Verzichtserklärung???

Für alle Themen des Lebens
Benutzeravatar
thebluelord
Benutzer
Beiträge: 113
Registriert: Do 21. Apr 2005, 18:08
Wohnort: negenborn inner wedemark

Verzichtserklärung???

Beitrag von thebluelord »

da wir uns im moment beim aufbau der schrauberscheune befinden und wir schon unseren ersten unfall mit sachschaden hatten wollte ich eine "verzichtseklärung für personen und sachschäden" aufsetzen die jeder vor dem betreten der scheune lesen und unterschreiben muss. allerdings weiss ich nicht wie das ganze auszusehen hat und bitte nun um eure hilfe.

wichtige punkte in meinen augen sind:

1)betreten auf eigene gefahr
2)ich (hauptmieter) übernehme keine haftung für personen und sachschäden
3)personen und sachschäden werden von verursacher beglichen

das ganze ist mir recht wichtig da ich am mittwoch wachgerüttelt wurde als während meiner abwesenheit eine nicht im boden verankerte säule der hebebühne auf ein fahrzeug gefallen ist da sich jemand fremdes gegen die äule gelehnt hat. zum glück ist die 200 kilo säule nur auf ein auto (nicht meins) gefallen. der eine arm der säule steckte recht mittig im motorraum. das auto gehörte dem verursacher der sogleich auch den preis für die schweißarbeiten drücken wollte.

so nun hoffe ich auf eure hilfe

mfg sven
Benutzeravatar
scirocco_dave
Erfahrener Nutzer
Beiträge: 6483
Registriert: Fr 27. Jun 2003, 15:54
Wohnort: Rhön

AW: Verzichtserklärung???

Beitrag von scirocco_dave »

Uiuiui...
Mal nur gut, dass niemand verletzt wurde. Ich kann leider nichts sachliches Beitragen, wünsche dir aber auf jeden Fall viel Glück und einen guten Ausgang der Geschichte...
Gruß
scirocco_dave :wink:

'91er GTII
[SIGPIC][/SIGPIC]
Benutzeravatar
Mr.Burnout
Beiträge: 6761
Registriert: Mi 10. Apr 2002, 17:54
Wohnort: Bergheim

AW: Verzichtserklärung???

Beitrag von Mr.Burnout »

der sogleich auch den preis für die schweißarbeiten drücken wollte

...das hört sich schwer nach "gewerblicher Tätigkeit" an ;-)

In dem Fall greift keine "Verzichtserklärung"...hier gelten die Vorschriften für gewerbliche Betriebe ;-)

Im Übrigen ist ja der Geschädigte auch der Verursacher...somit fällt die Haftung hier weg.

Gruß
Stefan
"Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: Das ist technisch unmöglich!" ( Zitat von Peter Ustinov)

[SIGPIC]http.//www.scirocco-2.de/VaderSig.jpg[/SIGPIC] es gibt fast nichts was man nicht selbst machen kann...
Benutzeravatar
thebluelord
Benutzer
Beiträge: 113
Registriert: Do 21. Apr 2005, 18:08
Wohnort: negenborn inner wedemark

AW: Verzichtserklärung???

Beitrag von thebluelord »

Mr.Burnout hat geschrieben:...das hört sich schwer nach "gewerblicher Tätigkeit" an ;-)

In dem Fall greift keine "Verzichtserklärung"...hier gelten die Vorschriften für gewerbliche Betriebe ;-)

Im Übrigen ist ja der Geschädigte auch der Verursacher...somit fällt die Haftung hier weg.

Gruß
Stefan
ne ne das ist nicht gewerblich. wir haben uns ne scheune gemietet zum schrauben und ab und zu kommt mal ein freund oder wie auch immer vorbei um mal schnell was zu erledigen.
und da wir ja alle keine millionen aufm konto haben und auch nix zu verschenken haben nehmen wir halt auch etwas für unsere tätigkeiten. materialkosten + kaffeekasse.

mfg sven
Rocco-Rebound

AW: Verzichtserklärung???

Beitrag von Rocco-Rebound »

Hallo Sven,

also der Einwand von Stefan alias Mr. Burnout ist nicht von der Hand zu weisen!

Du befindest Dich mindestens in einer rechtlichen Grauzone, eventuell biste

schon darüber hinaus!

Wenn Du fremde Autos reparierst und Teile wechselst - und sei es "nur" Autos von

Freunden - ist rechtlich sehr bedenklich!

Ich spreche nicht nur von der Haftung (Stichwort Schwarzarbeit!)! Du hast selber

eingeräumt, daß er Dich wegen des von ihm verursachten Schadens direkt im Preis

drücken wollte!

Wie das!!! Ich dachte, die Freunde kommen in die Scheune und erledigen alles selbst!

Die Schweißarbeiten, die Du eventuell ausführen willst, wären im jeden Fall

schon gewerblich!

Auch spielt es dabei keine Rolle, daß Du nur die Kosten für die verbauten Ersatzteile

und Kleingeld für die Kaffeekasse haben möchtest, da das Ausführen auch

solcher Arbeiten ebenfalls schon gewerblich wäre!

Du solltest peinlichst darauf achten, daß die "Freunde" alles selber machen und

Du nur die Anweisung bzw. den Rat zur Reparatur gibst!

Eventuell kannste die Scheune stundenweise an Reparaturwillige vermieten!

Genauere Infos kann Dir bestimmt unser §§Rocco geben!

Gruß Rocco-Rebound
Benutzeravatar
Peet!
Erfahrener Nutzer
Beiträge: 3291
Registriert: Mi 30. Nov 2005, 20:28
Wohnort: Niederbayern

AW: Verzichtserklärung???

Beitrag von Peet! »

Haftpflichtversicherung heißt eigentlich das Zauberwort!
Aber mit Vorsicht zu geniesen, da ihr ja für Reparaturen was bekommt (Kaffeekasse?)
Das Finanzamt ist bei sowas gleich dabei, also seit Wachsam und macht euch richtig kund, dass ihr Abgesichert seit!

gruß Peet
Benutzeravatar
Peet!
Erfahrener Nutzer
Beiträge: 3291
Registriert: Mi 30. Nov 2005, 20:28
Wohnort: Niederbayern

AW: Verzichtserklärung???

Beitrag von Peet! »

@Rocco-Rebound

:super:
Benutzeravatar
thebluelord
Benutzer
Beiträge: 113
Registriert: Do 21. Apr 2005, 18:08
Wohnort: negenborn inner wedemark

AW: Verzichtserklärung???

Beitrag von thebluelord »

gut zu wissen. dann werd ich mal meine mitmieter anhauen das nur noch an eigenen fahrzeugen geschraubt wird und nur hilfestellungen gegeben werden. für die zeit in der das fahrzeug in der scheune steht wird eine gebühr erhoben. trotzdem bräuchte ich noch eine art verzichtserklärung. die bühne zum beispiel haben wir selber aufgebaut (fundament) und hat keinen tüv (sowas brauchen wir auch nicht da es nicht gewerblich ist und diese nur privat genutz wird) und falls nun was passiert (gott bewahre) das ich auf der sicheren seite bin. eine erklärung die nach betreten der scheune in kraft tritt.

das schild "betreten auf eigene gefahr" hängt schon aber ob das ausreicht?

reicht es aus wenn ich selber eine verzichtserklärung aufsetze?
es wär nur gut zu wissen was da rein muss damit mir keiner nen strick draus drehen kann.

mfg sven
Benutzeravatar
Peet!
Erfahrener Nutzer
Beiträge: 3291
Registriert: Mi 30. Nov 2005, 20:28
Wohnort: Niederbayern

AW: Verzichtserklärung???

Beitrag von Peet! »

Das Schild "Betreten auf eigene Gefahr" befreit dich nicht von deiner Haftung!

Frag am besten einen Notar oder Anwalt deines Vertrauens, der klärt dich auf!
Benutzeravatar
kogafreund
Benutzer
Beiträge: 995
Registriert: Sa 23. Okt 2004, 14:41

AW: Verzichtserklärung???

Beitrag von kogafreund »

thebluelord hat geschrieben:....das ich auf der sicheren seite bin. eine erklärung die nach betreten der scheune in kraft tritt.

das schild "betreten auf eigene gefahr" hängt schon aber ob das ausreicht?

reicht es aus wenn ich selber eine verzichtserklärung aufsetze?
es wär nur gut zu wissen was da rein muss damit mir keiner nen strick draus drehen kann.
Den Strick drehst Du Dir im Zweifel selber:
Im Schadensfall können zivil- und strafrechtliche Rechtsfolgen (z.B. fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB u. § 823 BGB) eintreten.
Es ist ein Irrglaube, daß diese Folgen ohne weiteres zur Disposition stehen, d.h. die Beteiligten können (sehr oft) nicht entscheiden,
ob diese Rechtsfolgen nun eintreten sollen oder nicht.
Ein - wie auch immer - vereinbarter "Verzicht" kann deshalb wirkungslos sein.
Das kann sehr teuer werden.
Ich rate deshalb, anwaltlichen Rat einzuholen (insbesondere bezgl. der "halbgewerblichen" Nutzung).
Daß eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden sollte, versteht sich von selbst.
Scirocco 2 GT, EZ 4/1986, flashsilber, schön tief u. 32er Raid-Lederlenkrad mit ohne Servo :hihi:[SIGPIC][/SIGPIC]
Antworten