Da mein Umbau jetzt fast fertig ist und mein Spenderfahrzeug anhand eines Kaltlaufreglers die Euro2 Norm hat, der aber nicht mehr verbaut ist stellt sich mir die frage ob ich diesen besorge oder komplett weglasse?
Vorteil wäre natürlich der Steuervorteil, Nachteile u.a. das Aktivkohlegedöns. Wie siehts mit den Motoreigenschaften aus, werden die Negativ beeinflusst?
Freu mich schon auf eure Antworten.
Gruss Markus
Kaltlaufregler beim 2E. Pro und Contra
- Maggus
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AW: Kaltlaufregler beim 2E. Pro und Contra
Hat keiner hier Erfahrungen damit?
Denn die Anschaffung hätte sich im ersten Jahr schon bezahlt gemacht.
was mach ich bloß?
Denn die Anschaffung hätte sich im ersten Jahr schon bezahlt gemacht.
- COB
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AW: Kaltlaufregler beim 2E. Pro und Contra
Willst du eine korrekte oder dir passende Antwort ?Mmaurer hat geschrieben: ...
mein Spenderfahrzeug anhand eines Kaltlaufreglers die Euro2 Norm hat... ob ich diesen besorge oder komplett weglasse? Vorteil wäre natürlich der Steuervorteil, ...
...
Also, ich versuchs mal zusammen zu fassen...
1. Der KLR deines Spenders gehört zu deinem Spender, da die KLRs ABE und nicht Motor-gebunden sind.
2. Für den 2E im 53B gibts mE keinen KLR, da es ja auch keine ABE für den 53B mit 2E gibt.
Offiziell und richtig legal kannst du also den 2E in deinem nicht KLR'n... und alles was ein Prüfer da abnehmen mag, ist defakto das Papier nicht wert, worauf es steht, denn es wäre Steuerhinterziehung... und damit wäre das Aktiv-Kohlegedöns im Fall eines korrekten Exekutiv-Beamten noch das harmloseste Problem... was du dann hast...
Die VW-Horde: Scirocco GT (93-99) - Passat C (95-01) - Scirocco GTX (99-heute)
Die BMW-Horde: 525iT (01-07) - 540iT (07-heute) - 540iA (09-heute) - 528iT (10-heute) - 520dT (18-heute)
Haftungsausschluss: Alle gemachten Aussagen stellen lediglich die Sichtweise des Autors anhand der vorliegenden Informationen dar. Der Autor übernimmt keinerlei Haftung für die Befolgung gemachter Ratschläge und Hinweise. Jeder Halter ist für die Sicherheit seines Fahrzeuges vollumfänglich selbst verantwortlich und handelt somit immer eigenverantwortlich.
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- Maggus
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AW: Kaltlaufregler beim 2E. Pro und Contra
Die Eintragbarkeit hab ich schon mit meinem TÜV abgesprochen. Das wird zusammen mit dem Motor eingetragen und auch auf Euro2 eingestuft. Alles ganz legal.
Mir gehts allerdings mehr um die Technische Seite, ist es für den Motor leistungsmindernd oder gibt es evtl. noch andere Aspekte dafür oder dagegen?
Mir gehts allerdings mehr um die Technische Seite, ist es für den Motor leistungsmindernd oder gibt es evtl. noch andere Aspekte dafür oder dagegen?
- COB
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AW: Kaltlaufregler beim 2E. Pro und Contra
Wollte nur vor Ungemach gewarnt haben und wünsche trotzdem viel Erfolg beim Schrauben...Mmaurer hat geschrieben:
Die Eintragbarkeit hab ich schon mit meinem TÜV abgesprochen.
Dann hat dieser Hr. Pürfer nicht den Hauch eines Blassen von dieser Materie... tut mir leid, das so sagen zu müssen. Oder spricht der zufällig russisch ?)
Das wird zusammen mit dem Motor eingetragen und auch auf Euro2 eingestuft.
Das ist völlig sinnlos und das Papier nicht wert, auf dem es steht... denn es gibt keinen KLR (da Fahrzeug gebunden) für den 53B mit 2E... da dieser Motor in keiner ABE des 53B erfasst ist... Das ist doch zu verstehen oder ?
Alles ganz legal.
Aber nicht in der Bundesrepublik... und nur bis zur ersten ordentlichen Kontrolle durch einen firmen Angehörigen der Rennleitung...
Mir gehts allerdings mehr um die Technische Seite...
In Anbetracht des rechtlichen Aspekts völlig nebensächlich...![]()
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2dunkleSeelen
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AW: Kaltlaufregler beim 2E. Pro und Contra
Hab mal beim Warten auf der Zuhlassungstelle mitbekomen wie sich ein, von der Sprache her, Osteuropäischer Mitbürger einen KLR eintragen lassen wollte. Dies wurde ihm verweigert da sein KFZ nicht in dem Gutachten steht. Selbst auf das Argument hin, dass er damit beim TÜV war und diese es abgnommen hätten, bekam er seine Eintragung nicht.
Bei meiner Mutter ihrem Auto (Mercedes 230€) ist auch die Eintragung eines KLR unmöglich. Zwar gibt es einen für dieses Auto, da es aber ein Reimport aus den USA ist taucht dessen Fahrgestellnummer nicht in dem Gutachten auf. Würd zwar alle spassen udn ist auch nichts anderes wie in deutschen Modellen, aber: NICHT in den Papieren des KLR, KEINE Eintragung. Ganz einfaches Prinzip.
Davon abgesehn hab ich von mehreren Leuten gehört, dass diese deren KLR nach der Abnahme wieder ausgebaut haben (Achtung: illigal). Denen lief das Auto damit einfach zu besch....
Gruß
Thomas
Bei meiner Mutter ihrem Auto (Mercedes 230€) ist auch die Eintragung eines KLR unmöglich. Zwar gibt es einen für dieses Auto, da es aber ein Reimport aus den USA ist taucht dessen Fahrgestellnummer nicht in dem Gutachten auf. Würd zwar alle spassen udn ist auch nichts anderes wie in deutschen Modellen, aber: NICHT in den Papieren des KLR, KEINE Eintragung. Ganz einfaches Prinzip.
Davon abgesehn hab ich von mehreren Leuten gehört, dass diese deren KLR nach der Abnahme wieder ausgebaut haben (Achtung: illigal). Denen lief das Auto damit einfach zu besch....
Gruß
Thomas
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2dunkleSeelen hat geschrieben:. Denen lief das Auto damit einfach zu besch....
Gruß
Thomas
Ob es nun Legal oder Illegal ist war gar nicht meine Frage, Sorry.
Ausserdem habe ich auch gar keine Unterlagen zu dem KLR Zeug, das wird nämlich nur anhand des Fahrzeugscheins des Spenderfahrzeugs eingetragen.
Aber ich denke wenn ich dem Motor damit keinen Gefallen tu lass ich das alles besser weg. Der schönere Motorraum und das bessere Motorverhalten wird es mir danken.
Gruss
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