wer hat ihn?

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SCOstfriesland
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AW: wer hat ihn?

Beitrag von SCOstfriesland »

Also ich habe ihn 1996 verkauft- jaa, sooo lange ist das schon her.
Ich hatte ihn an einen Autohändler verkauft, der ganz heiß auf den Rocco war. Schon auf dem seinem Verkaufsschild stand damals auf einmal ein anderer Kilometerstand. Der Wagen wurde nach Leer verkauft, Jahre später habe ich ihn dann einmal wiedergesehen. Und habe mir wieder den KM- Stand gemerkt. Dann vor einigen Jahren war er in Osteel gelandet, mittlerweile mit Lederausstattung, anderem 16V Motor, Musikausbau im Kofferraum. Ne Klima hatte er auch mal drin, nun wohl nicht mehr. Optisch aber kaum verändert. Der Rocco ist seit mir durch viele Hände gegangen und ich schätze die Gesamtlaufleistung der Karosse auf über 300.TKM was der letzte Besitzer wahrscheilich gar nicht weiß, denn ich weiß von einem mal zurückdrehen- wer weiß was danach vielleicht noch war. In Teilen Gerechnet ist er das Geld wohl wert, sonst vom Zustand hart an der Grenze, aber für einen 16V wohl noch ok. Ich hoffe er kommt in gute Hände, wird nicht geschlachtet und vielleicht sehe ich ihn ja noch mal wieder.
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derkroenung
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AW: wer hat ihn?

Beitrag von derkroenung »

Moinsen,
darf ich grade mal rechthaberisch sein... wenn schon über rechtliche Sachen gesprochen wird:

Die Aussage das es kein Betrug ist würd ich so nicht unterscheiben. Ich würde das auf einen Rechtsstreit ankommen lassen (habe soeine Streitigkeit auch schon mal gewonnen). Die Auktion ist gleich der rechtlich bindene Kaufvertrag. In ein KFZ Kaufvertrag muss wenn eine Angabe gemacht wird die "Laufleistung" eines Fahrzeuges beinhalten. Oder es muss explizit darauf hingewiesen werden, das die Laufleisung unbekannt aber der Tachostand abgelesen wurde. Ist es nicht näher ausgeführt ist es dem Käufer gestattet es zu seinen Gunsten auszulegen. In der Auktion ist nur angegeben "Tachostand" allerdings ohne Bezug auf die tatsächliche Laufleistung. Der Käufer kann also von der Laufleisung ausgehen, da ein Tachowechsel/bzw. eine Manipulation angezeigt werden muss. Es sei denn der Käufer schließt dieses wegen nicht wissen vorher aus (hat der aber nicht gemacht).

Da gibbte einige Gerichtsurteile drüber. Und weil die Richter die Schnautze voll haben von Internetbetrügerreien sind die recht entschlussfreudig zugunsten der Käufer geworden.

Ausserdem hat der Verkäufer zwar die Garantie (die eh totaler quatsch ist) und die Rückgabe ausgeschlossen (womit der sich ans eigene Bein pinkelt) die vorgeschriebene Gewärleistung aber net.

Gruss
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