Es gibt ja auch Ausnahmen...
Anwohner dürfen ihre Waffe behalten
Anwohner und Gewerbetreibende können zwar ihre Waffen behalten, müssen diese in der Verbotszone aber besonders sichern, etwa durch eine feste Verpackung – sie dürfen nicht „zugriffsbereit“ sein. Das gilt auch für Bürger, die im Auto oder Bus über die Reeperbahn fahren. Die Verordnung regelt sogar, dass Messer in der Außengastronomie erlaubt sein dürfen.
