dirk1309 hat geschrieben:Hat keiner nen Plan???
Leider nicht von GB nach D, sondern nur von D nach GB
Soweit kann ich Dir aber sagen:
Ausfuhr aus GB bedarf keiner speziellen Nummernschilder (wie z.B. in D), die gibt´s hier nicht. Beim Kauf eines Autos hier in GB unterschreiben beide Parteien die V5 (sowas wie ein Fahrzeugbrief), den einen Teil behält der Verkäufer (schickt diesen an die Behörde, DVLA, zur Ab-/Ummeldung), den anderen Teil der Käufer. Die Kennzeichen bleiben am Fahrzeug dran, die braucht man nicht bei der Ab-/Ummeldung mit abzugeben. Somit kannst Du schon mal fahren und fällst nicht auf. Wenn das Fahrzeug noch ein paar Monate Kfz-Steuer sowie MOT (englischer TÜV) drauf hat, gelten die weiterhin nach dem Verkauf, der Käufer kommt in den genuss der restlichen Kfz-Steuer- und MOT-Restzeit. Somit hat das Fahrzeug Kfz-Steuern, MOT und kann somit legal gefahren werden. Fast, denn dann gibt´s noch die Versicherung. Diese wirst Du nur in D abschließen können (Du wohnst nicht in GB, Ausfuhrversicherungen wie in D gibt´s hier nicht).
Einmal in D müsstest Du auch ohne weiter aufzufallen und auch legal nach Hause fahren können. Danach solltest Du aber mit Sachen, die für den deutschen TÜV wichtig sind, anfangen, bevor das Fahrzeug wieder auf deutschen Straßen fährt, wie z.B. Scheinwerfer umbauen, NSL (wenn hinten keine 2 verbaut sind) richtig einbauen (falls vom deutschen TÜV gefordert, weiß ich so nicht, hier in GB ist dies aber ab 1980 erforderlich).
Hoffe, dass das etwas weiterhilft.
Tempest