Und normalerweise müßtest du bei den händlerkennzeichen auch buch führen, welches auto bewegt wurde. Ob sich jeder daran hält sei mal dahingestellt aber sollte der polizist n schlechten tag haben, kann der händler durchaus seine zuverlässigkeit und somit seine nummern verlieren.
Außerhalb der saison ein kkz, also bei meiner versicherung ist das auch kein problem, wenn da jemand voll zahlen muss, hat er was falsch gemacht. denn jede versicherung ist froh, wenn sie geld bekommt und läßt sich durchaus auf günstigere varianten ein.
Aber hab ich das richtig verstanden? Youngtimer= 07er nummer oder was hat er?
Wie oft kann man sich Kurzeitkennz. holen?
- Rocco´82
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AW: Wie oft kann man sich Kurzeitkennz. holen?
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[CENTER]83er GT_____________ 82er GL_____________90er GT II[/CENTER]
[CENTER]1.8 mit 112 PS____________1.6 mit 85 PS__________1.8 mit 95 PS
Alltagswagen: Audi 80 Avant Quattro V6 mit 2.6 L
Golf 2 mit Klima und Golf 1 Cabrio[/CENTER]
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- Folterknecht
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Noxin
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AW: Wie oft kann man sich Kurzeitkennz. holen?
Das stimmt. Mich hat tatsächlich mal ein Polizist nach dem "roten Fahrtenbuch" gefragt als ich ein Motorrad überführte und auf der Autobahn gestoppt wurde. Als er meine fragenden Blick sah (hatte noch nie von dem Buch gehört) musste er allerdings selber lachen und hat mich straffrei weiter gelassen...Rocco´82 hat geschrieben:Und normalerweise müßtest du bei den händlerkennzeichen auch buch führen, welches auto bewegt wurde.
92er GT2 II mit ohne Heckspoiler...
- Folterknecht
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AW: Wie oft kann man sich Kurzeitkennz. holen?
hehe :) wie cool
stelle mir gerade vor ... hält an.. wo ist das rote fahrtenbuch....
o.O ????
polizist lacht laut *schenkelklopfer*
man selbst lacht laut mit ....
minuten später ... *tränenwegwisch* .. stille
.... so und nun her mit dem fahrtenbuch !
stelle mir gerade vor ... hält an.. wo ist das rote fahrtenbuch....
o.O ????
polizist lacht laut *schenkelklopfer*
man selbst lacht laut mit ....
minuten später ... *tränenwegwisch* .. stille
.... so und nun her mit dem fahrtenbuch !
...bin dann mal weg
- dfe2602
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AW: Wie oft kann man sich Kurzeitkennz. holen?
rein rechtlich darf man mit kurzzeitkennzeichen garnet zum spass fahren...
Merkblatt Kurzzeitkennzeichen
Merkblatt Kurzzeitkennzeichen nach § 28 StVZO
Sehr geehrter Fahrzeughalter,
bei der Benutzung von Kurzzeitkennzeichen sind folgende Einzelheiten zu beachten:
Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA, GTÜ), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten (z.B. beim Kauf eines stillgelegten Fahrzeuges außerhalb von Stadt und Kreis Aachen) verwendet werden.
Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.
Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.
Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.
Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein müssen nicht zurückgegeben werden.
Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:
Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO (für Kurzzeitkennzeichen)
Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder
Pass mit Meldebestätigung
Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten
Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO.
Merkblatt Kurzzeitkennzeichen
Merkblatt Kurzzeitkennzeichen nach § 28 StVZO
Sehr geehrter Fahrzeughalter,
bei der Benutzung von Kurzzeitkennzeichen sind folgende Einzelheiten zu beachten:
Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA, GTÜ), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten (z.B. beim Kauf eines stillgelegten Fahrzeuges außerhalb von Stadt und Kreis Aachen) verwendet werden.
Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.
Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.
Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.
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Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder
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92er JH, schwarz, FK-Gewinde, 8+9x15Powertech, Breiter Grill, Hartmann-komplett, Schwarze Blinker u.Scheinis, Streben vorne, bischen Anlage..
2008 Deutscher Meister SPL-Classics Leistungsklasse bis 300W mit 142,3 DB
97er golf 3 AFN 20 Jahre GTI-TDI
BMW 523i touring
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