Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

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Stephan
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AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Beitrag von Stephan »

Stimmt, die Polizei äußert nur die Vermutung, das eine Veränderung unzulässig sein könnte. Bescheinigen tun das dann Sachverständige. Die Polizei hat übrigens auch ein paar Sachverständige. Na egal. Letztlich würde ich aber ein Fahrzeug unter Umständen zur Erstellung eines technischen Gutachtens sicher stellen, wenn mehrere Mängel vorliegen/zu vermuten sind und ich feststellen lassen möchte, ob der weitere Betrieb im Straßenverkehr zulässig wäre oder nicht.

Die Kosten dafür haben wir ja schon des Öfteren durchgekaut. Wenn jemand keinen Mängelschein haben möchte und mir blöde kommt, bin ich auch gerne bereit, den Vordruck für die Sicherstellung am Computer auszufüllen.

Der Dumme dabei ist dann in aller Regel IMMER derjenige, der die unzulässigen Veränderungen am Fahrzeug hat, siehe Beispiel von Günni. Im Übrigen finde ich diese haarspalterische Diskussion hier schon wieder sowas von lächerlich und fernliegend... Naja.
MfG,
Stephan


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COB
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AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Beitrag von COB »

Stephan L. hat geschrieben: ...
Letztlich würde ich aber ein Fahrzeug unter Umständen zur Erstellung eines technischen Gutachtens sicher stellen, wenn mehrere Mängel vorliegen/zu vermuten sind und ich feststellen lassen möchte, ob der weitere Betrieb im Straßenverkehr zulässig wäre oder nicht.... Wenn jemand keinen Mängelschein haben möchte und mir blöde kommt, bin ich auch gerne bereit, den Vordruck für die Sicherstellung am Computer auszufüllen...

Das klingt ja so, als wärest du ein Mitarbeiter der Exekutive. ;-)
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Stephan
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Beitrag von Stephan »

Ja, das ist ja hier im Forum eigentlich allgemein bekannt.
MfG,
Stephan


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W. Hass
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AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Beitrag von W. Hass »

Freakazoid hat geschrieben:Der Nette Herr in grün/weiss oder blau/weiss kann garnix machen...schon garkeine Mängel bescheinigen ;) Unglaublich was manche Leute hier so als Wissen von sich geben...
Zum Glück ist Deutschland ein freies Land und jeder hat ein Recht auf seine Meinung. Meine habe ich hier kundgetan.
Wenn das zitierte deine Meinung ist ... vielleicht fragst Du mal Stephan L. der ist da etwas "Vorbelastet" aus beruflichen Gründen. :ichsagnix: Aus meiner Sicht versteckst Du dich da ganz schön hinter deinem Stempel. Vielleicht ist bei deinem Auto ja wirklich alles in bester Ordnung, das will ich hier auch gar nicht in Frage stellen, aber es ging hier eigentlich darum, dass es Jemanden, zu Recht, erwischt hat, der mit einem nicht StVZO konformen Auto unterwegs war. Sollte dieser Bußgeldbescheid nicht rechtmäßig sein können die Beteiligten dagegen Rechtsmittel einlegen. Dann gibt es ein unabhängies Gutachten und es entscheiden dann andere Stellen darüber.
Abschließend möchte ich noch sagen, es gibt Menschen, die können fast alles so herrichten, dass es zulassungsfähig wird. Das sind Cracks vor denen ich meinen Hut ziehe, denn das kann ich so nicht. Dazu gehört sehr viel technisches Verständnis, Vorschriftenkenntnis und die richtigen Teile. Das können wenige von sich behaupten. Solltest Du einer von denen sein, hast Du meine Hochachtung. Leider liest sich das von dir geschriebene eher beratungsresistent. nix für ungut ...

Uuups, Hallo Stephan, da warst Du ja wieder schneller ... :hihi: Ich tippe zu langsam :peinlich:
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COB
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Beitrag von COB »

Stephan L. hat geschrieben:Ja, das ist ja hier im Forum eigentlich allgemein bekannt.

Mir nicht. Woher auch ? ;-)
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Stephan
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Beitrag von Stephan »

Jeder kann seine Meinung äußern und mein Text zuvor bezog sich auf Freakazoid oder diejenigen, die sich eben angesprochen fühlen. Wir sind ja schließlich ein öffentliches Forum und da darf gerne fleißig diskutiert werden. Obiges war einfach meine Meinung als User.
Mir nicht. Woher auch ? ;-)
Den alteingesessenen Usern ist es eigentlich bekannt.

Mal noch eine Anmerkung, habe es auch schonmal früher erwähnt, es gab mal ein Mustergutachten für Xenonumbauten für Fahrzeuge ohne ALWR allerdings mit ASR. Diese ist seit 2002 ungültig und wurde nicht durchs KBA verlängert, weil die Blendgefahr des Gegenverkehrs einfach zu groß ist. Daher wird es seitdem auch nicht mehr ohne vorgenannte bauliche Dinge abgenommen.

TÜV Stempel sind zwar nett anzusehen, können aber auch jederzeit angezweifelt werden. Was dabei letzten Endes heraus kommt, muß man sehen.

Trotzdem ist die Diskussion irgendwie sinnfrei, weil bestimmte Beiträge einfach gar nicht zum Thema passen, naja. Leider ist mein Popcorn gerade alle geworden, aber ich habe ja noch Salzstangen da.
MfG,
Stephan


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Beitrag von Elbtunnelschrat »

Zum Glück ist Deutschland ein freies Land und jeder hat ein Recht auf seine Meinung.
Hust^^
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W. Hass
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Beitrag von W. Hass »

RoccoTropic hat geschrieben:Hust^^
Doch das hat jeder :lol:
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Freakazoid
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Beitrag von Freakazoid »

Stephan L. hat geschrieben:
Mal noch eine Anmerkung, habe es auch schonmal früher erwähnt, es gab mal ein Mustergutachten für Xenonumbauten für Fahrzeuge ohne ALWR allerdings mit ASR. Diese ist seit 2002 ungültig und wurde nicht durchs KBA verlängert, weil die Blendgefahr des Gegenverkehrs einfach zu groß ist. Daher wird es seitdem auch nicht mehr ohne vorgenannte bauliche Dinge abgenommen.
Es gab noch nie ein Mustergutachten...es gab max nen § in dem es ne Ausnahmeregelung gab welche aber nur für BMW galt da die ersten 7er mit Xenon weder ALWR noch SRA hatten...diese Bezog sich auch jur auf Fahrzeuge bis 2000...und auch der Gesetzestext zur zwingenden Forderung nach ALWR/SWR wurde nur für diesen Typ ausser Kraft gesetzt...

Was meinste eigentlich mit ASR? Dieser Begriff geistert im Sprachgebrauch als AntriebsSchlupfReglung umher...möcht wissen was Du darunter verstehst...

Und Ich weiss das Du einer von den grünen bist...und zwar genau einer von denen die denken aber nicht wissen...so wie 99% aller ;)
Gruß Ives

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Elbtunnelschrat
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Beitrag von Elbtunnelschrat »

Und Ich weiss das Du einer von den grünen bist...und zwar genau einer von denen die denken aber nicht wissen...so wie 99% aller ;)

Hilfe ich auch? ich bring mich um xDD so viel Liebe in disem fred
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