1. Mahnung

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GT2_aus_NRW
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Registriert: Mi 9. Jan 2008, 23:27
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1. Mahnung

Beitrag von GT2_aus_NRW »

Hallo

Ich habe ein frage zur 1. Mahnung.

Ich habe vor ca. 3 Jahren einen Vertrag mit einem Internet und Telefonanbieter geschlossen.
Diese Firma hatte mich damals angerufen und mir am Telefon erzählt wie toll sie sind und was sie alles bieten. Ein paar Tage nach diesem Anruf habe ich einen Brief bekommen in dem mir mitgeteilt wurde das ich jetzt einen 2 Jahresvertrag abgeschlossen hätte.

Mir kam das zwar sehr unseriös vor , da die Preise aber ganz OK waren habe ich es dann einfach laufen lassen.

Vor ca. 2 Jahr habe ich den Vertrag dann fristgerecht gekündigt.
Als Antwort auf meine Kündigung habe ich ein Schreiben bekommen in dem
mir gratuliert wurde da ich jetzt einen noch besseren Vertrag abgeschlossen hätte.

Auf dieses Schreiben habe ich dann zurückgeschrieben , das ich keinen neuen Vertag will und das ich meine Zahlung einstelle bis ich eine Bestätigung meiner Kündigung bekomme.

Ich habe dann 2 Monate nicht gezahlt und wirklich eine bestätigung meiner
Kündigung bekommen.

Seit November 2008 ist der Vertrag jetzt beendet und ich habe das wie gesagt auch schriftlich.

Das hindert die Firma aber nicht daran mir jeden Monat eine Rechnung zu schicken.
Da ich ja eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung habe , habe ich die Rechnungen so wie sie waren in den Müll geworfen.

Gestern habe ich meine 1. Mahnung bekommen.
Jetzt bin ich mir unsicher. Muß ich darauf reagieren oder ab in den Müll ?
________2001 für 4500,00 DM in Neuss gekauft______
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___________GT II Bj 1990 Originalzustand___________
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baghira77
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AW: 1. Mahnung

Beitrag von baghira77 »

Müll !
kannst die allerdings nochmal anschreiben wenn du möchtest, und teilst denen mit das sie dir zwar gerne weiterhin Rechnungen schicken können, aber kein Geld mehr von dir bekommen werden, da du bereits die schriftliche Bestätigung deiner Kündigung hast.
Sonst einfach mal Rechtsberatung online googlen, da wirste auch fündig, meist unter Verbraucherschutz, verbraucherrecht usw.
Zur Sicherheit aber einfach mal beim Anwalt anrufen und nachfragen, und nicht unbedingt aufs Forum verlassen ;-)
:wink: liebe Grüße Baghira
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suran

AW: 1. Mahnung

Beitrag von suran »

Ich würde sagen, das ist ein Fall für die Verbraucherschutzzentrale, die sind da meist am besten über solche Sachen informiert.
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Buggyboy
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AW: 1. Mahnung

Beitrag von Buggyboy »

Wenn Du keinen Rechtschutz in diesem Gebiet hast, wäre Surans Rat genau der Richtige und günstigste, wobei ich erstmal einen letzten deutlichen Brief mit Kopie der Kündigung schreiben würde- Man darf auch erwähnen, dass man weitere Maßnahmen nicht ausschließe..
Kommt eine dritte Mahnung und danach Inkasso oder der Kuckkuck ists zwar ärgerlich, dennoch solltest Du mit Deiner Kündigung ruhig schlafen können.
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