el loco rocco2124 hat geschrieben:....bin auch zum anwalt!
den kannste dir sparen,wenns noch is wie damals,mußt du bei arbeitsrecht immer selber zahlen (so wars bei mir auch )...
Das stimmt nicht ganz !

Richtig ist, daß beim Arbeitsgericht im ersten Rechtszug jede Partei ihre Kosten selber trägt (unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, § 12 ArbGG).
Hier hilft aber - wie beschrieben - die Prozeßkostenhilfe:
Die Staatskasse trägt die Kosten des "mittellosen" bzw. geringverdienenden Klägers/Beklagten (§§ 114 ZPO ff.).
Dafür braucht man nicht zur Innung (dort sitzen - pardon - ohnehin meistens eher wenig motivierte Juristen,
weil die ihr Geld sowieso von woanders kriegen...

). PKH-Antrag kann jeder Anwalt bei Gericht einreichen.
Zur Nichtzahlung von Sozialversicherungsabgaben durch den Arbeitgeber: Die beste Rechtskenntnis nützt hier gar nichts !
Führt der Arbeitgeber die (von ihm einbehaltenen !) Beiträge nicht ab, steht er mit einem Bein im Knast.
Das gilt auch für den Fall, daß der Arbeitgeber Leute beschäftigt, obwohl er weiß, daß er diese nicht wird bezahlen können.
Es ist nicht so, daß immer ein toller Anwalt kommen muß und alle rausboxt. Das gibt es nur im Fernsehen !
Manchmal ist der Tatbestand einfach klar, und dann kommt - wie im Gesetz vorgesehen - ganz unbarmherzig die Rechtsfolge...