Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Für alle Themen des Lebens
Benutzeravatar
FlipFlopSven
Benutzer
Beiträge: 292
Registriert: Mo 28. Mär 2005, 11:58
Wohnort: Storkow/Mark

AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Beitrag von FlipFlopSven »

Irgendwie hat er ja Recht, es gibt keine "Illegalen Xenon Brenner" und warum sollte man darauf hinweisen das, die im E-Bay angebotenen Xenon Brenner im Bereich der STVO nicht zugelassen sind ??? Ist doch Quatsch, selbstverständlich sind die im Bereich der STVO zulässig, nur eben NICHT in einem H4 Scheinwerfer, und nur MIT ALWR und SRA. Eigentlich ja ganz einfach zu verstehen.
Gruß,Sven.


91´er GT2 Umbau auf 16V PL mit FlipFlopLack u.Sprinterschlitz
Benutzeravatar
Stephan
Beiträge: 12628
Registriert: Fr 1. Okt 1999, 20:17
Wohnort: Braunschweig

AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Beitrag von Stephan »

Freakazoid hat geschrieben:Es gab noch nie ein Mustergutachten...es gab max nen § in dem es ne Ausnahmeregelung gab welche aber nur für BMW galt da die ersten 7er mit Xenon weder ALWR noch SRA hatten...diese Bezog sich auch jur auf Fahrzeuge bis 2000...und auch der Gesetzestext zur zwingenden Forderung nach ALWR/SWR wurde nur für diesen Typ ausser Kraft gesetzt...

Was meinste eigentlich mit ASR? Dieser Begriff geistert im Sprachgebrauch als AntriebsSchlupfReglung umher...möcht wissen was Du darunter verstehst...

Und Ich weiss das Du einer von den grünen bist...und zwar genau einer von denen die denken aber nicht wissen...so wie 99% aller ;)

Doch doch, ein Mustergutachten gab es. Aber ich streite mich hier nicht rum, daher glaub ruhig, was Du willst.

Du hast recht, ASR war die falsche Abkürzung, Scheinwerferreinigungsanlage war gemeint.
MfG,
Stephan


Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Benutzeravatar
Marvin
Erfahrener Nutzer
Beiträge: 4767
Registriert: Do 6. Mär 2003, 00:58
Wohnort: Grevenbroich !!

AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Beitrag von Marvin »

Guido S hat geschrieben:...und zum versicherungsschutz ist das wesentliche gesagt worden. kann ein unfall durch blendung verursacht worden sein wird die versicherung den bastler in regreß nehmen. und zwar nicht nur mit den läppischen fantasie 1000 euro die du da nennst (und die sich eher nach der selbstbeteiligung der vollkasko anhören)

und wenn dann ein pflegefall zu finanzieren ist kannst du an die 1000 euro ein paar nullen dranhängen.

Er hatte aber 10000 geschrieben, aber ich denke auch, dass man damit nicht ansatzweise hinkommt.
[SIGPIC] [/SIGPIC]

2.0 16v ABF gechipt, Schrick SR1 ab KAT 60mm, Leder, HTN Rennsport

Umbauthread auf ABF

ein paar Bilder
Meiki

AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Beitrag von Meiki »

RoccoTropic hat geschrieben:also ich finde das Xenon mehr blender als normales licht Ka welcher Praktikant da die schinwerfer einstellt aber es blenden zu90% alle mit xenon
Mir kam bisher auch noch keiner entgegen der mich nicht mit diesem unangenehmen Licht geblendet hatte, schlimm ist es auch wenn sie mit ihren Funzeln in Dachhöhe des Roccos von hinten in die Spiegel leuchten.
OSLer
Erfahrener Nutzer
Beiträge: 6164
Registriert: Di 25. Mai 2004, 12:29

AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Beitrag von OSLer »

So, ich hab meinem leckeren frischen Kaffee, kann weitergehen hier mit der Belustigungsrunde.


In der linken (und dunklen :hihi: ) Ecke die "Nachrüst-Xenon ist der Satan :devil: "-Fraktion, größtenteils bewaffnet mit demselben gefährlichen Halbwissen welches der Gegenseite (rechte Ecke, da kommen wir noch zu) standardmäßig unterstellt wird.
Gesetzestext wedelnd (ob zu einzelnen erwähnten Fällen passend oder nicht) wird dem Einzelkämpfer versucht, die ihm längst bekannte Gefährlichkeit von Xenon ohne SWRA und ALWR vor Augen zuführen. :freak:


In der rechten (und hell erleuchteten) Ecke der Freak, Tüftler, Interessierter, nach individuellen Lösungen mit Grün/Blau/Graukittel-Segen Suchender.
Beinahe vollständig umzingelt vom geifernden Mob, der auch mal reintreten will (ob der Einzelne wirklich Ahnung hat oder grad mal wiedergeben kann, was die Bild so schreibt), wehrt er sich verbissen mit der ihm zuteil gewordenen Einzelabnahme.

Leider hat er vergessen, dem lauernden Mob die genaue technische Zusammenstellung seiner einzelnen Komponenten mitzuteilen und eine Kopie der Eintragung als Beweis für das Unmögliche vorzulegen, weiterhin hat er nicht den Lebenslauf und Leumund des sachverständigen Prüfers offen gelegt, so daß dieser natürlich automatisch in die Ecke der "Gefälligkeitsgutachter mit offener Hand" gestellt wird.

Ringrichter wie so oft unser sachkundiger Vertreter der :Rennleitung: als recht sattelfester und erfahrener Gesetzestextdeuter, hier eindeutig mit einem zweifelnden Stirnrunzeln ob der Rechtmäßigkeit gewisser Einzelabnahmen.



Bleiben Sie weiterhin dabei und verpassen Sie keine Sekunde dieser spannenden Schlacht. :baff:
Werden wir alle ins Dunkel getrieben oder wird uns die xenonmäßige Erleuchtung zuteil? B-)



:grins:
Benutzeravatar
Stephan
Beiträge: 12628
Registriert: Fr 1. Okt 1999, 20:17
Wohnort: Braunschweig

AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Beitrag von Stephan »

OSLer hat geschrieben:So, ich hab meinem leckeren frischen Kaffee, kann weitergehen hier mit der Belustigungsrunde.


In der linken (und dunklen :hihi: ) Ecke die "Nachrüst-Xenon ist der Satan :devil: "-Fraktion, größtenteils bewaffnet mit demselben gefährlichen Halbwissen welches der Gegenseite (rechte Ecke, da kommen wir noch zu) standardmäßig unterstellt wird.
Gesetzestext wedelnd (ob zu einzelnen erwähnten Fällen passend oder nicht) wird dem Einzelkämpfer versucht, die ihm längst bekannte Gefährlichkeit von Xenon ohne SWRA und ALWR vor Augen zuführen. :freak:


In der rechten (und hell erleuchteten) Ecke der Freak, Tüftler, Interessierter, nach individuellen Lösungen mit Grün/Blau/Graukittel-Segen Suchender.
Beinahe vollständig umzingelt vom geifernden Mob, der auch mal reintreten will (ob der Einzelne wirklich Ahnung hat oder grad mal wiedergeben kann, was die Bild so schreibt), wehrt er sich verbissen mit der ihm zuteil gewordenen Einzelabnahme.

Leider hat er vergessen, dem lauernden Mob die genaue technische Zusammenstellung seiner einzelnen Komponenten mitzuteilen und eine Kopie der Eintragung als Beweis für das Unmögliche vorzulegen, weiterhin hat er nicht den Lebenslauf und Leumund des sachverständigen Prüfers offen gelegt, so daß dieser natürlich automatisch in die Ecke der "Gefälligkeitsgutachter mit offener Hand" gestellt wird.

Ringrichter wie so oft unser sachkundiger Vertreter der :Rennleitung: als recht sattelfester und erfahrener Gesetzestextdeuter, hier eindeutig mit einem zweifelnden Stirnrunzeln ob der Rechtmäßigkeit gewisser Einzelabnahmen.



Bleiben Sie weiterhin dabei und verpassen Sie keine Sekunde dieser spannenden Schlacht. :baff:
Werden wir alle ins Dunkel getrieben oder wird uns die xenonmäßige Erleuchtung zuteil? B-)



:grins:


Super Zusammenfassung ;-) .

Bild Bild

Bild
http://www.smilies.4-user.de/include/Starwars/smilie_star_004.gif
MfG,
Stephan


Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Benutzeravatar
cxspark
Beiträge: 4303
Registriert: Fr 18. Aug 2006, 02:21
Wohnort: Wilder Süden

AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Beitrag von cxspark »

@ronin: Das stimmt sicher. Wenn aber Personenschäden hinzukommen? Dann wird es wohl noch teurer.

@Freak: Das Ganze hin- und her kann man doch auf den folgenden Punkt bringen: In einem Scirocco 1 oder 2 ist es nicht
möglich, Xenon-Licht einzubauen es sei denn es werden komplette XENON-Scheinwerfereinheiten eines anderen Fahrzeugs mit einer wie auch immer zu realisierenden AUTOMATISCHEN Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferwaschanlage eingebaut und abgenommen.

Da es m.W. keine Scheinwerfer gibt die auch nur annähernd zum Erscheinungsbild des S1/S2 gibt, ist es also nicht möglich,
Xenon legal einzubauen.

Bestehende H4-Scheinwerfer umzubauen ist Unfug hoch drei, illegal, nicht abnahmefähig, blendet und gefährdet damit den Verkehr - oder noch deutlicher - deine Mitmenschen. Wenn solcher Unfug bestraft wird ist das vollkommen richtig. Hoffentlich BEVOR damit ein Unglück verursacht wird.

Deine Arroganz empfinde ich als peinlich, deshalb trifft "beratungsresistent" zu. Schlimm ist es solchen Unfug im Forum zu verbreiten,
wo wie schon geschrieben womöglich technisch/rechtlich unversierte das für bare Münze nehmen.

Positiv ist aber zu sehen wieviele User sich hier die Mühe gemacht haben, das klar zu stellen.
Stahlfarbener 90er Luxus-GT2. christiansinner (at) hotmail.com. Das 2E Motor&Getriebepaket vom Scala wartet noch auf Bastler.
DREHMOMENT statt DEZIBEL :frech:[SIGPIC][/SIGPIC]
Benutzeravatar
86erTropic
Benutzer
Beiträge: 185
Registriert: Mo 27. Jul 2009, 18:45
Wohnort: Annweiler

AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Beitrag von 86erTropic »

Servus!

Bin den ganzen Winter über mit den Xenon Brennern im Audi 80
unterwegs gewesen. :devil:
Habe eine eher weiße nicht zu ekelig blaue Lichtfarbe genommen und die Lampen
vernünftig eingestellt.
Ergebnis: Nicht einmal Lichthupe wegen blenden bekommen :thumb:
Tolle Ausleuchtung mit schärferen Rändern an der Ausleuchtgrenze

Aber lieber rückrüsten bevors was aufn Sack gibt, wer braucht schon Punkte :kopfhaue:
Und ne neue Schleuder nur wegen den Lampen muss auch nit sein,
da steht ja dann bei der EZ keine 8 mehr vornedran *schnüff*

Gruß Jürgen..
Benutzeravatar
cxspark
Beiträge: 4303
Registriert: Fr 18. Aug 2006, 02:21
Wohnort: Wilder Süden

AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Beitrag von cxspark »

Im Prinzip ist es ja wie mit dem Fahrwerk:
Da werfen die Leute das 20 Jahre alte Originalfahrwerk raus und bauen ein tieferbreiterlangsamer Fahrwerk ein und empfinden das also viel besser als "original". Dass ein Originalfahrwerk mit etwas strafferen Dämpfern eine super Haftung UND Komfort hat, glaubt kaum einer.

Bei den Scheinwerfern das gleiche. Wer in die Originalscheinwerfer einen Relaissatz und ein paar Nightbreaker reinsteckt ist legal und hat ein Licht bei dem zumindest ich mich noch nie beklagt habe und auch keinen grossen Unterschied zu neueren Fahrzeugen feststellen kann.
Wer aber womöglich von den "neueren" Scheinwerfern auf die US/GT-Funzeln umsteigt und deren mieses Licht dann wieder mit nicht legalem Ebay-Xenon-Mist meint aufbessern zu müssen....... legt auf den Unsinn noch eine Runde drauf.

Schade finde ich, dass solcher Unfug letzten Endes durch weitere Gesetze und Kontrollen unser aller Freiheit einschränkt, da anscheinend immer weniger von gesundem Menschenverstand, Einsicht und Rücksichtnahme auf die Mitmenschen ausgegangen werden kann.
Stahlfarbener 90er Luxus-GT2. christiansinner (at) hotmail.com. Das 2E Motor&Getriebepaket vom Scala wartet noch auf Bastler.
DREHMOMENT statt DEZIBEL :frech:[SIGPIC][/SIGPIC]
Guido S
Benutzer
Beiträge: 500
Registriert: Mo 10. Nov 2008, 13:00
Wohnort: Lembeck
Kontaktdaten:

AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Beitrag von Guido S »

moin,

Schade finde ich, dass solcher Unfug letzten Endes durch weitere Gesetze und Kontrollen unser aller Freiheit einschränkt, da anscheinend immer weniger von gesundem Menschenverstand, Einsicht und Rücksichtnahme auf die Mitmenschen ausgegangen werden kann.

so isses. wir amerikanisieren uns immer mehr.
da kannst du so doof sein wie eine schwarzbrotschnitte, man kann immer noch jemand anderen dafür verantwortlich machen und den verklagen.


guido
Antworten