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Mmaurer hat geschrieben:Das grösste Verbrechen hab ich ja noch gar nicht erwähnt, und zwar hat der Mann meinen Rocco einen alten Rosthaufen genannt.Heul.
Dabei hat der doch fast kein Rost (mehr).
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Da hamma doch schon das Motiv! Der Neidhammel ist neidisch auf deinen Rocco, weil er selber keinen hat und hat dann den Jungen angestiftet zum Lügen, um seiner Frau nen Floh ins Ohr zu setzen, was du angeblich getan hast und deswegen hat er nur gegrinst als sie dich hat.
Mfg, Christoph.
[SIGPIC][/SIGPIC] Kein Airbag + Kein ABS --> Keine Angst
Aktuell sieht so aus:
Post von der Staasanwaltschaft in der das Verfahren wegem öffentlichem Interesse eröffnet wird.
Weiss jetzt auch nicht ob ich das Gut oder Schlecht finden soll.
Zu erstem würde sprechen das dies Person endlich mal einem Richter bekanntgemacht wird, da bisher alle klagen gegen sie Fallengelassen wurden.
Zu letzterem natürlich der Stress, evtl. Haufen kohle zahlen usw.
Mal abwarten, Anwalt ist schon aktiviert.
In der Anklageschrift werde ich wegen schwerer Körperverletzung angeklagt.
Meine Seite der Sache ist auch aufgeführt, wenn auch etwas dürftig, aber das kann ja dann vor Gericht ausführlich geklärt werden. Posted via Mobile Device
Nen Anwalt zu nehmen war genau richtig! Ich hoffe aber mal nen Strafverteidiger und nicht nen Familienrechtler oder so...
Wenn sich der Sachverhalt nach der Beweisaufnahme noch so darstellt wie du ihn beschreibst hast du nichts zu fürchten.
Zur Notwehr: Der (rechtswidrige) Angriff der Frau muss gegenwärtig gewesen sein -also unmittelbar bevorstehen, gerade stattfinden oder noch andauern. Ist dies der Fall, so bist du/ist deine Tat gerechtfertigt. Ich denke darauf wird der Anwalt abzielen. Ansonsten könntest du auch noch dahingehen argumentieren nicht vorsätzlich gehandelt zu haben. Das schliesst dann eine Verurteilung wegen !gefährlicher! Körperverletzung aus und lässt die fahrlässige Körperverletzung übrig.
Eine schwere Körperverletzung setzt den Eintritt einer schweren Folge für das Opfer voraus - diese ist für mich nicht ersichtlich! Lies mal § 226 StGB.
Mach dir keinen Kopp, bleib vor Gericht ruhig und berichte mal was passiert.
Die haben ganz klar Hausfriedensbruch begangen. Um Dein Hausrecht zu verteitigen ist sogar die Anwendung von angemessener Gewalt erlaubt. Genauen Text mal im BGB nachlesen. Die Notwehrnummer würde ich garnicht erst ziehen.