Thommy hat geschrieben:Ahoi,
jetzt komm ich wieder mit halbherzigen Informationen ohne Quellenangabe
ich habe irgendwo im Internet gelesen, dass diese 22€ Grenze auf 150€ angehoben worden ist.
Somit bezahlt man keinen EUZoll für Dinge unter 150€ sondern nur noch 19% Mehrwertsteuer.
MfG Thommy
Ist aber soweit korrekt:
Beim der Wareneinfuhr aus einem Drittland (z. B. hier USA) fallen grundsätzlich Zoll, Einfuhrumsatzsteuer (7 % oder 19 %) und gegebenenfalls besondere Verbrauchsteuern (z. B. bei Alkohol oder Zigaretten) an.
Ausnahmen gibt es bei Kaufgeschäften nur für Waren mit geringem Wert, d. h. es werden keine Einfuhrabgaben (Zoll, EUSt) erhoben, wenn der Gesamtwert der Sendung nicht mehr als 22,- € beträgt.
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 erhöht sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.
Von dieser Befreiung sind alkoholische Erzeugnisse, Parfüms und Eau de Toilette sowie Tabak und Tabakwaren ausgeschlossen. Kaffee ist von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen, d.h. für Kaffee wird auch innerhalb der 22 Euro-Grenze die Kaffeesteuer erhoben.
Die Höhe des Zollsatzes (hier: Textilien – 12%) richtet sich nach der Einreihung einer Ware in den Zolltarif, wobei jede Ware eine eigene Zolltarifnummer besitzt. Der Zollbetrag, den man zahlen muss, hängt somit vom Zollsatz und vom Zollwert ab.
Für weitere Infos siehe auch:
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/inte ... nethandel2 oder
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/post ... index.html
Dort findet Ihr neben den obigen Infos noch viele weitere Antworten zu Fragen, die im Zusammenhang mit Versandhandel und Postverkehr auftreten können.
Lieben Gruß von
Katharina