Wie Tief maximal?

Ihr habt ein Problem oder eine technische Frage? Bitte stellt Anleitungen aber in die FAQ!
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Maik
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AW: Wie Tief maximal?

Beitrag von Maik »

anstellen?es ist nunmal so vorgeschrieben,glück für dich wenn die :Rennleitung: das nicht so ernst nimmt,oder nicht gut genug drauf ausgebildet ist....im eifelsfall kann man es ja acuh schnell abbauen und auf a-brett legen...findet die polizei bestimmt noch besser...
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Thommy
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AW: Wie Tief maximal?

Beitrag von Thommy »

rocco-oal hat geschrieben:Theretisch ließe sich doch die Lichtaustrittskante durch Verbau der GT-Scheinwerfer etwas nach oben "korrigieren", sodass man den Rocco tiefer tieferlegen können müsste. :gruebel:
das macht sich bei den letzten Sciroccos leider auch schlecht wegen der LWR.
Bei den GT-Scheinis gab es diese nicht, die müsste man dann umfrickeln. Aus dem Forum hat das glaube ich der ein oder andere schon gemacht - plug&play isses aber leider nicht.

MfG Thommy
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53B
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AW: Wie Tief maximal?

Beitrag von 53B »

Oder das Fahrzeug exportieren und importieren. Damit wäre dann die Geschichte mit den 50mm auch gegessen. Gibts nur in Deutschland und innerhalb der EU absolut belanglos.
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88er_GTX
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AW: Wie Tief maximal?

Beitrag von 88er_GTX »

Es gibt kaum Grenzen, wie tief...

Man muss halt nur den passenden Prüfer haben oder finden...

Mein Kennzeichen war auf 16cm, Scheinwerferunterkante auf 45cm, Prüfer hats nicht interessiert.
Gruss Moritz :wink:
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GTX
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AW: Wie Tief maximal?

Beitrag von GTX »

Cool, hast du den auch immer auf dem Beifahrersitz sitzen? Was kostet der so monatlich? :hihi:
Gruß Sebastian
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Schiragi
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AW: Wie Tief maximal?

Beitrag von Schiragi »

Also ich habe einen 92er und habe gerade mal 3cm zum querlenker. mein kennzeichen ist noch an der original stelle und die scheinwerfer sind bestimmt unter 50cm. habe da aber nie probleme mit bekommen und er läuft jetzt schon 5 jahre so. TÜV und oder Abnahme wa überhaupt kein problem.
einfach einbauen das nix schleift, zum TÜV und dann wird das schon...
92èr Scirocco GT2 mit 16V PL und er läuft!:auto:

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hadef
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AW: Wie Tief maximal?

Beitrag von hadef »

hab mich neulich mal von nem tüver aufklären lassen. das mit dem hindernis is ne richtlinie, die natürlich die meisten tüver einhalten (eigentlich sollen es alle). das einzigste, was gesetzlich geregelt is, is ein böschungswinkel vorne und hinten.
kennzeichen und licht hat natürlich auch seine mindesthöhe.
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53B
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AW: Wie Tief maximal?

Beitrag von 53B »

Die Tief- und Parkhaustauglichkeit wird wohl gemeint sein. :hihi:
Staatsfeind Nr.1
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AW: Wie Tief maximal?

Beitrag von Staatsfeind Nr.1 »

es ist immer im ermessen des prüfers...warum gibt es dann überhaupt freigegebene fahrwerke mit einem tiefgang über 80mm???
Grüße aus Schleswig-Holstein :wink:

Scirocco 2 GT2,LC6V,95PS,Fächerkrümmer,Nockenwelle,bearbeiteter Zylinderkopf,70mm Tieferlegung,Vorn 7x14" ET 15 mit 185/50 R14,hinten 8x14" ET 25 mit 195/45 R14,elektrische Fensterheber,ZV,Weiße Rückleuchten,GT Scheinwerfern,Friedrich Motorsport ESD,weiße Tachofolien,30er Sportlenkrad,Scirocco Schriftzug im Seitenspiegel,Lederausstattung,Sitzheizung
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GTX
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AW: Wie Tief maximal?

Beitrag von GTX »

Eine illegale Eintragung bleibt trotzdem eine illegale Eintragung und ist am Ende dein Problem wenn die Versicherung nicht zahlt.
Auch wenn an den meisten Autos hier irgendwas nicht ganz 100% ist, sollte man das wissen.
Gruß Sebastian
Corrado 60 + Volvo 945 Turbo

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