Altgesellenregelung!
- fsg-tuner
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Altgesellenregelung!
Habe heute einen Antrag auf Altgesellenregelung gestellt. Wenn der bewilligt wird heißt das daß ich mich Selbstständig machen könnte!!! Da ich mit meiner Meisterschule noch nicht fertig bin , wir hier aber einen Lehrling einstellen möchten, brauche ich diese bewilligung.
Scirocco 1 gli bzw 16V kr, schön auf Old school gemacht.
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AW: Altgesellenregelung!
moin,
um dich selbständig zu machen brauchst du keinen meisterbrief.
allerdings verschenkst du damit fördergelder. (und das ist nicht grade wenig)
laß das daher lieber sein bis du den brief hast, dann antrag auf förderung stellen und erst dann selbständig machen.
du bekommst 6-9 monate deinen letzten nettolohn als förderung.
machst du dich vorher selbständig bekommst du nix.
guido
um dich selbständig zu machen brauchst du keinen meisterbrief.
allerdings verschenkst du damit fördergelder. (und das ist nicht grade wenig)
laß das daher lieber sein bis du den brief hast, dann antrag auf förderung stellen und erst dann selbständig machen.
du bekommst 6-9 monate deinen letzten nettolohn als förderung.
machst du dich vorher selbständig bekommst du nix.
guido
- fsg-tuner
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AW: Altgesellenregelung!
Habe in nächsterzeit nicht vor mich selbstständig zu machen.Guido S hat geschrieben:moin,
um dich selbständig zu machen brauchst du keinen meisterbrief.
allerdings verschenkst du damit fördergelder. (und das ist nicht grade wenig)
laß das daher lieber sein bis du den brief hast, dann antrag auf förderung stellen und erst dann selbständig machen.
du bekommst 6-9 monate deinen letzten nettolohn als förderung.
machst du dich vorher selbständig bekommst du nix.
guido
brauche das nur damit ich im betrieb wo ich als werkstattleiter arbeite,
einen lehrling ausbilden darf.
bin ja dabei teil eins und zwei vom meister zu machen.
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- fsg-tuner
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AW: Altgesellenregelung!
Vorraussetzungen dafür sind mehre gesellenjahre und min 4 jahre davon in leitender position.scirocco power hat geschrieben:hab davon noch nie was gehört....was für vorraussetzungen braucht man denn dafür?![]()
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- Ralle
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AW: Altgesellenregelung!
fsg-tuner hat geschrieben:Habe in nächsterzeit nicht vor mich selbstständig zu machen.
brauche das nur damit ich im betrieb wo ich als werkstattleiter arbeite,
einen lehrling ausbilden darf.
bin ja dabei teil eins und zwei vom meister zu machen.
Würde der "ADA"-Schein da nicht schon ausreichen? Den kann man doch separat machen....

Gruß von Ralf 
Ich bin Schizophren, aber das ist uns egal!
91er GT2, JH, grün-perleffekt

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- Maik
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AW: Altgesellenregelung!
Ist ADA nicht der Teil 4 der Meisterschule?
- Rocco´82
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AW: Altgesellenregelung!
Diese Regelung gibt es, im Lackiererbereich hat es auch einer getan, während ich in der Ausbildung war. War 8 Jahre Altgeselle, 2 davon in leitender Position. Hat antrag gestellt und auch bekommen, nachdem der Chef einen Bericht über ihn abgeben musste.
Ich drück dir die daumen und Selbständig machen ist nicht immer das beste, was man machen kann, einige habens dann einfach nicht drauf...also können keine Firma alleine führen.
Und Azubis an sich zu nehmen ist eine feine sache, fördert die Schulen und schafft das Arbeitslosen konto herunter
Ich drück dir die daumen und Selbständig machen ist nicht immer das beste, was man machen kann, einige habens dann einfach nicht drauf...also können keine Firma alleine führen.
Und Azubis an sich zu nehmen ist eine feine sache, fördert die Schulen und schafft das Arbeitslosen konto herunter

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[CENTER]83er GT_____________ 82er GL_____________90er GT II[/CENTER]
[CENTER]1.8 mit 112 PS____________1.6 mit 85 PS__________1.8 mit 95 PS
Alltagswagen: Audi 80 Avant Quattro V6 mit 2.6 L
Golf 2 mit Klima und Golf 1 Cabrio[/CENTER]
[CENTER]83er GT_____________ 82er GL_____________90er GT II[/CENTER]
[CENTER]1.8 mit 112 PS____________1.6 mit 85 PS__________1.8 mit 95 PS
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Golf 2 mit Klima und Golf 1 Cabrio[/CENTER]
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AW: Altgesellenregelung!
Das ist richtig. Das dauert ca. 3 Monate in Teilzeit oder 3 Wochen in Vollzeit den zu erwerben. ( Hab ich by the wayMaik hat geschrieben:Ist ADA nicht der Teil 4 der Meisterschule?

@fsg: Mittelfristig ist es nur zu empfehlen den kompletten Meisterbrief zu haben, übergangsweise nehm die "Ausnahmegenehmigung".
Mfg Christian
Linke spur... und tschüss
*Sciroccoveteran*
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- Andrew
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AW: Altgesellenregelung!
Die Altgeselleregelung ist "nur" eine Ausübungsberechtigung für Altgesellen, und berechtigt zu einer Eintragung in die Handwerksrolle wenn man sich in einem zulassungsplichtigen Handwerk selbstständig macht.
Du musst 6 Jahre Berufserfahrung haben und davon 4 in leitender Position tätig gewesen sein. Ist wohl gegeben als Werkstattleiter.
Du benötigst dann meines Wissens immer noch den ADA- Schein um ausbilden zu dürfen.
Und unter Umständen (höchst Wahrscheinlich) verlangt die zuständige Handwerkskammer einen Nachweis über deine kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse.
Wenn du gerade die Meisterschule besuchst, machst du ja eh noch beides (ADA-Schein u. Fachkaufmann). Also nur Geduld
Du musst 6 Jahre Berufserfahrung haben und davon 4 in leitender Position tätig gewesen sein. Ist wohl gegeben als Werkstattleiter.
Du benötigst dann meines Wissens immer noch den ADA- Schein um ausbilden zu dürfen.
Und unter Umständen (höchst Wahrscheinlich) verlangt die zuständige Handwerkskammer einen Nachweis über deine kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse.
Wenn du gerade die Meisterschule besuchst, machst du ja eh noch beides (ADA-Schein u. Fachkaufmann). Also nur Geduld

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- fsg-tuner
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AW: Altgesellenregelung!
hi hiAlso die Handwerkskammer will einen nachweis über 4 jahre leitende tätigkeit in meinem beruf. kann ich nachweisen mache das schon über 5jahre. gesellenjahre hab ich schon über 13jahre als lkw mechaniker.ada schein braucht man nicht unbedingt dazu aber von vorteil. kaufmännisch brauch ich dafür garnichts. meinen meister mach ich auf jedenfall! zahlt mein chef!Andrew hat geschrieben:Die Altgeselleregelung ist "nur" eine Ausübungsberechtigung für Altgesellen, und berechtigt zu einer Eintragung in die Handwerksrolle wenn man sich in einem zulassungsplichtigen Handwerk selbstständig macht.
Du musst 6 Jahre Berufserfahrung haben und davon 4 in leitender Position tätig gewesen sein. Ist wohl gegeben als Werkstattleiter.
Du benötigst dann meines Wissens immer noch den ADA- Schein um ausbilden zu dürfen.
Und unter Umständen (höchst Wahrscheinlich) verlangt die zuständige Handwerkskammer einen Nachweis über deine kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse.
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