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Monk hat geschrieben:...Manche rasen auf der Autobahn als ob sie alleine unterwegs wären und nur Sch....e im Kopf haben.
Wenn der Strassenverlauf auch nur eine leichte Biegung hat sieht man diese Bekloppten erst wenn es schon fast zu spät ist...
Da hast du Recht!
Und wieder anderen Autofahrern sollte man mal erklären, daß die Spiegel im Auto nicht nur zur Auffrischung des Make-Up da sind, sondern durchaus auch zur Beobachtung des übrigen Verkehrs dienlich sein können.
Zum Beispiel, könnte man mit einem Blick in die Spiegel vor dem Spurwechsel überprüfen, ob das denn auch ohne Gefahr für einen selbst und andere möglich ist.
Verkehrbeobachtung ist das A und O . Und bevor man im Leben eine Entscheidung trifft, muss man erstmal Informationen einholen (im Spiegel den rückwärtigen Verkehr beobachten und Seitenblick blabla) .
ABER :
mit dem Fehlverhalten anderer ist jederzeit zu rechnen. Wer sich mit hoher Geschwindigkeit vorausfahrenden Fahrzeugen nähert, MUSS damit rechnen das einer ausschert. Egal ob er das darf oder nicht.
Und deswegen ist IMMER eine angepasste Geschwindigkeit erforderlich, um das Fehlverhalten anderer kompensieren zu können.
Unfälle sind grundsätzlich zu vermeiden.
Natürlich muss immer mit dem Fehlverhalten anderer gerechnet werden.
Nur ist das schlicht und ergreifend nicht möglich... leider.
Dann dürfte man, um bei dem Beispiel zu bleiben, NIE überholen.
Theoretisch könnte IMMER irgendein Blindgänger plötzlich ausscheren.
Genauso ist es mit Fußgängern.
Laut Gesetz, muss man jederzeit rechtzeitig anhalten können.
Das heißt, sobald Fußgänger neben der Straße gehen, ist Schrittgeschwindigkeit angesagt!?
Schließlich könnte jederzeit einer auf die Straße springen.
Wenn man ehrlich ist, könnte jeder von uns in eine Situation geraten, wo er einfach nicht mehr reagieren kann.
Als Autofahrer steht man immer mit einem Fuß im Gefängnis, sobald man das Auto aus der Garage fährt.
Zitat : Das heißt, sobald Fußgänger neben der Straße gehen, ist Schrittgeschwindigkeit angesagt!?
Tja, das kommt drauf an wer es ist. Bei Kleinkindern, Alten und Behinderten ist bremsbereitschaft angesagt, nötigenfalls sogar anhalten.
Bei Verkehrsteilnehmern von denen man verkehrsgerechtes Verhalten erwarten kann gilt der Vertrauensgrundsatz (google hilft bestimmt weiter) .
Abgesehen davon nimmst Du es als Kraftfahrer billigend in Kauf das Andere durch Dich oder dein Fahrzeug geschädigt oder gar getötet werden könnten.
Deswegen Zitat:
Als Autofahrer steht man immer mit einem Fuß im Gefängnis, sobald man das Auto aus der Garage fährt.
Könnte man noch ergänzen: mit dem anderen im Krankenhaus und mit dem dritten auf dem Friedhof.
Zitat : Das heißt, sobald Fußgänger neben der Straße gehen, ist Schrittgeschwindigkeit angesagt!?
Tja, das kommt drauf an wer es ist. Bei Kleinkindern, Alten und Behinderten ist bremsbereitschaft angesagt, nötigenfalls sogar anhalten...
Bei Kindern und anderen auffälligen Fußgängern gilt natürlich besondere Vorsicht und ist eventuell auch ein Verringern der Geschwindigkeit angesagt.
Ich wollte damit eigentlich auch nur sagen, daß man eben nie mit allem rechnen kann, so aufmerksam man auch ist.
Ganz klare Sache, Gefährdung des Straßenverkehrs(§315c StGB), wobei das schon eher in Richtung gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr(§315b StGB - höhere Strafandrohung) geht. Wenn Du Kennzeichen, Zeit und Ort hast, mache eine Anzeige.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)