hallo zusammen,
hat jemand von euch erfahrung, wie man gegen die lange wartezeit vorhgehen kann?
im vetrag steht, dass der unverbindliche liefertermin nicht um 6 wochen überschritten werden darf. hat jemand damit erfahrung, wenn die frist vom händler überzogen wurde??? wie kann ich reagieren??? welche möglichkeiten habe ich??
hoffe auf eure erfahrung, da ich nicht der einzige bin, der so hingehalten wird!!!!!!
zu lange Wartezeit-> Schadensersatz??
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- camel-mac
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AW: zu langea Wartezeit-> Schadensersatz??
wann hast du bestellt? was für ein Termin steht im Vertrag? Noch wichtiger welcher Termin in der Auftragsbestätigung !!!
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AW: zu langea Wartezeit-> Schadensersatz??
bestellt: 06.04.09
übergabe: ende juli -laut vertrag-
nun habe ich erfahren...
bautermin: kw 35
übergabe: offen, sicher kw38 bis kw40
abholung in wob
übergabe: ende juli -laut vertrag-
nun habe ich erfahren...
bautermin: kw 35
übergabe: offen, sicher kw38 bis kw40
abholung in wob
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AW: zu lange Wartezeit-> Schadensersatz??
ich geb dir nen tipp: mach die WOB-Abholung raus und hols bei deinem händler ab. das verkürzt deine wartezeit um bis zu 8 wochen. Weil in WOB alles total überfüllt ist kommen die mit ausliefern nich mehr nach. und da stehen die autos eben in schlange um zu ihrem herrchen zu kommen (oder frauchen^^).
bestell WOB ab und hol ihn beim händler...
bestell WOB ab und hol ihn beim händler...
AW: zu langea Wartezeit-> Schadensersatz??
tröste dich :) ich habe 8 Tage später bestellt und meiner wird erst 37. KW gebautsmartiiii hat geschrieben:bestellt: 06.04.09
übergabe: ende juli -laut vertrag-
nun habe ich erfahren...
bautermin: kw 35
übergabe: offen, sicher kw38 bis kw40
abholung in wob

Zu der Sache mit der Abholung weiß ich nur, das es kaum bis keinen Unterschied macht. Außerdem sollte man so eine Abholung in WOB doch schon mal erlebt haben ;)
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AW: zu lange Wartezeit-> Schadensersatz??
Hi,
wichtig wäre ob du lt. Vertrag deinen unverbindlichen Liefertermin in der Bestellung meinst oder ob dir ende Juli in der AB bestätigt wurde?
Gruß
Dom
wichtig wäre ob du lt. Vertrag deinen unverbindlichen Liefertermin in der Bestellung meinst oder ob dir ende Juli in der AB bestätigt wurde?
Gruß
Dom
- markus_86
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AW: zu lange Wartezeit-> Schadensersatz??
smartiiii hat geschrieben:im vetrag steht, dass der unverbindliche liefertermin nicht um 6 wochen überschritten werden darf.
ich glaub in dem satz ist das wort "Unverbindlich" ein sehr großes probelm, da sind dann die 6 wochen auch nicht mehr relevant.
ach ja wenn du jetz wenigstens schon weist wann er gebaut wird und in welcher kw abholung ist kannst aus die abholwoche noch mal 2-3 wochen draufpacken, war zumindest bei mir so. ist zwar traurig aber wahr, dafür is umso schöner wenn du irgenwann tatsächlich vor deinem neuen Schmuckstück stehst. :)
AW: zu lange Wartezeit-> Schadensersatz??
Ich denke auch, Vorfreude ist die schönste Freudemarkus_86 hat geschrieben:ach ja wenn du jetz wenigstens schon weist wann er gebaut wird und in welcher kw abholung ist kannst aus die abholwoche noch mal 2-3 wochen draufpacken, war zumindest bei mir so. ist zwar traurig aber wahr, dafür is umso schöner wenn du irgenwann tatsächlich vor deinem neuen Schmuckstück stehst. :)

Also Kopf hoch...die Zeit wird schon rum gehen.