eintragungsfrage

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dfe2602
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eintragungsfrage

Beitrag von dfe2602 »

Hallo Leute!
muss ich eigentlich zwangläufig eine einzelabnahme machen lassen wenn ich ein Sprotfahrwerk eingetragen habe und ich andere felgen drauf machen will???
hab in meinem golf ein gewindefahrwerk verbaut (allerdings auf max-höhe geschraubt) und brauche jetzt winterreifen.. hab noch welche auf alus da.. allerdings sind die felgen(7x15) nicht eingetragen.. die reifen 185/55/15 allerdings schon...
muss ich damit also zum tüf und ne einzelabnahme machen lassen? oder darf mein dekramensch das auch eintragen?
92er JH, schwarz, FK-Gewinde, 8+9x15Powertech, Breiter Grill, Hartmann-komplett, Schwarze Blinker u.Scheinis, Streben vorne, bischen Anlage..
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ronin
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AW: eintragungsfrage

Beitrag von ronin »

dfe2602 hat geschrieben:Hallo Leute!
muss ich eigentlich zwangläufig eine einzelabnahme machen lassen wenn ich ein Sprotfahrwerk eingetragen habe und ich andere felgen drauf machen will???
hab in meinem golf ein gewindefahrwerk verbaut (allerdings auf max-höhe geschraubt) und brauche jetzt winterreifen.. hab noch welche auf alus da.. allerdings sind die felgen(7x15) nicht eingetragen.. die reifen 185/55/15 allerdings schon...
muss ich damit also zum tüf und ne einzelabnahme machen lassen? oder darf mein dekramensch das auch eintragen?
Kommt auf die Gutachten des Fahrwerks und der Felgen an. Die Felgen müssen eingetragen werden. Ob das nun dein Dekramann darf oder ob es eine 19.2 wird, die nur der Tüv machen darf, musst du erfragen...
Datt, watt ich hier an spachliche Extravaganz annen Tach am legen bin ist nich assi, datt is die Hochkultur vonne ruhrpöttische Sprache!

KRaft ist doof^^

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abraxas163
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Beitrag von abraxas163 »

Wenn du für die Felgen eine ABE hast und in der ABE die Reifengröße aufgeführt ist dann mußt du die Felgen nicht eintragen lassen --> Im Regelfall werden die ABE-Felgen nur mit eingetragen wenn eine noch nicht eingetragene Reifengröße verwendet wird.
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Maik
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Beitrag von Maik »

abe für felgen gelten nur solange das fahrzeug serienmässig ist,also fahrwerk und co.sollte auch in der abe stehen.
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DocDulittel
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AW: eintragungsfrage

Beitrag von DocDulittel »

Moin,
es müssen also zwei Sachen (Felgen und Fahrwerk in Kombination) eingetragen werden.
Das darf der Dekra Mensch machen.

Hast du auch noch ein Sportlenkrad muss eine 3er Kombination eingetragen werden. Dann ist es so, dass im Westen der TüV und im Osten die Dekra das einträgt.
Das Problem hatte ich selbst, bin mit Lenkrad, Felgen und Fahrwerk zur Dekra. Der Prüfer sagte das er das net darf und ich zum TüV (Nord) fahren soll.
Gruß Michael

Was nützt ein Rennpferd wenn es von einem Esel geritten wird.


Scirocco II GT II, EZ:1990, JH, royalblau metallic,32er Raid, KW Var.2 Gewinde, RH 7,5 x 16, 16V Umbau
Scirocco II GT II, EZ:1992, JH noch absolut original :-))
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