OZ Felgen

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
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Thommy
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Beitrag von Thommy »

rocco-olli hat geschrieben: Und beim 45 war auch keine Tachoüberprüfung nötig, sah einfach nur scheixx aus. :hihi:
bei dem 195/45R16 ist der Abrollumfang minimal größer im Vergleich zu den Serienradgrößen - d.h. der Tacho zeigt zu wenig an. Und das darf nie und nimmer nicht sein.

aber zwischen dem was sein darf und dem was ist, besteht ja wie wir wissen oft eine Diskrepanz :hihi:
Beim Komfort spielt das Fahrwerk natürlich ne große Rolle.
selbstverständlich.

ich habe den Vergleich mit ähnlicher Tieferlegung bei gleichem Fahrwerk (KW Gewinde Var.1) und den 14" und 16" Rädern direkt gemacht - und ich empfinde es als ziemlich krass.


MfG Thommy
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GT-II, EZ 93, KW-Gewinde Var. 1, Ronal R39 7,5x16" ET 20 & ET0, Domstrebe vorne unten/oben & hinten, H4-Booster, Grillspoiler, Grillverbreiterungen, weiße Blinker, Bonrath Powerrohr :hihi:, original Gamma-Radio

GT-II, EZ92, 3P-Gurte hinten, beheizbare Waschdüsen, ZV, TA-Taugnix Gewinde, 6x15" Stahlus, Bra alá Victoria Secret, Verbreiterung entfernt, GT-Scheinwerfer mit DE-Linsen, weiße Blinker, JE-Design Integralblende, VOTEX-Dachreling, Gummiente an beiden Abschleppösen "hässliche Henriette"
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whitecat90
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Beitrag von whitecat90 »

Hallo,
ich fahre die OZ in 15 Zoll.
Is zwar nid das optimale, könnte noch nen bissi tiefer der wagen.

Aber ich finde es geht...

Mfg :wink:
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sciroccofreak willi
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Beitrag von sciroccofreak willi »

Thommy hat geschrieben:
... Bei einem 45er Querschnitt ist er (Tachoabgleich) notwendig...

... bei dem 195/45R16 ist der Abrollumfang minimal größer im Vergleich zu den Serienradgrößen - d.h. der Tacho zeigt zu wenig an. Und das darf nie und nimmer nicht sein...
Was hier schon wieder für ein Schmarrn drin steht!

195/45R16 sind vom Abrollumfang sehr nahe dran an den Serienreifen des Sciroccos.
Aber ein 185/55R15 hat sogar noch einen höheren Abrollumfang und den kann man auch eintragen lassen (gibt dafür Papiere von VW!!) und alles ohne Tachoangleichung.

Es stimmt, daß der Tacho nicht zu wenig anzeigen darf, aber kein Tacho zeigt genau an!
Da ist noch Luft drin und drum gilt wohl auch dieses:

Der Abrollumfang des neuen Reifens darf maximal

1 % größer als der des größten in der Fahrzeug-BE genehmigten Reifens und
4 % kleiner als der des kleinsten in der Fahrzeug-BE genehmigten Reifens

ohne dass eine Tachoangleichung notwendig ist.

Rechtsgrundlage § 57(2) StVZO in Verbindung mit Anhang II 75/443/EWG

mfg
Willi
'89 Scala, 95 PS, 310.000 km, eigentlich Alltagsauto (derzeit inaktiv)
'92er Corrado 16V, 256.000 km, derzeit Alltagsauto
'89 GTX, 95 PS, 260.000 km, Winterauto
'92 GT II, 95PS, 186.000 km Treffenmobil mit Klima
'92 GT II, 95 PS, 93.000 km, Liebhaberstück
'92 16V, 129 PS, 82.000 km, Liebhaberstück
'93 Corrado 16V, 355.000 km, Kinderwagen
'93 Corrado 16V, 119.000 km wieder fit
'94 Corrado VR6, 178.000km Pflegefall
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+ weiters
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Thommy
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Beitrag von Thommy »

sciroccofreak willi hat geschrieben: Rechtsgrundlage § 57(2) StVZO in Verbindung mit Anhang II 75/443/EWG
Zitat aus diesem Anhang:
4.4 . Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen . Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen : O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h .

Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 43:DE:HTML
es gilt zu bedenken, dass es einen großen inhaltlichen Unterschied zwischen der Abweichung des Abrollumfangs und der Abweichung des Tachos gibt.

Zusammengefasst heißt das:
um einer Tachoangleichung bzw. Tachoüberprüfung aus dem Weg zu gehen, ist nur ein Reifen mit einem Abrollumfang +4% zulässig.


MfG Thommy
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