christian_scirocco2 hat geschrieben:Hallo,
wir möchten uns einen gebrauchtes Auto kaufen. Das Modell (Ford Focus) das wir suchen ist recht selten, daher sind die Händler fast alle so 100km+ weit weg. Die Modelle sind fast alle außerhalb der Fordgarantie.
Nun stellen sich für mich Fragen zur Gebrauchtwagengarantie und das Internet überwirft mich mit zig Anworten, aber alles sehr verworren.
-Was umfaßt denn alels die Garantie?
-Was, wenn z.B. nach einem Monat der elektr.Fensterheber nicht mehr geht?
-Muß ich bei dem Händler reparieren lassen, bei dem ich gekauft habe?
-Ich habe was davon gelesen das es eine Reparaturversicherung gibt, die bei Mängeln alles bezahlt. Ist das diese Gebrauchtwagengarantie?
-Gibts sonst noch wichtige Dinge die man dazu wissen muß?
Gruß Christian
Hi,
da ich quasi täglich damit zu tun habe, kann ich dir aus Erfahrung folgendes sagen
- was eine Gebrauchtwagengarantie umfasst, liegt immer an der Garantieversicherung ansich (welcher Anbieter ?)
dazu gibt es dann auch mehrere Möglichkeiten, z.B. eine Standard Garantie der wichtigsten Bauteile oder eine umfassendere, die dann natürlich etwas kostspieliger ist.
- Beispiel Fensterheber: nach einem Monat wirst du den ausliefernden Händler dafür belangen können.
Eine Zusatzgarantie greift meist erst ab dem 7. Monat (bis zum 12.), nachdem die Beweislastumkehr der Händlergewährleistung in Kraft tritt.
Dazu sei noch zu sagen, das wie in deinem Beispiel nur sehr wenige Garantiegesellschaften die Komfortelektronik wie den Fensterheber mit einschließen.
- wenn du keine zusätzliche Garantie beanspruchst, kann der Händler dich auffordern, ihm den Wagen zwecks Reparaturregulierung vorzuführen.
Da solltest du auch auf seine AGB schauen: üblich ist, das der Käufer bei mehr als 50KM entferntem Wohnort nach Absprache mit dem Händler, in einer Werkstatt seiner Wahl reparieren lassen kann.
- eine Versicherung ist meist nach Laufleistung gestaffelt und unterteilt sich in Arbeitslohn und Materialaufwand.
Bei sehr geringer Laufleistung kann es durchaus sein, das ein eventueller Schaden nahezu von dieser übernommen wird.
- Achte darauf, das in der Zeit der Garantie (wenn nötig) eventuelle Inspektionen in einer Meisterwerkstatt ausgeführt werden !
Meistens müssen diese auch in den Garantieunterlagen zusätzlich zum serviceheft abgestempelt werden.
Ich hoffe, dir ein wenig weitergeholfen zu haben
