so ick heb denn ma so Süsse schnucklige Tagestreffenflyer gebastelt...
weil wir ja diesmal so viele Nichtberliner dabei haben werden, so schick mit Route und
Karte drauf, falls unsere Kleine Kolonne getrennt wird, kann jeder alleine hinterher
kommen und es finden. wenn nicht anrufen!!! und der letzte bekommt eine Funke von
mir und kann mich dann informieren wie was wo da hinten los ist...hihihi das wird lustig!!!
nen kleiner Text zum Thema Kolonnenfahrt:
Ab drei Kraftfahrzeugen muss i.d.R. eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht gilt jedoch nicht bei bis zu 30 Fahrzeugen, die eine hoheitliche Aufgabe erfüllen (Feuerwehr, Polizei, THW usw.).
Bei Kraftfahrzeugverbänden muss jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein. Bei den meisten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Katastrophenschutz), der Polizei und der Bundeswehr werden Marschverbände durch drei- oder viereckige Flaggen, die an der linken Fahrzeugfront angebracht sind, gekennzeichnet:
- erstes bis vorletztes Fahrzeug (außer Kräder) blaue Flagge
- letztes Fahrzeug grüne Flagge
- liegen gebliebene Fahrzeuge gelbe Flagge
- Fahrzeuge, von denen Gefahr ausgeht (z. B. beim Abschleppen) rote Flagge
- Verbandführer, welcher nicht fest im Verband fährt, Schwarz/weiß diagonal geteilt
- sämtliche Fahrzeuge - auch am Tage - Fahrtlicht (Abblendlicht)
- eventuell blaues Blinklicht (§ 38 StVO)
Eine Kolonne, die im geschlossenen Verband fährt, besitzt SonderrechteWegerechte. nach § 35 StVO (wenn sie von einer in diesem Paragraphen aufgeführten Behörde / Organisation gestellt wird), nicht jedoch
Der Kraftfahrzeugmarsch soll sicherstellen, dass Einsatzformationen mit Personal, Fahrzeugen und Gerät zu einer festgelegten Zeit an einem festgelegten Ort ankommen und tätig werden können. Alle Fahrzeuge bilden zusammen den Marschverband und zählen sozusagen als ein Fahrzeug. Sie unterstehen einer einheitlichen Führung und einer einheitlichen Kennzeichnung.
Zur Verkehrssicherung werden insbesondere an Kreuzungen, Straßengabelungen, Fahrbahnverengungen, Autobahnauffahrten und bei haltenden Kolonnen Verkehrssicherungsposten eingesetzt. Sie weisen andere Verkehrsteilnehmer auf die Gefahr hin und haben keine polizeilichen Regelungs- oder Weisungsbefugnis. Zu ihrer Ausstattung gehören meist Warnweste und Winkerkelle.
Obwohl die Marschgeschwindigkeit mit 30-70 km/h relativ gering ist, kann die Gesamtfahrzeit durch bessere Organisation, wie gemeinsame Abmarschpunkte, Streckenauswahl und gemeinsame Haltepunkte mit dem erforderlichen Nachschub, reduziert werden.
also augen zu und durch...
