Pendlerpauschale auch für Azubis?

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88er_GTX
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Pendlerpauschale auch für Azubis?

Beitrag von 88er_GTX »

Haben Azubis auch Chancen auf die Pendlerpauschale?
Ich zahl ja als Auszubildender keine Lohnsteuer...

Würde sich bei mir halt schon rechnen, da ich täglich 35km (Einfach) zur Arbeit fahre.

Kennt sich hier jemand einigermaßen damit aus?
Gruss Moritz :wink:
[CENTER]92er GT 2, KW-Gewinde, Ronal Turbo
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Viktor70
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AW: Pendlerpauschale auch für Azubis?

Beitrag von Viktor70 »

Moin,

wenn Du keine Lohnsteuer zahlst kannst Du auch nichts geltend machen.

Siehe u.a. hier

KLICK

Grüße

Viktor
Scirocco GT, Bj. 88, 1.6L RE, 53 KW/72 PS und TwinTec zur Reduzierung meiner Steuerlast. <<- im Winterschlaf
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scirocco_dave
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AW: Pendlerpauschale auch für Azubis?

Beitrag von scirocco_dave »

Ist nicht direkt richtig so.

Es stimmt zwar, dass du, wenn du keine Lohnsteuer zahlst auch nichts zurückbekommst, ABER:

mach eine Einkommensteuererklärung am Anfang des Jahres für das Jahr zuvor und gib diese ab. Da kommen alle Werbungskosten usw. rein.

Wenn du dann Bruttojahreslohn - die Werbungskosten rechnest und was negatives rauskommt, wird es vorgetragen, ist der sogenannte Verlustvortrag. Den musst du aber jedes Jahr neu vortragen lassen, sonst verfällt er. Dann kannst du das immer vortragen lassen und wenn du dann Steuer zahlst, dann kannst du das anrechnen lassen... Wenn du ankreuzt, dass du das mit Öffentlichen gefahren bist, legst du die Belege bei, und bekommst dann "nur" den Betrag...

Rechnes dir also vorher aus, wenn du keinen Verlust rausbekommst, lohnt sich der Aufwand mit der Steuererklärung eh nicht....

Zu Werbungskosten zählt alles, was du zahlst um arbeiten zu können, grob gesagt. Aber es darf ausschließlich für die Arbeit zu gebrauchen zu sein. Also Anzug is nicht, den kannste auch privat nutzen...

Muss auch alles belegt werden. Andernfalls hast du ne Pauschale für die WK i.H.v. ca. 900 Euro. Was drüber ist muss belegt werden, drunter isses wurscht...
Ach ja, und die neue Pendlerpauschale gilt (jetzt wieder) ab dem ersten Kilometer...

Ein kleines Rechenbeispiel:
Bruttojahreslohn (September-Dezember) ist 2000 Euro
Werbungskosten hast du die Pauschale von 900 Euro (dann lohnt sich die Arbeit nicht) oder du kannst belegen, dass du mehr Werbungskosten hast. 35km*(4Monate*25 Tage)*0,30€ = 1.050€ (Die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte sind rein privat veranlasst, aber als sog. Härteausgleich gibts die Pendlerpauschale. Es zählen nur die einfachen Fahrten.)
Dann hast du angenommenerweise noch Ausgaben für Büromaterial i.H.v. 500€ und kaufst dir für 1000 Euro ein Notebook, dass du für die Ausbildung brauchst. (die rechnen dir davon 50% für die Ausbildung an, weil sie sagen, den kannst du auch so nutzen, also 500€ nochmal.) sind insgesamt 2.050€. Da lohnt sich der Aufwand, kannste 50€ vortragen lassen. Bzw. ob sichs wegen 50 € lohnt, ist dir überlassen...
Gruß
scirocco_dave :wink:

'91er GTII
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