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Zumindest beim Scirocco darf man das. Allerdings dürfen keine scharfen Kanten entstehen.
Bei den neueren Autos sieht es da wieder komplett anders aus, da oft in den stoßstangen Airbagsensoren und Ähnliches verbaut ist. Da müssen sie dann drann sein.
Falsch gedacht!!!!!!!!!!! Da du durch das demontieren die Länge des Fahrzeuges veränderst musst du natürlch dies Eintragen lassen. Solltest du eine technische Änderung am Fahrzeug ohne Abnahme vornehmen, fährst du ohne Zulassung und Versicherungsschutz, was eine Straftat darstellt!!!!!
...Frauen sind nicht die einzigen, die b..... können!!!:applause::aetsch:[SIGPIC][/SIGPIC]
...muste leider zensiert werden, wegen der "Moralapostel"
Rischtüüsch, hab ich auch mal so vom Tüvler gesagt bekommen, als ich meinen GTI ohne Stoßi da stehn hatte. ( Ich hab derzeit auf ne neue gewartet )
Aber wie immer sieht das warscheinlich eh jeder Tüvler wieder anders
liebe Grüße Baghira
[SIGPIC][/SIGPIC] Versuche niemals eine Katze zu streicheln,die du nicht kennst....
Ich habe es so verstanden daß es vorübergehend sein soll.
Und unser TÜV hat mit sowas absolut keine Probleme. Ist auch in dem Sinne keine technische Änderung sondern nur ein Nichtvorhandensein eines Teils. Solange da nichts ersichtlich ist, daß es dauerhaft verändert werden sollte kann Dir Dir da gar keiner was. Ist wie gesagt wieder mal Ansichtssache des TÜVers....wie so oft.
Aber macht was ihr wollt...es gibt ja doch immer wieder welche die´s besser wissen. War jetzt wohl meine letzte Auskunft diesbezüglich in der Forumsöffentlichkeit. Hab irgendwie keine Lust mehr darauf.... (HINWEIS: Ich bin NICHT sauer oder angepisst oder Ähnliches, falls mir das jetzt wieder mal jemand nachsagen will. Ich hab ledigliche einfach langsam das Interesse verloren ständige Diskussionen hervorzurufen oder mitlesen zu müssen)
Wer wirklich was wissen will ohne das ständige Diskutieren, schreibt mich sowieso schon seit Längerem per PN an.
Für Diskussionen ist doch ein Forum gedacht, oder?
Da kann ich mich ja gleich eingraben und Info's nur noch nach Bitten und Betteln weitergeben...
@Robby:
Gruss Moritz
[CENTER]92er GT 2, KW-Gewinde, Ronal Turbo 79er Golf LS, 1.Hand, 51000km, original mit 70PS und Automat
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[CENTER] [SIGPIC][/SIGPIC] Every Day I See My Dream
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...dann schau mal in eure Zulassung unter Zeile 18-20: Breite, Länge, Höhe!!
Wenn das so unwichtig wäre, warum ist es dort dann eingetragen?? Und warum muss ich ne Tieferlegung eintragen? Oder ne Auspuffanlage????? Weil durch solche Umbauten die technischen Vorgaben verändert wurden, sonst könnte ja jeder bauen was er will: " Ist ja nur Vorübergehen mal Tiefer , mal 100 PS mehr mach ihn mal um ein paar cm kürzer oder schweiße mir n meter für n paar Tage drann!!!
und hier der Beweis:
Wird auf ein Erlöschen der BE erkannt, dann liegt eine Ordnungswidrigkeit, ein Verstoß gegen § 3 FZV für
zulassungspflichtige Fahrzeuge und gegen § 4 FZV für betriebserlaubnispflichtige Fahrzeuge vor. Als Rechtsfolgen sind
hier ein Bußgeld von 50 € und 3 Pkt. vorgesehen.
Die Tathandlung und die tatbestandlichen Voraussetzungen
Ein Erlöschen der BE ist zunächst einmal an eine bestimmte Tathandlung, nämlich das „Ändern“ gebunden.
Änderungen können nur durch:
- Veränderungen an Bauteilen
- Austausch und / oder Hinzufügen von Bauteilen, wobei für die ausgetauschten Bauteile keine Bauartgenehmigung vorliegt
oder - Entfernen von Bauteilen
vorgenommen werden. Die Änderung setzt voraus, dass diese bewusst willentlich und damit vorsätzlich herbeigeführt wird.
Wenn also jemand den Auspuff verliert, liegt keine Änderung i. S. d. § 19 Abs. 2 StVZO vor und damit kein Erlöschen der
BE. Anders, wenn beispielsweise der Mittelschalldämpfer entfernt wird, um einen „kernigeren“ Sound zu
erreichen.
und nochwas dazu:
Die Tathandlung und die tatbestandlichen Voraussetzungen
Ein Erlöschen der BE ist zunächst einmal an eine bestimmte Tathandlung, nämlich das „Ändern“ gebunden.
Änderungen können nur durch:
- Veränderungen an Bauteilen
- Austausch und / oder Hinzufügen von Bauteilen, wobei für die ausgetauschten Bauteile keine Bauartgenehmigung vorliegt oder
- Entfernen von Bauteilen
vorgenommen werden. Die Änderung setzt voraus, dass diese bewusst willentlich und damit vorsätzlich herbeigeführt wird. Wenn also jemand den Auspuff verliert, liegt keine Änderung i. S. d. § 19 Abs. 2 StVZO vor und damit kein Erlöschen der BE. Anders, wenn beispielsweise der Mittelschalldämpfer entfernt wird, um einen „kernigeren“ Sound zu erreichen.
...Frauen sind nicht die einzigen, die b..... können!!!:applause::aetsch:[SIGPIC][/SIGPIC]
...muste leider zensiert werden, wegen der "Moralapostel"