@ Sascha:
Jeden Satz fange ich jetzt nicht an hier auseinanderzupflücken, da ich schon zu einigem hier was geschrieben habe, dass Du scheinbar übersehen hast.
Zur Präambel des 2+4 Vertrages (Was ist das eigentlich für eine Argumentation, einmal nimmt man die Präambel des GG nicht für voll, die Präambel des 2+4 wird aber dann als Grundlage angeführt, sehr seltsam....):
Die Präambel ist ein langer, sehr langer Satz. Wenn man dann mal die Aufzählung unterwegs liegen lässt, bleibt folgendes übrig:
"Die Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Demokratische Republik, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika - MIT DEM ZIEL, die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland zu vereinbaren, SIND wie folgt ÜBEREINGEKOMMEN:"
Man hatte das Ziel, und IST übereingekommen. So, wo ist da jetzt der Raum reinzuinterpretieren, dass da noch was in Sachen Grenzziehung offen ist?
(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.
(2) Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.
(3) Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.
Was ist daran nicht eindeutig?
Kommen wir noch mal zur Grenzfrage :
2 BvR 373/83, Abs. 43a: “Der deutsche Staat ist weder mit der Kapitulation seiner Streitkräfte, der Auflösung der letzten Reichsregierung im Mai 1945 noch durch die Inanspruchnahme der “obersten Gewalt in Bezug auf Deutschland”, einschließlich aller Befugnisse der deutschen Staatsgewalt, durch die vier Hauptsiegermächte am 5. juni 1945 völkerrechtlich erloschen; die Vier Mächte erklärten vielmehr ausdrücklich, daß die Inanspruchnahme dieser Gewalt nicht die Annektierung Deutschlands bewirke. (…) So wurde auch die Regelung von Gebietsfragen, wie der “final delimination of the western frontier of Poland” einer Friedensregelung vorbehalten.”
Folgerung: Die oberste Staatsgewalt in Deutschlandwird immer noch von den Besatzungsmächten in Anspruch genommen und ausgeübt. Das Bundesverfassungsgericht und die Besatzungsmächte erachten die Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stande des 31.12.1937 für gültig
Zum Zeitpunkt des BVerf-Urteils wäre auch nichts anderes möglich gewesen! Hätte man die Innerdeutsche Grenze anerkannt, wäre es das für immer mit der WV gewesen, auf alles was weiter östlich war, hatte man keinen Einfluss und hat man damals deswegen nicht anerkannt. Es gab keinen d-pl-Vertrag, keine 2+4 und so weiter. Das war die Zeit des Ost-West-Konflikts......
Weil Deutschland bis zum heutigen Tag noch keinen Friedensvertrag mit den Alliierten geschlossen hat. Wir leben im Waffenstillstand, nicht im Frieden.
GG Art. 120 Abs. 1: “Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten”
Folgerung: Deutschland ist immer noch ein besetztes Land. Die Besatzungsmächte kontrollieren im Hintergrund immer noch sämtliche politischen Vorgänge in Deutschland.
Bei diesem Käse verweise ich zum einen auf den 2+4 Vertrag, empfehle zum andern den Art 120 ganz zu lesen, hier gehts darum, dass die BesatzungsKosten-Verteilung zwischen Bund und Ländern durch ein Bundesgesetz zu Regeln ist.... Desweiteren im Hinterkopf behalten, dass manches in der Verfassung nicht up-to-date ist. In der Landesverfassung Rheinland-Pfalz gab es vor nicht allzulanger Zeit (90er Jahre) noch die Todesstrafe.....und, hat jemand einen auf dem Stuhl, Schafott oder sonstwo dergleichen gesehen?
Unbedingt mal lesen, es wird glaube ich Zeit....:
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