht für Deutschland geeignet, da zwar dafür eine Bauartgenehmigung vorliegt, allerdings die "Auflagen und Beschränkungen" nicht eingehalten sind, da Linksverkehr!
Oftmals werden - insbesondere Rückleuchten - den Bauteilen "Gutachterliche Stellungnahmen" beigefügt. Diese sind aber nur als "Informationsmaterial" anzusehen, sind unverbindlich und haben keinen "rechtlichen Wert" und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und insbesondere auf Vollständigkeit. Sie entsprechen höchstens dem Anspruch eines selektivem "Auswurfs" der gesetzlichen Erfordernisse für dessen Anbau. Wenn sie "gut gemacht" sind, weisen sie auf "Auflagen und Beschränkungen" hin, die aber sowieso einzuhalten sind - beispielsweise dem zusätzlichen Verbau von Rückstrahlern.
Gruss.
Für Beleuchtungseinrichtungen gibt es weder eine ABE noch ein Teilegutachten! Beleuchtungseinrichtungen müssen eine Bauartgenehmigung haben (national mit der doppelten Sinuskurve und einer Nummer oder nach ECE mit einem "großem E" mit einer kleinen Zahl unten als Indize in einem Kreis). Darüberhinaus sind natürlcih die Anbauvorschriften mit den entsprechenden "Auflagen und Beschränkungen" zu beachten. Beispielsweise ist ein für England vorgesehener Scheinwerfer nicht für Deutschland geeignet, da zwar dafür eine Bauartgenehmigung vorliegt, allerdings die "Auflagen und Beschränkungen" nicht eingehalten sind, da Linksverkehr!
Oftmals werden - insbesondere Rückleuchten - den Bauteilen "Gutachterliche Stellungnahmen" beigefügt. Diese sind aber nur als "Informationsmaterial" anzusehen, sind unverbindlich und haben keinen "rechtlichen Wert" und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und insbesondere auf Vollständigkeit. Sie entsprechen höchstens dem Anspruch eines selektivem "Auswurfs" der gesetzlichen Erfordernisse für dessen Anbau. Wenn sie "gut gemacht" sind, weisen sie auf "Auflagen und Beschränkungen" hin, die aber sowieso einzuhalten sind - beispielsweise dem zusätzlichen Verbau von Rückstrahlern.
Gruss.