zu lange Wartezeit-> Schadensersatz??

Alles zum neuen Scirocco.
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smartiiii
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zu lange Wartezeit-> Schadensersatz??

Beitrag von smartiiii »

hallo zusammen,
hat jemand von euch erfahrung, wie man gegen die lange wartezeit vorhgehen kann?

im vetrag steht, dass der unverbindliche liefertermin nicht um 6 wochen überschritten werden darf. hat jemand damit erfahrung, wenn die frist vom händler überzogen wurde??? wie kann ich reagieren??? welche möglichkeiten habe ich??

hoffe auf eure erfahrung, da ich nicht der einzige bin, der so hingehalten wird!!!!!!
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camel-mac
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AW: zu langea Wartezeit-> Schadensersatz??

Beitrag von camel-mac »

wann hast du bestellt? was für ein Termin steht im Vertrag? Noch wichtiger welcher Termin in der Auftragsbestätigung !!!
smartiiii
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AW: zu langea Wartezeit-> Schadensersatz??

Beitrag von smartiiii »

bestellt: 06.04.09
übergabe: ende juli -laut vertrag-

nun habe ich erfahren...

bautermin: kw 35
übergabe: offen, sicher kw38 bis kw40

abholung in wob
C00per
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AW: zu lange Wartezeit-> Schadensersatz??

Beitrag von C00per »

ich geb dir nen tipp: mach die WOB-Abholung raus und hols bei deinem händler ab. das verkürzt deine wartezeit um bis zu 8 wochen. Weil in WOB alles total überfüllt ist kommen die mit ausliefern nich mehr nach. und da stehen die autos eben in schlange um zu ihrem herrchen zu kommen (oder frauchen^^).
bestell WOB ab und hol ihn beim händler...
Dark09

AW: zu langea Wartezeit-> Schadensersatz??

Beitrag von Dark09 »

smartiiii hat geschrieben:bestellt: 06.04.09
übergabe: ende juli -laut vertrag-

nun habe ich erfahren...

bautermin: kw 35
übergabe: offen, sicher kw38 bis kw40

abholung in wob
tröste dich :) ich habe 8 Tage später bestellt und meiner wird erst 37. KW gebaut :cry:
Zu der Sache mit der Abholung weiß ich nur, das es kaum bis keinen Unterschied macht. Außerdem sollte man so eine Abholung in WOB doch schon mal erlebt haben ;)
Dom
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AW: zu lange Wartezeit-> Schadensersatz??

Beitrag von Dom »

Hi,

wichtig wäre ob du lt. Vertrag deinen unverbindlichen Liefertermin in der Bestellung meinst oder ob dir ende Juli in der AB bestätigt wurde?

Gruß
Dom
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markus_86
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AW: zu lange Wartezeit-> Schadensersatz??

Beitrag von markus_86 »

smartiiii hat geschrieben:im vetrag steht, dass der unverbindliche liefertermin nicht um 6 wochen überschritten werden darf.

ich glaub in dem satz ist das wort "Unverbindlich" ein sehr großes probelm, da sind dann die 6 wochen auch nicht mehr relevant.

ach ja wenn du jetz wenigstens schon weist wann er gebaut wird und in welcher kw abholung ist kannst aus die abholwoche noch mal 2-3 wochen draufpacken, war zumindest bei mir so. ist zwar traurig aber wahr, dafür is umso schöner wenn du irgenwann tatsächlich vor deinem neuen Schmuckstück stehst. :)
Dark09

AW: zu lange Wartezeit-> Schadensersatz??

Beitrag von Dark09 »

markus_86 hat geschrieben:ach ja wenn du jetz wenigstens schon weist wann er gebaut wird und in welcher kw abholung ist kannst aus die abholwoche noch mal 2-3 wochen draufpacken, war zumindest bei mir so. ist zwar traurig aber wahr, dafür is umso schöner wenn du irgenwann tatsächlich vor deinem neuen Schmuckstück stehst. :)
Ich denke auch, Vorfreude ist die schönste Freude :-) )
Also Kopf hoch...die Zeit wird schon rum gehen.
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