Hier muss eben zwischen Verschleißgrenzen welche ein gewinnorientiertes und auf "Vorsicht getrimmtes" Unternehmen angibt und der technischen Verschleißgrenze differenziert werden. I.d.R. gilt: Verschleißgrenze laut FzG-Hst. + ein Satz Beläge = tech. Verschleißgrenze.Sven hat geschrieben:Ja, und das Profil abgefahrener Reifen kann man auch mal eben mit den Taschenmesser nachschnitzen, solange man das Gewebe noch nicht durchscheinen sieht.
Verschleißgrenzen sind keine unverbindlichen Angaben... sondern - wie der Name schon sagt - Grenzen, die nicht unterschritten werden dürfen, weil im Extremfall eventuell keine ausreichende Festigkeit der Bauteile mehr gegeben ist. Daß man Riefen in Scheiben, die noch eine ausreichende Stärke haben, eventuell durch Abdrehen der Scheiben entfernen kann, dagegen sage ich nichts.
Obwohl ich auch in dem Fall zu Neuteilen greifen würde.
(natürlich ohne Gewähr)
Zum Reifen nachschneiden solltest du allerdings kein Taschenmesser nehmen sollen ein Nachschneidegerät wie es jede bessere Werkstatt hat. Und entsprechende Vorschriften beachten, z.B. hier zu lesen:
http://www.conti-online.com/generator/w ... den_de.pdf
Ironie sehe ich hier nicht...