Scirocco verkauft - Problem, Verkäufer beschwert sich

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
Sciro666
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AW: Scirocco verkauft - Problem, Verkäufer beschwert sich

Beitrag von Sciro666 »

Sachen gibt´s :-)
Scirocco III 2.0 TSi
DSG :cop:
:wink:
All Eyez on me
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Beitrag von All Eyez on me »

Thommy hat geschrieben:War der im Sciroccoforum zum Verkauf eingestellt?
Einen Passat Variant bekommt man doch recht gut los - oder irre ich da?
Eigentlich hätte ich so ein Audowagen gerne gehabt - aber nun ist mein Polo geschweißt und ich werd ihn behalten...


MfG Thommy
Nee war er nicht, dacht enicht daß hier sonderlich Interesse besteht. zumal ich das Ding auch nicht verschenken kann. (Ist nämlich nicht meiner).

Für´s Forum kann ich da zwar nen anderen Preis machen als draußen auf Autoscout oder so, aber da sind jetzt noch einige Neuteile dazugekommen und alles soweit sonst immer bei VAG gemacht worden (scheckheftbelegbar + einiges an Rechnungen). Da muß schon ein gewisser Festbetrag her...ist ja wie gesagt nicht mein Auto und somit auch nicht mein Geld...

Wenn jemand also Interesse hat, PN an mich! :-)
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BremerRocco
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Beitrag von BremerRocco »

Lass dich nicht verarschen, hatte auch mal wen der das bei mir versucht hat und zwar hat sich der Kerl meinen Corsa A angesehen komplett von oben bis unten jede Stelle und auch den Zahnriemen. Mängel waren bekannt (Radlager) auch vermerkt der Rest war wie besehen und Probegefahren! Nach ca. 3 Stunden ruft mich der Kerl an ihm sei der Zahnriemen gerissen und er möchte das Geld zurück und ich soll das Auto abholen? Ich so WAS ist los?...
Hab dem Typen erzählt das es mir zwar leid tut aber er hat sich alles angesehen und beim Riemen steckt man eh nie drinne vor allem nicht beim fast 20 Jahre alten Auto (wobei er wohl eher Geld zurück haben wollte, denke nich das was mit dem Riemen war). Dann hab ich ihm mal freundlich darauf hingewiesen was im Kaufvertrag steht und dann meinte er, er würde sich auch mir 200 Euro zufrieden geben und davon inner Werkstatt sich einen neuen Zahnriemen rauf machen lassen! Dann wurde mir das zu blöd und habe ihn gebeten wenn er den Kaufvertrag nicht versteht sich weiteres an meinen Anwalt zu wenden. Seit dem war Ruhe! Also locker bleiben! Und das Theater war bei einem Auto was er für 300 Euro gekauft hat! :crazy:
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JÖRGFRITZ GIFHORN 38524
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Beitrag von JÖRGFRITZ GIFHORN 38524 »

Aua was man hier liest

Sind derartige Formulierungen nicht enthalten, Dann gilt im Grunde das EU-Recht, welches eine 24 Monatige Garantie vorschreibt.für Händler Ja ..........Privat ...Nein

Ja natürlich Ein Privatmann verkauft ein Auto 20 Jahre alt .Ist doch klar mit Neu wert Garantie Alles ist neu

Spaß bei Seite Ein Zahnriemen ist ein Verschleiß Teil , das Getriebe sei Undicht und ein Ventil würde lecken. Und an der Servolenkung wär auch was undicht.

Alles Verschleiß

Grobe Mängel kann ich da nicht Sehen

Sein Problem....... Kann man alles bei der Besichtigung Sehen

Wenn man keine Ahnung Hat gibt es Beim TÜV eine Untersuchungscheck ........33 Euro
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US Scirocco 1.mit Klima .........Sciroccokartei Kartei 1 = Nr. 675

SCIROCCO GT 2.Original Sciroccokartei Kartei 2 = Nr. 1160

Danke

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Eugen
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Beitrag von Eugen »

Jo, dann informier dich mal. Ich kann es echt nicht haben, dass man hier ständig blöd angemacht wird. Die Garantiepassage ist mittlerweile sogar ins deutsche Gesetz übernommen worden.
Die Garantie auf gebrauchte Sachen beträgt übrigens 12 Monate, 24 war wohl ein Fehler von mir.
[SIGPIC][/SIGPIC]
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Sven
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AW: Scirocco verkauft - Problem, Verkäufer beschwert sich

Beitrag von Sven »

EU-Gesetze haben mit gesundem Menschenverstand eben leider oftmals wenig gemeinsam.
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JÖRGFRITZ GIFHORN 38524
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Beitrag von JÖRGFRITZ GIFHORN 38524 »

Eugen hat geschrieben:Jo, dann informier dich mal. Ich kann es echt nicht haben, dass man hier ständig blöd angemacht wird. Die Garantiepassage ist mittlerweile sogar ins deutsche Gesetz übernommen worden.
Die Garantie auf gebrauchte Sachen beträgt übrigens 12 Monate, 24 war wohl ein Fehler von mir.


Händler oder Privatmann – wichtig für Gewährleistung
Vor Abschluss eines Kaufvertrages sollten Sie immer eine ausführliche Probefahrt machen. Prüfen Sie außerdem die Personalien des Verkäufers und sein Rechtsverhältnis zum Auto. Bei Gebrauchtwagen gilt seit dem 1. Januar 2002 eine Mindest-Gewährleistung von einem Jahr, wenn ein Verbraucher von einem Händler kauft. Anders liegt der Fall beim Kauf von Privat. Wer sein gebrauchtes Auto aus zweiter Hand erwirbt, muss mit offenen und versteckten Mängeln rechnen. Hier kann die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen werden. Das Risiko liegt dann beim Käufer. Den meisten Händlern ist es natürlich ganz und gar nicht recht, auch bei gebrauchten Kraftfahrzeugen für etwaige Fehler ein Jahr gerade zu stehen. Deswegen sind zuletzt immer wieder Umgehungsversuche aufgetaucht.

http://www.extrem-auto.de/autorecht/kau ... fragen.htm
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Sven
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Beitrag von Sven »

JÖRGFRITZ GIFHORN 38524 hat geschrieben:Händler oder Privatmann – wichtig für Gewährleistung
Vor Abschluss eines Kaufvertrages sollten Sie immer eine ausführliche Probefahrt machen. Prüfen Sie außerdem die Personalien des Verkäufers und sein Rechtsverhältnis zum Auto. Bei Gebrauchtwagen gilt seit dem 1. Januar 2002 eine Mindest-Gewährleistung von einem Jahr, wenn ein Verbraucher von einem Händler kauft. Anders liegt der Fall beim Kauf von Privat. Wer sein gebrauchtes Auto aus zweiter Hand erwirbt, muss mit offenen und versteckten Mängeln rechnen. Hier kann die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen werden. Das Risiko liegt dann beim Käufer. Den meisten Händlern ist es natürlich ganz und gar nicht recht, auch bei gebrauchten Kraftfahrzeugen für etwaige Fehler ein Jahr gerade zu stehen. Deswegen sind zuletzt immer wieder Umgehungsversuche aufgetaucht.

http://www.extrem-auto.de/autorecht/kau ... fragen.htm
Du hast es ja gerade noch einmal bestätigt.
Die Gewährleistung kann vom Privat-Verkäufer vertraglich ausgeschlossen werden.
In den meisten aktuellen Vordrucken ist das auch schon dementsprechend formuliert.
Der Ausschluß der Gewährleistung muss aber auf jeden Fall im Vertrag stehen.

Im Gegensatz dazu, kann ein Händler die Gewährleistung gar nicht verweigern, selbst wenn er das in seinem Vertrag ausdrücklich stehen hat.
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Tempest
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Beitrag von Tempest »

Hier kann die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen werden. Das Risiko liegt dann beim Käufer.
Genau das ist der magische Satz. Wenn dieser nicht erscheint, gilt das (in der Tat sehr fragwürdige, weil völlig realitätsfremde - aber das ist nichts Neues bei den Herren in Brüssel) EU-Gesetz, wie Eugen es wiedergegeben hat.

Tempest
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Kar98
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AW: Scirocco verkauft - Problem, Verkäufer beschwert sich

Beitrag von Kar98 »

Richtig. "Unter Ausschluss von Gewährleistung", und die Kiste ist zu.

Siehe auch hier http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 10,00.html
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