tattoorocco hat geschrieben:Niveauvolle Grüße vom Dr. ...bei einem 3,6 `er Abi
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röchtig! und ab oktober sogar mit nem akademischen titel

bitte ontopic bleiben

wanesca: da haste aber en stück zu fahren aus owschlag


tattoorocco hat geschrieben:Niveauvolle Grüße vom Dr. ...bei einem 3,6 `er Abi
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dr.scirado hat geschrieben:röchtig! und ab oktober sogar mit nem akademischen titel![]()
bitte ontopic bleiben![]()
wanesca: da haste aber en stück zu fahren aus owschlagbin ich neulich ma wieder vorbei gedüst als ich mami in niebüll besucht hab
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dr.scirado hat geschrieben:röchtig! und ab oktober sogar mit nem akademischen titel![]()
Wen interessiert das?cxspark hat geschrieben:Offtopic: Der Doktorgrad ist kein Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens (Namenszusatz) wie etwa ehemalige Adelstitel ...(der „Doktor“ ist ein akademischer Grad, kein „Titel“). Unklar ist,... in diesem Punkt nur das zivilrechtliche Schrifttum. Zwar wird auch hier überwiegend der Rechtsprechung gefolgt, jedoch gibt es durchaus auch die Auffassung, dass „akademische Titel“ zum Namen gehörten oder Namensattribute seien. Zu Irritationen kann dabei auch der Umstand beitragen, dass der Doktorgrad als einziger akademischer „Titel“ in einen deutschen Pass und Personalausweis eingetragen werden kann. Das deutsche Personalausweis- und Passgesetz ..behandelt den „Titel“ aber ebenfalls nicht als Namenszusatz, da in diesem Fall eine spezifische Regelung nicht notwendig gewesen wäre. Zu beachten ist, dass der Doktorgrad ... nur in der fachunbezogenen Bezeichnung DR (ohne Punkt)/Dr. h.c. bzw. Dr. E.h eingetragen wird. Da der „Doktor“ also nach Meinung der meisten Juristen kein Namenszusatz ist, kann aus § 12 BGB (Namensrecht) auch nicht abgeleitet werden, dass die Nennung des „vollen Namens“ auch die Nennung des „Doktors“ umfassen müsse."
Ganz schön kompliziert -) Offtopic - Ende.